Anerkannt und nachhaltig
Ein amtlich anerkannter Presseausweis ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für Journalistinnen und Journalisten. Er dient als Recherchewerkzeug und Nachweis, um sich gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, Messen und Unternehmen als professionelle Journalistin oder professioneller Journalist auszuweisen.
Den Presseausweis des DFJV kann erhalten, wer hauptberuflich oder dauerhaft und regelmäßig journalistisch tätig ist. Der DFJV orientiert sich dabei freiwillig weiterhin am 12. Beschlusspunkt, Unterpunkt 3 der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz und macht deutlich, dass Amateur- und Hobbyjournalisten den amtlich anerkannten Ausweis des DFJV nicht erhalten können.
Die jährliche Ausstellung des Presseausweises ist bei DFJV-Mitgliedern bereits im Mitgliedsbeitrag inkludiert.
Um eine Nachahmung zu erschweren, verfügt der Presseausweis des DFJV über ein komplexes Guillochenmuster, wie es bspw. bei amtlichen Ausweisdokumenten Anwendung findet. Ein aufwändiges Sicherheitshologramm sowie die Produktion in verschiedenen Druckverfahren stellen weitere Sicherheitsmerkmale dar.
Seit 2021 werden alle Presseausweise aus recyceltem Plastik hergestellt, da uns die Themen Nachhaltigkeit und insbesondere Umwelt sehr am Herzen liegen.
Auf unserer Seite Mitglied werden erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Erhalt des Presseausweises und für eine Mitgliedschaft im DFJV erfüllt sein müssen, welche Argumente und vielfältigen Leistungen für den DFJV sprechen und wie günstig die Mitgliedsbeiträge im DFJV sind.