Qualität bemisst sich an der Veröffentlichung, nicht am Beschäftigungsumfang.
Wer professionell veröffentlicht, tut dies auf ganz unterschiedlichen Wegen. Manche widmen dem Veröffentlichen ihre gesamte Arbeitszeit. Andere verbinden es mit einer Fachtätigkeit in einem anderen Berufsfeld – als Ingenieurin, Jurist, Klimawissenschaftlerin, Mediziner oder in einem von hundert anderen Berufen. Beide Wege haben eigene Stärken, und beide verdienen dieselbe Anerkennung. Der DFJV steht für eine klare Position: Ob haupt- oder nebenberuflich – entscheidend ist die Qualität dessen, was veröffentlicht wird, nicht die Frage, wie viele Wochenstunden dafür aufgewendet werden oder was damit verdient wird.
Fachexpertise als Stärke
Professionell Veröffentlichende, die neben einer Fachtätigkeit in einem anderen Berufsfeld arbeiten, bringen etwas mit, das sich nicht anlesen lässt: unmittelbare, aktuelle Fachexpertise aus der Praxis. Wer tagsüber als Biologin forscht, als Stadtplaner entwirft oder als Betriebswirtin Unternehmen berät, verfügt über ein Fachwissen, das jede Veröffentlichung in diesem Fachgebiet fundierter, präziser und glaubwürdiger macht. Diese Verbindung aus Fachkompetenz und Veröffentlichungspraxis ist keine Einschränkung – sie ist ein eigenständiges Qualitätsmerkmal.
Umgekehrt bringen hauptberuflich Veröffentlichende eigene Stärken mit: tiefe Erfahrung in redaktionellen Prozessen, ein breites Netzwerk, routiniertes Arbeiten unter Zeitdruck und ein geschultes Gespür für Zielgruppen und Formate. Beide Profile ergänzen sich – und beide profitieren davon, Teil derselben professionellen Gemeinschaft zu sein.
Rechtlich eindeutig
Die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit unterscheidet nicht zwischen haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit. Alle Rechte, die mit professionellem Veröffentlichen verbunden sind, gelten gleichermaßen – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Das betrifft den ungehinderten Zugang zu Informationen, das Recht, über Tatsachen zu berichten und Meinungen zu äußern, ebenso wie die besonderen Schutzrechte: Zeugnisverweigerungsrecht, Informantenschutz, erweiterter Abhörschutz und die berichterstattungsbezogene Befreiung von der Datenschutzgrundverordnung. Diese Gleichstellung gilt sogar für ehrenamtlich Veröffentlichende, die mit ihrer Tätigkeit kein Einkommen erzielen. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Professionalität ist keine Frage des Stundenumfangs.
Die Position des DFJV
Der DFJV vertritt haupt- und nebenberuflich Veröffentlichende gleichermaßen – ohne Abstufung, ohne Hierarchie, ohne Qualitätsunterscheidung. Das unterscheidet den DFJV von Organisationen, die professionelles Veröffentlichen an die Hauptberuflichkeit knüpfen und damit einen erheblichen Teil der professionell Veröffentlichenden faktisch ausschließen.
Diese Haltung entspricht der Lebens- und Berufswirklichkeit. Die Grenzen zwischen haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit sind in der Praxis längst fließend: Manche starten nebenberuflich und wechseln später in die Hauptberuflichkeit. Andere kombinieren dauerhaft eine Fachtätigkeit mit regelmäßigem Veröffentlichen. Wieder andere verändern ihren Schwerpunkt mehrfach im Laufe ihres Berufslebens. Ein starres Kriterium, das Professionalität an den Beschäftigungsumfang koppelt, wird dieser Realität nicht gerecht – und schließt Fachleute aus, deren Expertise das professionelle Veröffentlichen bereichert.
Der DFJV setzt dagegen auf ein Qualitätskriterium, das dem tatsächlichen Anspruch gerecht wird: regelmäßige, dauerhafte und professionell ausgeübte Veröffentlichungstätigkeit. Wer dieses Kriterium erfüllt, ist willkommen – unabhängig davon, ob das Veröffentlichen den Hauptberuf oder eine professionelle Nebentätigkeit darstellt.