SLAPP: Ohrfeigen für den kritischen Journalismus

Titelillustration: Esther Schaarhüls
Ein Gespenst geht um in Medien-Deutschland. Es erscheint Journalist:innen, die über zweifelhafte Produkte, merkwürdige Behördenentscheidungen und mächtige Politiker:innen berichten. Der Name des Gespensts ist SLAPP. Die Abkürzung steht für „Strategic Lawsuit against Public Participation“ – zu Deutsch „strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“. SLAPP-Drohungen richten sich gegen Verlage und Redaktionen, gegen freie Investigativ- und Fachjournalist:innen, aber auch gegen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die zu Themen recherchieren, die das öffentliche Interesse berühren. Wie SLAPPs funktionieren, wer davon betroffen ist und wie man sich dagegen wehren kann, zeigen wir anhand von zwei Fällen und einer NGO, die sich auf das Thema spezialisiert hat.
Mit der Forderung einer Gegendarstellung hatte es der Berliner Journalist Adrian Garcia-Landa in seinem Berufsleben bereits zu tun gehabt. Was aber 2022 auf ihn zurollte, war neu für ihn – und auch beängstigend. Garcia-Landa recherchierte damals über potenzielle Korruptionsfälle bei der behördlichen Vergabe von Aufträgen für den Betrieb von Flüchtlingsheimen im brandenburgischen Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Seine Recherchen wurden von Focus Online und der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) Ende November 2022 veröffentlicht. „Vier Wochen später kamen die Klagen bzw. starteten die Unterlassungsverfahren. Gegen eines der Medienhäuser wurde sogar vier Mal geklagt, mit erhöhten Streitwerten, vermutlich um die Kosten in die Höhe zu treiben“, erinnert sich Garcia-Landa.
SLAPP durch eine Behörde

Der Berliner Investigativjournalist Adrian Garcia-Landa recherchiert u. a. zu den Themen Wirtschaftskriminalität, Korruption und Betrug. Seine Berichterstattung über potenzielle Korruptionsfälle bei der Vergabe von Aufträgen für den Betrieb von Flüchtlingsheimen in Ostprignitz-Ruppin wurde durch SLAPP-Klagen behindert. Foto: Kaluzna.
Eingeleitet hatte die Klagen gegen die Verlagshäuser der Landkreis – offensichtlich, um die Berichterstattung über den Fall zu unterbinden. „Es war das erste Mal, dass mir so etwas passierte. Man hat dann schon etwas Bammel, dass man irgendwo einen Fehler gemacht hat“, sagt Garcia-Landa rückblickend. Allerdings wurden dann alle Unterlassungsanträge gerichtlich abgewiesen.
Der freie Journalist blieb an dem Fall dran und beobachtete die Akteur:innen weiterhin. Im Juli 2024 schrieb er einen weiteren Beitrag zum Thema für die Zeitschrift Super Illu. Diesmal meldete sich ein prominenter Medienanwalt, der die im Bericht kritisierten Firmen vertrat. „Aufgrund dieser Kontaktaufnahme anonymisierte die Super Illu die Namen der Firmen und Geschäftsführer“, berichtet Garcia-Landa.
Zuvor hatte auch die Berliner Zeitung seine Berichterstattung übernommen. Und auch diese Veröffentlichung hatte eine Reaktion zur Folge. „Im Mai 2024 reichte die Landkreisverwaltung eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen den drei Monate zuvor in der Berliner Zeitung erschienenen Artikel von mir ein. Eine Presseratsbeschwerde ist jetzt nicht so schlimm wie eine Klage und Verurteilung, kann aber für den Ruf eines Freien durchaus problematisch sein“, sagt der Investigativjournalist.
SLAPP durch einen Unternehmer
SLAPPs werden nicht nur gegen spektakuläre Enthüllungsstories angestrengt. Auch Recherchen von Wissenschafts- und Fachjournalist:innen können davon betroffen sein. Ein Beispiel schildert die renommierte Wissenschaftsjournalistin und Moderatorin Sanaz Saleh-Ebrahimi auf ihrem YouTube-Kanal und in einem Beitrag für ein Medienmagazin. Ebrahimi hatte im November für Zeit online über die Marke More Nutrition berichtet. Das hinter der Marke stehende Unternehmen Quality First GmbH promotet unter anderem das Backen mit dem Süßstoff Sucralose. Diese Substanz steht bei Fachleuten unter dem Verdacht, beim Erhitzen potenziell krebserregend zu sein. Als Quelle nennt Ebrahimi unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung. Christian Wolf, Mitgründer von More Nutrition, allerdings 2023 ausgeschieden, griff Ebrahimi und Zeit online daraufhin auf seinem Instagram-Kanal scharf an. Seinen Angriffen folgte ein Schreiben der Kanzlei desselben Medienanwalts wie im Fall Garcia-Landa. Zeit online wurde darin aufgefordert, den besagten Beitrag vor die Paywall zu stellen. „Beim Text von Zeit online wurde außerdem noch gefordert, den Bezug zu einer konkreten Studie deutlicher zu machen. Aber der Text an sich steht“, schreibt Ebrahimi.
Obwohl Ebrahimis Zeit online-Beitrag inhaltlich unbeanstandet bleibt, wirkt das Einschalten einer prominenten Medienrechts-Kanzlei gegen eine Berichterstattung natürlich einschüchternd. Dann legte der Unternehmer Wolf erneut auf seinem reichweitenstarken Instagram-Kanal (1,16 Milionen Follower:innen) und auf YouTube nach. Er beschuldigte die erfahrene und preisgekrönte Fachjournalistin, fachliche Fehler gemacht zu haben, und attackierte sie auch persönlich.

Sanaz Saleh-Ebrahimi ist als freie Wissenschaftsjournalistin und Moderatorin u. a. auf Longevity und die Lebensmittelindustrie spezialisiert. Sie arbeitet(e) für Wissenschaftssendungen und investigative Dokumentationen, u. a. für den WDR, rbb, n-tv, ZDF, NDR und arte. Nach einer kritischen Berichterstattung über die Marke More Nutrition wird die Journalistin vom ausgeschiedenen Mitgründer der Marke, Christian Wolf, persönlich angegriffen und juristisch unter Druck gesetzt. Sie wehrt sich erfolgreich – was für die Journalistin jedoch zeitaufwändige und potenziell teure Rechtsstreitigkeiten mit sich bringt. Foto: Gundula Krause / rbb.
Sie reagierte mit eigenen Videostatements. „Ich hatte in meinen Videos zusammenfassend gesagt, er habe mir unterstellt, von der Zuckerindustrie finanziert worden zu sein. Das soll ich nun nicht mehr sagen dürfen. Ich weise die Abmahnung von Wolf zurück und lasse mich damit auf einen zweiten, parallelen, potenziell 6.000 Euro teuren Rechtsstreit ein“, schreibt Ebrahimi. Die juristischen Auseinandersetzungen gehen weiter. Den aktuellen Stand des Falls (ab Minute 7:47) trug Ebrahimi aktuell auf der Digitalmesse re:publica in Berlin vor.
Wie erkenne ich SLAPPs?
Charakterisieren lassen sich SLAPP-Klagen durch typische und sich wiederholende Merkmale. Zu ihnen gehört zum Beispiel die strategische Absicht der Einschüchterung. Eine bestimmte journalistische Berichterstattung oder die Forderung einer Bürgerinitiative sollen aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden.
Das Ziel der Klageführenden ist eher die Einschüchterung der öffentlichen Beteiligung und weniger ein Sieg in der Sache selbst.
Meistens liegt ein Machtgefälle zwischen Kläger:innen (Behörden, Unternehmen, Politiker:innen) und Beklagten (Journalist:innen, Medienhäuser, NGOs) vor. Zudem werden oft unverhältnismäßige oder missbräuchliche Taktiken und Forderungen eingesetzt, zum Beispiel sehr hohe Streitwerte.
Das Ziel der Klageführenden ist eher die Einschüchterung der öffentlichen Beteiligung und weniger ein Sieg in der Sache selbst. Dafür instrumentalisieren sie das Rechtssystem und die unabhängige Judikative. Beklagte müssen für ihre Verteidigung Zeit, Energie und Kosten investieren und leiden unter einer enormen psychischen Belastung.
Wie wirken SLAPPs?
„Die Folge von SLAPP ist oft der sogenannte Chilling-Effekt, also ein Abkühlen der Recherchen und der Berichterstattung aus Angst vor Konsequenzen. Es gibt Menschen, die das sportlich sehen und weiter recherchieren und die selbst ihre Antworten auf Abmahnungen schreiben. Aber viele lassen sich halt doch einschüchtern“, sagt Philipp Wissing, Koordinator bei NO SLAPP, einer organisationsübergreifende Servicestelle, die SLAPP-Opfer unterstützt.
Weil SLAPP die öffentliche Meinungsbildung und -freiheit sowie die Demokratie bedroht, hat die EU im Februar eine Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet, die jetzt in die nationalen Rechtssysteme übernommen werden muss (der DFJV berichtete).
„Es gibt eine hohe Dunkelziffer. Wenn Menschen erfolgreich eingeschüchtert wurden, ist ihr Fall nicht mehr in der Öffentlichkeit.“ (Philipp Wissing, Leiter der NO SLAPP Anlaufstelle)
Wie oft wird geslappt?
Zahlen über den gezielten Einsatz von SLAPP sind schwierig zu erheben. Philipp Wissing von der NO SLAPP Anlaufstelle hat eine Erklärung dafür: „Es gibt eine hohe Dunkelziffer. Wenn Menschen erfolgreich eingeschüchtert wurden, ist ihr Fall nicht mehr in der Öffentlichkeit.“
Zur Häufigkeit von SLAPP gibt es inzwischen eine erste Studie der Otto Brenner Stiftung. Von 227 Befragten geben dort 116 an, eigene Erfahrungen mit Einschüchterungsversuchen zu haben. 50 waren selbst von zumindest einer SLAPP-Klage betroffen. Das wäre eine recht hohe Zahl.
Wer wird „geslappt“?

Geht von einer hohen Dunkelziffer beim erfolgreichen Einsatz von SLAPP-Klagen aus: Philipp Wissing leitet die NO SLAPP Anlaufstelle im Auftrag von Blueprint for Free Speech e.V. Die organisationsübergreifende Servicestelle unterstützt Medienschaffende und andere kritische Akteure der Öffentlichkeit, die von SLAPPs betroffen sind. Foto: Ilaria Glum.
Von SLAPPs sind oft Recherchen betroffen, die sich mit politisch oder unternehmerisch besonders aktiven Akteur:innen beschäftigen. Insbesondere Nachforschungen im Umfeld politisch rechter Akteur:innen können zum Ziel werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall der Wochenzeitung Kontext, die Chats von AfD-Mitarbeiter:innen publik gemacht hatte. Im unternehmerischen Bereich werden speziell Recherchen und Initiativen im Zusammenhang mit Immobilienentwicklungen „geslappt“. Als Beispiel nennt Philipp Wissing den Fall der auch auf der NO SLAPP Anlaufstelle-Site genannten Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V.
Von SLAPPs sind oft Recherchen betroffen, die sich mit politisch oder unternehmerisch besonders aktiven Akteur:innen beschäftigen.
„Zudem betrifft SLAPP Themen wie betriebliche Mitbestimmung, gewerkschaftliche Aktivitäten und Konflikte mit Geschäftsführungen, sobald die öffentlich gemacht werden. Auch der gesamte Bereich des Umweltaktivismus und Recherchen zu großen Energieversorgern wie RWE kennen SLAPPs. Das sind die Themenfelder, die wir immer wieder sehen“, zählt Wissing auf.
Investigativjournalist Garcia-Landa berichtet besonders oft über Korruptions- und Wirtschaftskriminalität. Dabei spielen meistens auch Behörden eine Rolle. „Eine Behörde, in meinem Fall eine Landkreisverwaltung, die über ein Budget von etwa 300 bis 400 Millionen Euro pro Jahr verfügt, ist schon eine Macht. Ein Landrat kann dort über etwa 80.000 Euro frei verfügen, ohne Abstimmung mit dem Kreisrat oder irgendeine Genehmigung“, sagt Garcia-Landa. Wenn ein Verfahren gegen Berichterstatter dann etwa 10, 20 oder maximal 30.000 Euro koste, sei das für eine Behörde kalkulierbar. Für eine Lokal- oder Regionalzeitung dagegen werde es dann aber finanziell schon schwierig und für freie Journalist:innen sei das finanzielle Risiko dann kaum noch vertretbar, schätzt Garcia-Landa ein.
In diesem Zusammenhang spielt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine zentrale Rolle für die Berichterstattung. NGOs wie FragDenStaat kämpfen dafür, dass Behörden ihre Auskunftspflicht einhalten. Der Versuch, das IFG abzuschaffen, wurde gerade verhindert. Seine Abschaffung würde SLAPP voraussichtlich weiter befeuern.
Wie können sich Journalist:innen gegen SLAPPs schützen?
Schützen kann in erster Linie – siehe die eingangs beschriebenen SLAPP-Fälle – journalistische Sorgfalt. „Die sicherste Methode, keine Schwierigkeiten zu bekommen, ist wirklich nur das zu schreiben, was man auch belegen kann“, bestätigt Garcia-Landa. Dem schließt sich Philipp Wissing von NO SLAPP an: „Bei Recherche und Veröffentlichung sollte man auf das genaue Einhalten der journalistischen Sorgfaltspflichten achten“, sagt auch er. Im Idealfall haben Journalist:innen ein Medienhaus an ihrer Seite, das sie unterstützt und Anwält:innen beschäftigt, die eine Veröffentlichung sachkundig begleiten. „Der Anwalt der MAZ hat vor der Veröffentlichung unglaublich viel Wert daraufgelegt, dass allen Beteiligten die Chance eingeräumt wurde, nochmals Stellung zu beziehen. Dafür wurde die Veröffentlichung sogar noch einmal verschoben. So konnten wir später belegen, dass wir ganz korrekt gehandelt hatten. Das war sehr wertvoll“, erinnert sich Garcia-Landa.
Bei bestimmten Recherchen sollte man sich bereits vorab auf eine SLAPP-Klage einstellen und vorbereiten.
Dass Medienunternehmen in SLAPP-Fällen den Kläger:innen im eigenen Interesse aber gelegentlich auch Zugeständnisse machen, dokumentiert nicht nur seine Fallbesprechung auf der Site der NO SLAPP-Anlaufstelle, sondern auch die Geschichte von Sanaz Saleh-Ebrahimi. Bei bestimmten Recherchen sollte man sich bereits vorab auf eine SLAPP-Klage einstellen und vorbereiten. „Da empfehlen wir, sich mit Kolleg:innen, Freund:innen und Familie abzusprechen, damit man dann nicht so überrascht und überfordert ist, wenn es wirklich eintritt. Man kann uns gerne auch schon unabhängig von konkreten Fällen informieren“, sagt Wissing.
Wie hilft die NO SLAPP Anlaufstelle?
Die gemeinsame Anlaufstelle ist über verschiedene Wege erreichbar, verschlüsselt auch per E-Mail und den Messengerdienst Signal. NO SLAPP setzt die aus dem Whistleblowing bekannte Kommunikationssoftware Ricochet Refresh ein, eine eigene Software, die bei der Trägerstelle der Anlaufstelle, der NGO Blueprint for Free Speech, entwickelt wurde. Zudem bietet die NGO quartalsweise Online-Sprechstunden an, damit sich Betroffene zunächst niedrigschwellig informieren können.
Eine juristische Beratung bietet NO SLAPP selbst nicht an. Sie vermittelt aber ihre juristischen Berater:innen weiter. „Das ist wichtig, weil SLAPPs von der Gegenseite, manchmal zusammen mit großen Kanzleien, oft sehr technisch, sehr kompliziert, sehr taktisch aufgesetzt sind. Da braucht man erst mal Juristen“, sagt Wissing. Im Zivilrecht könne man zwar zunächst auch selbst auf eine Abmahnung antworten, es empfehle sich aber, anwaltliche Hilfe dazuzuholen, weil auch zivilrechtliche Fälle sehr teuer werden können. Zudem seien die NO SLAPP-Anwält:innen auf Presserecht spezialisiert, an den Fällen interessiert „und sie rufen in der Regel keine horrenden Honorare auf“, ergänzt der Koordinator der Anlaufstelle.
NO SLAPP unterstützt auch bei Crowdfunding-Aktionen, wenn Betroffene Geld für SLAPPS sammeln müssen. Die Anlaufstelle selbst wird vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien mit Fördermitteln unterstützt.
Fazit
Zunehmend scheinen sogenannte „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ (englische Abkürzung SLAPP) für Akteur:innen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung ein adäquates Mittel zu sein, um unliebsame Berichterstattung und öffentlichen Widerspruch ruhigzustellen. Der tatsächliche Umfang des Problems ist unklar. NGOs, Journalistenverbände und die Zivilgesellschaft sind allerdings alarmiert. Das Thema wird auch beforscht (siehe Studie der Otto Brenner Stiftung). Zumindest hält auch die EU SLAPPs für so substanziell, dass sie gerade eine Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet hat, die jetzt ins nationale Recht überführt werden muss.
Schützen können sich Journalist:innen, die durch SLAPPs gefährdet sind, durch die sorgfältige Einhaltung journalistischer Qualitätskriterien sowie durch die Zusammenarbeit mit Medienhäusern, Redaktionen und NGOs […]
Betroffen sind besonders oft Recherchen zu Behördenversagen oder -korruption, Immobiliengeschäften, Gesundheits- und Umweltthemen und gewerkschaftlichen Belangen. Schützen können sich Journalist:innen, die durch SLAPPs gefährdet sind, durch die sorgfältige Einhaltung journalistischer Qualitätskriterien sowie durch die Zusammenarbeit mit Medienhäusern, Redaktionen und NGOs (wie zum Beispiel die NO SLAPP Anlaufstelle), die sie unterstützen.
Es ist zu hoffen, dass eine nationale Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie Medien und Zivilgesellschaft zukünftig besser schützt.
Hinweis: DFJV-Mitglieder, die von SLAPP betroffen sind, können eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Das Magazin Fachjournalist ist eine Publikation des Deutschen Fachjournalisten-Verbands (DFJV).

Foto: Eberhard Kehrer
Der Autor Gunter Becker schreibt seit Beginn der 1990er Jahre als freier Autor über elektronische und digitale Medien. Anfangs für Tageszeitungen, z.B. die taz und den Berliner Tagesspiegel und inzwischen vorwiegend für Fachmagazine. Für den Fachjournalist, das Medium Magazin und Menschen Machen Medien verfolgt er die digitale Transformation der Medien, stellt neue Berufsprofile vor und schreibt Service-Beiträge für Medienschaffende.