Mitglied werden
Community-Mitgliedschaft
- Zugang zu allen Artikeln des Onlinemagazins Fachjournalist
- Eine kostenfreie Beratung zu einer beruflichen Fragestellung zum Berufsfeld Journalismus
- Kostenfreier Zugriff auf ausgewählte berufsrelevante Leitfäden
- Ermäßigungen auf Lehrgänge der Deutschen Journalisten-Akademie (DJA)
- Vergünstigungen auf Fachbücher des DFJV
- Regelmäßiger Community-Newsletter mit relevanten Infos und Links rund um den (Fach-)Journalismus
DFJV-Mitgliedschaft
- Presseausweis zur Legitimation im Beruf
- Individuelle und kostenlose Beratung in Rechts-, Steuer-, KSK-, Fach- und Arbeitszeugnisfragen
- Exklusive Weiterbildungen zu vergünstigten Konditionen
- Voller Zugriff auf das Onlinemagazin Fachjournalist sowie auf alle Leitfäden und Studien
- Ermäßigungen auf Lehrgänge der Deutschen Journalisten-Akademie (DJA)
- Regelmäßiger DFJV-Newsletter mit wissenswerten Informationen rund um den (Fach-)Journalismus
- Vergünstigungen auf Fachbücher des DFJV
- Prämienvergünstigungen bei ausgewählten Berufsversicherungen
- Networking durch DFJV-Regionaltreffen und den Zugriff aufs Mitgliedernetzwerk
- Honorarfactoring-Service für schnelle Honorarabwicklung
Voraussetzungen für eine DFJV-Mitgliedschaft
Die nachfolgenden Voraussetzungen gelten ausschließlich für den Mitgliedschaftstyp „DFJV-Mitgliedschaft“. Sie erfahren hier, warum sich eine Mitgliedschaft im DFJV lohnt, was als journalistische Tätigkeit gilt und welche Unterlagen für die Antragstellung notwendig sind.
Welche Vorteile bietet mir eine Mitgliedschaft im DFJV?
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) vertritt über 9.000 Fachjournalistinnen und Fachjournalisten. Als Mitglied des DFJV sind die folgenden Leistungen Bestandteil der Mitgliedschaft:
- individuelle Beratung in Rechts-, Steuer-, Fach-, KSK- und Arbeitszeugnisfragen
- amtlich anerkannter Presseausweis
- Zugang zum Onlinemagazin Fachjournalist und zu diversen Leitfäden und Musterverträgen
- Regelmäßiger Newsletter zu aktuellen journalistischen Themen
- Vergünstigungen auf vom DFJV herausgegebene Fach- und Grundlagenbücher
- Kostengünstige DFJV-Webinare und Vergünstigungen auf Praxisworkshops und fachspezifische Seminare unserer Kooperationspartner
Wer kann Mitglied im DFJV werden und den Presseausweis erhalten?
Nur professionell tätige und fachlich spezialisierte Journalistinnen und Journalisten können eine DFJV-Mitgliedschaft beantragen und einen Presseausweis erhalten. Sie müssen hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig und auf ein Fachgebiet spezialisiert sein. Amateur- und Hobbyjournalistinnen und -journalisten steht die Mitgliedschaft nicht offen.
Der DFJV orientiert sich damit weiterhin freiwillig am 12. Beschlusspunkt, Unterpunkt 3 der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz. Dort werden folgende Kriterien festgehalten:
- Der Journalist oder die Journalistin soll hauptberuflich oder quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sein.
- Die Berichterstattung des Journalisten oder der Journalistin muss sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen.
- Der Journalist oder die Journalistin soll volljährig sein. Hiervon soll nur in Ausnahmefällen und unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabes abgesehen werden.
Was gilt als journalistische Tätigkeit?
Als journalistische Tätigkeit gilt im Sinne der DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen nach § 1 die Veröffentlichung von Schrift, Ton oder Bild in den Printmedien, im Rundfunk (mit Ausnahme der Offenen Kanäle), im Internet, in Offlinemedien (z. B. Videodokumentationen) oder in anderen geeigneten Publikationsmedien. Als journalistische Tätigkeit wird unter anderem auch die Betätigung in einem der folgenden Tätigkeitsfelder gewertet: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressefotografie, Fachrecherchen, Selektion von Inhalten, kreative Aufbereitung oder Gestaltung von Inhalten, einschließlich Moderation. Zudem kann Mitglied werden, wer aktuell eine journalistische Ausbildung nach § 1 (4) der DFJV-Mitgliedschaftsbedingungen absolviert.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Antragsformular: vollständig ausgefüllt und unterschrieben (sollten Sie Probleme mit dem Online-Antrag haben, nutzen Sie gern unseren PDF-Antrag)
- Personalausweis: eine Kopie der Vorder- und Rückseite (diese wird nach Antragsbearbeitung umgehend vernichtet)
- Passfoto: aktuell, möglichst in Farbe und als JPG mit mind. 300 dpi Auflösung
- Tätigkeitsnachweis: aktuell und den untenstehenden Kriterien entsprechend
- ggf. Ermäßigungsnachweis: Studenten (bis zum 27. Lebensjahr/bis zum ersten Abschluss), Volontäre oder Auszubildende können nach Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, eines Volontärsvertrags oder eines Auszubildendenvertrags einen ermäßigten Jahresbeitrag beantragen
Was ist ein Tätigkeitsnachweis? Was gilt als Tätigkeitsnachweis?
Ein Tätigkeitsnachweis ist ein Nachweis dafür, dass Sie journalistisch tätig sind. Der Nachweis dient dazu, zu gewährleisten, dass nur solche Personen einen Presseausweis erhalten, die den Ausstellungskriterien entsprechen. Ein Tätigkeitsnachweis kann in verschiedener Form erbracht werden. Wir akzeptieren z. B.:
- mehrere aktuelle Artikel (Print/Online) oder Mitschnitte (Hörfunk/TV) der letzten sechs Monate, jeweils mit vollständiger Namensnennung; im Falle von Initialen ist eine schriftliche Bestätigung der Chefredaktion erforderlich, dass das Kürzel für den Antragsteller steht; im Falle von Online-Beiträgen die genauen URL-Adressen, PDF-Drucke oder Screenshots
- namentliche Nennung als Redakteur oder freier Mitarbeiter im Impressum
- aktueller Arbeitsvertrag mit Tätigkeitsbeschreibung in Verbindung mit einer aktuellen Gehaltsabrechnung
- aktueller Vertrag für (feste) freie Journalisten oder Honorarabrechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten sechs Monate
- aktuelle Ausschüttungsabrechnung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
- schriftliche Bestätigung des Chefredakteurs bzw. Geschäftsführers des Verlags, des Senders oder der Agentur*
- aktueller Bescheid oder schriftliche Bestätigung der Künstlersozialkasse (KSK)
- Kopie eines Presseausweises eines anderen Journalisten- oder Verlegerverbandes (BDZV, dju/ver.di, DJV, Freelens, VDS, VDZ)
- aktuelle Bestätigung des Steuerberaters*.
Anstelle eines Tätigkeitsnachweises werden auch anerkannt:
- Volontariatsvertrag,
- Ausbildungsbescheinigung einer Journalistenschule,
- Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaften an einer staatlichen oder privat anerkannten Hochschule (Universität, Wissenschaftliche Hochschule, Filmhochschule, Fachhochschule, Berufsakademie) oder
- schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Arbeitslosmeldung als Journalist.
Der DFJV behält sich vor, für den Nachweis der journalistischen Tätigkeit die Vorlage mehrerer der vorstehend genannten Unterlagen zu fordern, wenn aufgrund der vorgelegten Dokumente Zweifel an einer dauerhaften und regelmäßigen Tätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin bestehen.
* Vordrucke:
Vordrucke für eine Bescheinigung durch die Redaktion oder Ihre/n Steuerberater/in können Sie hier im PDF-Format herunterladen:
Verbandsordnungen
Mitglieder des DFJV erkennen die folgenden Regularien an:
Beiträge
Seit 2002 sind die Mitgliedsbeiträge beim DFJV nicht mehr gestiegen, wurden 2006 sogar reduziert. Gerade für Journalistinnen und Journalisten, die nicht selten unter einem enormen wirtschaftlichen Druck stehen, sind verlässliche, konstante Mitgliedsbeiträge von enormer Bedeutung. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren Beiträgen um und evaluieren permanent unsere Prozesse, Strukturen und Leistungen.
Unsere Beitragssätze
DFJV-Mitgliedschaft (Journalisten, Pressesprecher, Pressereferenten, Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit):
Kosten bei Lastschrift: 95,- EUR
Kosten bei Überweisung: 100,- EUR
Ermäßigte Mitgliedschaft (Studenten bis zum 27. Lebensjahr/bis zum ersten Abschluss, Volontäre, Auszubildende):
Kosten bei Lastschrift: 65,- EUR
Kosten bei Überweisung: 70,- EUR
Auslandsmitgliedschaft (bei Korrespondenzanschrift außerhalb Deutschlands):
Kosten bei Lastschrift: 125,- EUR
Kosten bei Überweisung: 130,- EUR
Community-Mitgliedschaft:
kostenfrei
Zahlungsweisen und Fälligkeit
Ihren Beitrag für die DFJV-Mitgliedschaft können Sie per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung begleichen. Bei Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren sparen Sie 5,- EUR pro Jahr. Andere Zahlungsweisen werden nicht akzeptiert.
Unabhängig von der Zahlungsweise erhalten Sie jährlich vor der Fälligkeit eine Rechnung per E-Mail für Ihre Unterlagen.
Das Mitgliedsjahr dauert zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft und ist insofern vom Kalenderjahr unabhängig. Der Mitgliedsbeitrag ist einmal im Jahr fällig, jeweils am Ersten des Monats, in dem Sie Mitglied geworden sind.
Weitere nützliche Ausweisdokumente
Bei Antragstellung sowie jederzeit danach haben Sie die Möglichkeit, weitere Ausweisdokumente zu bestellen.
Presseausweis: 0,- EUR (im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Presseausweis – Ersatzausstellung: 15,- EUR (bspw. bei Verlust/neuer Anschrift)
Internationaler Presseausweis: 65,- EUR (einmalige Zahlung, gültig zwei Jahre ab Ausstellungsdatum)
Kfz-Presseschild: 10,- EUR (pro Kalenderjahr)
Presseclip: 20,- EUR (einmalig bei Ausstellung)