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Nebenberuflichkeit: ein Qualitätsmerkmal im Fachjournalismus

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband nimmt nebenberufliche Fachjournalistinnen und Fachjournalisten als Mitglieder auf – wenn die journalistische Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft ausgeübt wird. Denn diese haben oft zwei Berufe: den fachlichen und den journalistischen. Wir sind davon überzeugt, dass die hohe Professionalität und die journalistische Qualität der publizistischen Tätigkeit unserer Mitglieder gerade auf ihrer fachlichen Expertise aus dem nichtjournalistischen Hauptberuf beruht – und ohne sie nicht denkbar wäre.

Professionalität

Im Allgemeinen herrscht die Vorstellung vor, die Professionalität eines Berufs gehe einher mit seiner hauptberuflichen Ausübung. Die Logik dahinter ist einfach: Um einem Beruf ernsthaft, fundiert, mit hohem Qualitätsanspruch und in effizienter Art und Weise nachgehen zu können, muss man viel Zeit investieren.

Warum ist das im Fachjournalismus gerade umgekehrt der Fall? Warum sind Fachjournalistinnen und Fachjournalisten in der Regel professioneller, wenn sie neben- statt hauptberuflich tätig sind?

Fachjournalistinnen und Fachjournalisten sind Expertinnen bzw. Experten eines Fachgebiets, die ihr Wissen publizistisch verwerten. Die ausgeprägte Fachexpertise stammt dabei aus einer fundierten Aus- und in aller Regel permanenten Weiterbildung in diesem Gebiet und wird innerhalb einer fachlich einschlägigen beruflichen Betätigung in diesem angewendet, gepflegt und weiterentwickelt – etwa in der Betriebs- oder Volkswirtschaft, Biologie, Geologie oder Klimawissenschaft. Fachjournalistinnen und Fachjournalisten arbeiten als Ingenieurinnen und Ingenieure, Juristinnen und Juristen, Politologinnen und Politologen, Religionswissenschaftlerinnen und Religionswissenschafler sowie in vielen anderen Berufen.

Fachjournalistinnen und Fachjournalisten haben damit zwei Berufe: den fachlichen und den journalistischen. Und beim Fachjournalismus liegt die Betonung auf dem „Fach“ und damit auch der hauptberufliche Fokus, während der „Journalismus“ die kommunikative Seite zum Ausdruck bringt, die nebenberuflichen Charakter hat. Die Professionalität und Qualität der publizistischen Tätigkeit basiert insofern gerade auf dieser, aus dem nichtjournalistischen Hauptberuf stammenden Fachexpertise – und wäre ohne sie nicht denkbar. Dagegen sind hauptberufliche Allroundjournalistinnen und Allroundjournalisten ohne ausgeprägte fachliche Expertise eben in erster Linie Journalistinnen und Journalisten, die über Allgemeinbildung und die Fähigkeit verfügen, sich oberflächlich in unterschiedliche Themen einzuarbeiten und über diese zu recherchieren und zu schreiben.

Pressefreiheit

Der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit ist die Unterscheidung zwischen einer haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit fremd. Damit wird auch in allen einzelnen Rechten, über die Journalistinnen und Journalisten verfügen, nicht dahingehend unterschieden, in welchem Umfang die journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Prinzipiell gelten diese Rechte sogar für ehrenamtlich tätige Journalistinnen und Journalisten, die ihre publizistische Tätigkeit nicht nur nebenberuflich ausüben, sondern hierdurch kein Einkommen erzielen.

Im Einzelnen steht der ungehinderte Zugang zu Informationen haupt- und nebenberuflichen Journalistinnen und Journalisten gleichermaßen offen und beide Gruppen sind gleich zu behandeln. Auch das Recht, über Tatsachen zu berichten und Meinungen zu äußern, steht haupt- und nebenberuflichen Journalistinnen und Journalisten in gleicher Weise zu. Ebenfalls kein Unterschied wird gemacht bei den Sonderrechten von Journalistinnen und Journalisten, also dem Zeugnisverweigerungs- und Informantenschutzrecht, erweiterten Abhörschutz und einer berichterstattungsbezogenen Befreiung von der Datenschutzgrundverordnung.

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