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Berufliche Absicherung

Journalistin bzw. Journalist zu sein ist spannend. Aber manchmal auch riskant. Denken Sie nur an Unterlassungsklagen, Streit um das Urheberrecht, Schadenersatzansprüche, einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung. Der harte Wettbewerbsdruck verpflichtet Journalisten heute geradezu, sich sowohl beruflich als auch persönlich abzusichern. Der DFJV kann Sie hier wirkungsvoll mit Versicherungsprodukten, die zu den spezifischen Anforderungen von Journalistinnen und Journalisten passen, unterstützen. Die geltenden Versicherungsrahmenverträge sind zum Teil exklusiv und garantieren Ihnen dauerhaft niedrige Prämien.

Aktuell können Sie als DFJV-Mitglied aus den nachstehenden Optionen wählen.

Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

Ein Muss für Journalisten zur Absicherung der eigenen Existenz bei Schadenersatzansprüchen durch Dritte.

Vor Unachtsamkeiten ist im mitunter hektischen journalistischen Alltag niemand gefeit – egal ob Berufsanfänger oder erfahrener Journalist. Passiert ein Fehler und besteht kein Versicherungsschutz, kann diese ein erhebliches finanzielles Risiko oder sogar das wirtschaftliche Aus für Sie bedeuten. Daher ist ein Schutz gegen Schadenersatzansprüche gerade für freie Journalisten und kleinere Redaktionsbüros unerlässlich.

Der DFJV bietet seinen Mitgliedern eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit speziellen Konditionen an.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Versichert werden DFJV-Mitglieder in ihrer Tätigkeit als Journalist, Autor, Redakteur oder Fotograf
  • Haftpflichtansprüche wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts sind mitversichert
  • Veröffentlichungen im Internet sind mitversichert
  • Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Ansprüchen auf Widerruf oder Unterlassung sind mitversichert
  • Der geographische Geltungsbereich besteht für Berufstätigkeiten weltweit
  • Vorläufiger Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher Pflichtverletzung
  • Nachhaftungsübernahme aus einer unmittelbar vorangehenden Versicherung
  • Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall

Existenz-Rechtsschutzversicherung

Unterstützung bei der Eintreibung von offenen Forderungen aus erbrachten journalistischen Leistungen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass man als freier Journalist auf ausstehende Honorare warten muss. Wenn die Zahlungsmoral und/oder -fähigkeit Ihrer Kunden zu wünschen übrig lässt, kann dies für Sie als Journalist zu einem ernsthaften finanziellen Problem werden. Schließlich gehen Sie als freiberuflich tätiger Journalist meist in Vorleistung.

Die Existenz-Rechtsschutzversicherung, die Ihnen der DFJV in Kooperation mit einem großen Versicherungsunternehmen anbietet, schützt Sie hier wirkungsvoll.

Ihr Vorteil: Als DFJV-Mitglied erhalten sie spezielle Konditionen auf den Standard-Betrag.

Folgende Leistungen deckt die Existenz-Rechtsschutzversicherung im Einzelnen ab:

  • Professionelles Forderungsmanagement
  • Außergerichtliche Beitreibung von fälligen, unstrittigen Forderungen von 100 bis 100.000 EUR
  • Bonitätsprüfung von privaten und gewerblichen Auftraggebern (Mindestauftragswert 1.000 EUR)
  • Adressermittlungskosten über das Einwohnermeldeamt, falls Schuldner „unbekannt verzogen“
  • Übernahme vorvertraglicher Forderungen (max. sechs Monate)
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Gerichtskosten für die Beantragung des Mahnbescheids durch Rechtsanwälte
  • Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Gutachten bei strittigen Forderungen

Krankenversicherung

Individuelle Ergänzungen zur gesetzlichen Grundabsicherung oder private Rundumvorsorge.

Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Der DFJV bietet Ihnen in Kooperation mit einem renommierten Spezialisten für Krankenversicherungen einen besonders attraktiven Krankenversicherungsschutz. Neben einem dauerhaften Nachlass auf die Standardprämien entfallen für DFJV-Mitglieder auch die sonst üblichen Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung.

Darüber hinaus bietet Ihnen die Krankenversicherung für DFJV-Mitglieder Sonderkonditionen beim Krankentagegeld: So erhalten Sie als Mitglied unter anderem eine Kündigungsschutz-Garantie. Diese ist beim Krankentagegeld von besonderer Bedeutung, da „Normaltarife“ bei Erkrankung in den ersten drei Jahren durch die Versicherung gekündigt werden dürfen. Ein ausreichendes Krankentagegeld kann Ihre Existenz als Journalist im Falle einer längeren Erkrankung finanziell schützen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Grundschutz. Darüber hinaus kann es auch für Journalisten sinnvoll sein, die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Leistungen der Künstlersozialkasse punktuell zu ergänzen. Zum Beispiel durch:

  • eine Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 300,- EUR
  • eine Kostenübernahme der Professionellen Zahnreinigung bis 200,- EUR pro Jahr
  • 85 Prozent bis 100 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz (Implantate, Inlays, Kronen, usw.)
  • eine Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus
  • Pflegegeldlösungen (auch „Pflege-Bahr“)
  • eine Kostenübernahme der Behandlung mit Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker bis 1000,- EUR pro Jahr

Wer sich umfassend absichern möchte, für den kann auch eine private Vollversicherung von Interesse sein.

Fotoapparate-Versicherung

Absicherung der eigenen Kameraausrüstung.

Eine Fotoapparate-Versicherung sollten vor allem diejenigen Journalisten in Betracht ziehen, die eine hochwertige Fotoausrüstung besitzen. Denn diese weckt nicht selten Begehrlichkeiten und ist somit potentiell diebstahlgefährdet. Auch ein eigenes Missgeschick, wie zum Beispiel das unabsichtliche Fallenlassen der Kamera, ist schnell passiert.

Der DFJV bietet Ihnen besonders günstige Fotoapparate-Versicherungen an, die gegenüber den normalen Tarifen einen deutlichen Beitragsvorteil aufweisen. Ihre Fotoausrüstung ist damit gegen vielfältige Gefahren gesichert, unter anderem gegen:

  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • räuberische Erpressung
  • Feuer, Explosion
  • Fallenlassen
  • Bruch, Beschädigung

Elektronikversicherung

Umfassende Absicherung der eigenen, elektronischen Büroausstattung.

Elektronik ist heutzutage für jeden Journalisten unverzichtbar. Allerdings sind die technischen Geräte, die man für die Arbeit als Journalist braucht, oft recht kostspielig. Umso wichtiger ist daher eine Absicherung gegen potentielle Gefahren, die durch Fremdverschulden oder eigene Unaufmerksamkeiten entstehen können.

Der DFJV bietet seinen Mitgliedern eine Elektronikversicherung zu Vorzugskonditionen.

Bei Abschluss einer Elektronikversicherung sind Ihre elektronischen Bürogeräte wie Laptop, Drucker, Fax und Kopierer gegen diverse Gefahren versichert. Unter anderem gegen:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss, Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schwelen, Glimmen, Sengen
  • Wasser oder Feuchtigkeit
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine Fotoausrüstung nutzen, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Fotoapparateversicherung.

Altersvorsorge (Versorgungswerk der Presse)

Journalisten und PR-Verantwortlichen steht eine freiwillige Versicherung (Altersvorsorge) über das Versorgungswerk der Presse zu attraktiven Konditionen offen.

Das Versorgungswerk der Presse (Presse-Versorgung) bietet Journalisten und PR-Verantwortlichen eine freiwillige Versicherung (Altersvorsorge) zu attraktiven Konditionen an. Wählen kann man zwischen allen klassischen Lebensversicherungsprodukten sowie Produkten mit staatlicher Förderung. Das Vorsorgespektrum ist aufgeteilt in die Bereiche „Private Vorsorge“, „Betriebliche Vorsorge“ und „Ergänzende Vorsorge“.

Ein Vorteil der Presse-Versorgung ist, dass sonst übliche Einschränkungen der Versicherungsleistung (z. B. Strahlenrisiko, innere Unruhen, Kriegsgefahr im Ausland) bei beruflichen Einsätzen nicht gelten. Darüber hinaus herrscht bei der Presse-Versorgung das Prinzip der Kontinuität der Verträge bei Berufswechsel vor, d. h. die Fortführung einer bestehenden Versicherung und der Abschluss neuer Verträge sind möglich. Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder können sich ebenfalls für geringe monatliche Beiträge über die Presse-Versorgung versichern.

Ein weiterer Pluspunkt: Alle Überschüsse der Presse-Versorgung fließen in die Gewinnbeteiligung und werden voll an die Versicherten ausgeschüttet. Für 2020 bedeutet dies, dass die Presse-Versorgung ihre Kunden mit einer Gesamtverzinsung von 3,7 Prozent am Gewinn beteiligt. Die 3,7 Prozent setzen sich zusammen aus einer laufenden Verzinsung von 2,8 Prozent und einer Schlusszahlung von 0,9 Prozent.

Bitte beachten Sie: Festangestellte Redakteure bei Zeitungen und Zeitschriften, die den Bestimmungen der Altersversorgungstarifverträge unterliegen, sind über Ihren Verlag ohnehin pflichtversichert.

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