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FAQ

Häufig gestellte Fragen von Mitgliedsinteressenten

Rund um das Thema Mitgliedschaft gibt es viele Fragen. Auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, geben wir Ihnen hier gerne Antworten.

Antragstellung/­Tätigkeits­nachweise

Wo finde ich Informationen zu akzeptierten Tätigkeitsnachweisen?

Informationen zu journalistischen Tätigkeitsnachweisen finden Sie auf der Seite Mitglied werden.

Warum wurden meine Nachweise nicht akzeptiert?

Der DFJV prüft individuell, ob Tätigkeitsnachweise akzeptiert werden können. Je nachdem, welche Nachweise Sie eingereicht haben, kann es sein, dass diese allein nicht ausreichen. Sie haben dann die Möglichkeit, weitere Nachweise einzureichen. Nicht akzeptiert werden z. B. Nachweise, die älter als sechs Monate sind, auf Hobbyjournalismus oder Marketing hindeuten.

Ich möchte ein neues Mitglied werben – was muss ich tun?

Wenn Sie ein neues Mitglied werben, stellen Sie bitte sicher, dass der Antragsteller Ihren Namen und Ihre Mitgliedsnummer auf dem Antrag (im Bereich „Ich bin vermittelt worden von“) angibt, nur so ist eine Zuordnung möglich. Der DFJV bedankt sich bei Ihnen für jede erfolgreiche Vermittlung mit einer Gutschrift i. H. v. 20,- EUR auf Ihre nächste Beitragsrechnung.

Ich betreibe eine Facebook-Seite, reicht das als Nachweis aus?

Nein, das Betreiben einer Facebook-Seite reicht als Nachweis nicht aus.

Ich führe ein privates Blog, reicht das als Nachweis aus?

Nein, das Betreiben eines privaten Blogs reicht als Nachweis nicht aus.

Habe ich ein Recht auf die Mitgliedschaft?

Nein, ein Anrecht auf Aufnahme in den DFJV besteht nicht.

Beitragszahlung

Wie hoch ist der Beitrag?

Eine Übersicht über die verschiedenen Beitragssätze finden Sie auf unserer Seite Mitglied werden unter „Beiträge“.

Gibt es Beitragsermäßigungen?

Ja. Für Studenten (bis zum 27. Lebensjahr/bis zum ersten Abschluss), Volontäre, Auszubildende bietet der DFJV eine ermäßigte Mitgliedschaft an. Eine Übersicht über die verschiedenen Beitragssätze finden Sie auf unserer Seite Mitglied werden unter „Beiträge“. Der Ermäßigungsnachweis muss jedes Jahr neu erbracht werden. Senden Sie uns diesen bitte rechtzeitig vor der Fälligkeit Ihres Beitrags zu.

Welche Zahlungsarten sind möglich?

Wir bieten die Zahlungsweisen SEPA-Lastschrift und Überweisung an.

Dauer einer Mitgliedschaft

Wann beginnt das Mitgliedsjahr?

Das Mitgliedsjahr dauert zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft und ist insofern vom Kalenderjahr unabhängig. Das erste Mitgliedsjahr beginnt am Tag des Eintritts und dauert bis zum Ende desselben Monats im darauf folgenden Jahr (z. B. vom 17.10.2023 bis 31.10.2023).

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft ist unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer in Textform möglich (Brief, Fax oder E-Mail). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Mitgliedsjahres.

Wo finde ich die DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen?

Die DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Informationen für Journalisten zur Corona-Pandemie

Die Corona-Krise wirft viele Fragen für festangestellte und selbstständige Journalistinnen und Journalisten auf. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband beantwortet Ihnen die wichtigsten davon in Kooperation mit der Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE:

dfjv.de/faq/corona

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