Mitglied werden
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Warum sich eine Mitgliedschaft im DFJV lohnt, was als journalistische Tätigkeit gilt und welche Unterlagen für die Antragstellung notwendig sind, erfahren Sie hier.
Welche Vorteile bietet mir eine Mitgliedschaft im DFJV?
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) vertritt rund 10.000 Fachjournalistinnen und Fachjournalisten. Als Mitglied des DFJV können Sie auf das breite Leistungsspektrum zugreifen.
Ihnen steht eine individuelle Beratung in Rechts-, Steuer-, Fach-, KSK- und Arbeitszeugnisfragen kostenfrei zur Verfügung. Sie erhalten einen amtlich anerkannten Presseausweis, der Leistungsbestandteil einer Mitgliedschaft beim DFJV ist. Sie erhalten Zugang zu verschiedenen Leitfäden und zu Musterverträgen. Alle zwei Monate informieren wir DFJV-Mitglieder in unserem Newsletter zu aktuellen journalistischen Themen, geben Tipps in Rechts- Steuer- oder Arbeitszeugnisfragen und weisen auf relevante Buchneuerscheinungen hin. Vom DFJV herausgegebene Fach- und Grundlagenbücher erhalten DFJV-Mitglieder zu vergünstigten Konditionen. Wir bieten Ihnen auf Ihre Profession hin abgestimmte Praxisworkshops sowie fachspezifische Seminare an – stets aktuell, fundiert, reflektiert und kompakt präsentiert.
Eine Übersicht aller Vorteile finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Wer kann Mitglied im DFJV werden und den Presseausweis erhalten?
Nur professionell tätige und fachlich spezialisierte Journalistinnen und Journalisten können Mitglied im DFJV werden und einen Presseausweis erhalten. Sie müssen hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig und auf ein Fachgebiet spezialisiert sein. Amateur- und Hobbyjournalistinnen und -journalisten steht die Mitgliedschaft nicht offen.
Der DFJV orientiert sich damit weiterhin freiwillig am 12. Beschlusspunkt, Unterpunkt 3 der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz. Dort werden folgende Kriterien festgehalten:
- Der Journalist oder die Journalistin soll hauptberuflich oder quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sein.
- Die Berichterstattung des Journalisten oder der Journalistin muss sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen.
- Der Journalist oder die Journalistin soll volljährig sein. Hiervon soll nur in Ausnahmefällen und unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabes abgesehen werden.
Was gilt als journalistische Tätigkeit?
Als journalistische Tätigkeit gilt im Sinne der DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen nach § 1 die Veröffentlichung von Schrift, Ton oder Bild in den Printmedien, im Rundfunk (mit Ausnahme der Offenen Kanäle), im Internet, in Offlinemedien (z. B. Videodokumentationen) oder in anderen geeigneten Publikationsmedien. Als journalistische Tätigkeit wird unter anderem auch die Betätigung in einem der folgenden Tätigkeitsfelder gewertet: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressefotografie, Fachrecherchen, Selektion von Inhalten, kreative Aufbereitung oder Gestaltung von Inhalten, einschließlich Moderation. Zudem kann Mitglied werden, wer aktuell eine journalistische Ausbildung nach § 1 (4) der DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen absolviert.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- eine Fotokopie von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (diese wird nach Antragsbearbeitung umgehend vernichtet)
- ein aktuelles Passfoto (möglichst in Farbe und als JPG, Auflösung min. 300 dpi)
- ein aktueller Tätigkeitsnachweis
- wenn Sie Student (bis zum 27. Lebensjahr/bis zum ersten Abschluss), Volontär oder Auszubildender sind, benötigen wir zusätzlich einen Ermäßigungsnachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Volontärsvertrag oder Auszubildendenvertrag), sofern Sie zum ermäßigten Jahresbeitrag Mitglied werden möchten
Was ist ein Tätigkeitsnachweis? Was gilt als Tätigkeitsnachweis?
Ein Tätigkeitsnachweis ist ein Nachweis dafür, dass Sie journalistisch tätig sind. Der Nachweis dient dazu, zu gewährleisten, dass nur solche Personen einen Presseausweis erhalten, die den Ausstellungskriterien entsprechen. Ein Tätigkeitsnachweis kann in verschiedener Form erbracht werden. Wir akzeptieren z. B.:
- mehrere aktuelle Artikel (Print/Online) oder Mitschnitte (Hörfunk/TV) der letzten sechs Monate, jeweils mit vollständiger Namensnennung; im Falle von Initialen ist eine schriftliche Bestätigung der Chefredaktion erforderlich, dass das Kürzel für den Antragsteller steht; im Falle von Online-Beiträgen die genauen URL-Adressen, PDF-Drucke oder Screenshots
- namentliche Nennung als Redakteur oder freier Mitarbeiter im Impressum
- aktueller Arbeitsvertrag mit Tätigkeitsbeschreibung in Verbindung mit einer aktuellen Gehaltsabrechnung
- aktueller Vertrag für (feste) freie Journalisten oder Honorarabrechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten sechs Monate
- aktuelle Ausschüttungsabrechnung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
- schriftliche Bestätigung des Chefredakteurs bzw. Geschäftsführers des Verlags, des Senders oder der Agentur*
- aktueller Bescheid oder schriftliche Bestätigung der Künstlersozialkasse (KSK)
- Kopie eines Presseausweises eines anderen Journalisten- oder Verlegerverbandes (BDZV, dju/ver.di, DJV, Freelens, VDS, VDZ)
- aktuelle Bestätigung des Steuerberaters*.
Anstelle eines Tätigkeitsnachweises werden auch anerkannt:
- Volontariatsvertrag,
- Ausbildungsbescheinigung einer Journalistenschule,
- Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaften an einer staatlichen oder privat anerkannten Hochschule (Universität, Wissenschaftliche Hochschule, Filmhochschule, Fachhochschule, Berufsakademie) oder
- schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Arbeitslosmeldung als Journalist.
Der DFJV behält sich vor, für den Nachweis der journalistischen Tätigkeit die Vorlage mehrerer der vorstehend genannten Unterlagen zu fordern, wenn aufgrund der vorgelegten Dokumente Zweifel an einer dauerhaften und regelmäßigen Tätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin bestehen.
* Vordrucke:
Vordrucke für eine Bescheinigung durch die Redaktion oder Ihre/n Steuerberater/in können Sie hier im PDF-Format herunterladen:
Verbandsordnungen
Mitglieder des DFJV erkennen die folgenden Regularien an:
Beiträge
Seit 2002 sind die Mitgliedsbeiträge beim DFJV nicht mehr gestiegen, wurden 2006 sogar reduziert. Gerade für Journalistinnen und Journalisten, die nicht selten unter einem enormen wirtschaftlichen Druck stehen, sind verlässliche, konstante Mitgliedsbeiträge von enormer Bedeutung. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren Beiträgen um und evaluieren permanent unsere Prozesse, Strukturen und Leistungen.
Unsere Beitragssätze
Mitgliedschaft (Journalisten, Pressesprecher, Pressereferenten, Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit):
Kosten bei Lastschrift: 95,- EUR
Kosten bei Überweisung: 100,- EUR
Ermäßigte Mitgliedschaft (Studenten bis zum 27. Lebensjahr/bis zum ersten Abschluss, Volontäre, Auszubildende):
Kosten bei Lastschrift: 65,- EUR
Kosten bei Überweisung: 70,- EUR
Auslandsmitgliedschaft (bei Korrespondenzanschrift außerhalb Deutschlands):
Kosten bei Lastschrift: 125,- EUR
Kosten bei Überweisung: 130,- EUR
Zahlungsweisen und Fälligkeit
Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung begleichen*. Bei Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren sparen Sie 5,- EUR Mitgliedsbeitrag pro Jahr.
Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie jährlich vor der Fälligkeit eine Rechnung für Ihre Unterlagen.
Das Mitgliedsjahr dauert zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft und ist insofern vom Kalenderjahr unabhängig. Der Mitgliedsbeitrag ist einmal im Jahr fällig, jeweils am Ersten des Monats, in dem Sie Mitglied geworden sind.
* Andere Zahlungsweisen werden nicht akzeptiert.
Weitere nützliche Ausweisdokumente
Bei Antragstellung sowie jederzeit danach haben Sie die Möglichkeit, weitere nützliche Ausweisdokumente zu bestellen.
Presseausweis:
Kosten: 0,- EUR (im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Presseausweis – Ersatzausstellung:
Kosten: 15,- EUR (bspw. bei Verlust/neuer Anschrift)
Internationaler Presseausweis:
Kosten: 65,- EUR (einmalige Zahlung, gültig zwei Jahre ab Ausstellungsdatum)
Kfz-Presseschild:
Kosten: 10,- EUR (pro Kalenderjahr)
Presseclip:
Kosten: 20,- EUR (einmalig bei Ausstellung)