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SLAPPs: OBS-Studie zeigt Ausmaß der Bedrohung der Pressefreiheit durch strategische Klagen

DFJV sieht Verbesserungsbedarf bei EU-Richtlinie.

Sie sollen Menschen, die sich kritisch öffentlich beteiligen, zum Schweigen bringen: Strategische Klagen, sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation), werden von mächtigen Akteuren wie großen Unternehmen oder finanzstarken Einzelpersonen genutzt, um aus ihrer Perspektive unerwünschte öffentliche Äußerungen zu unterbinden. Die Einschüchterungen können durch verschiedene rechtliche Schritte wie Klagen oder Abmahnungen erfolgen. Zu den Betroffenen zählen Aktivistinnen und Aktivisten, Whistleblower, zivilgesellschaftliche Organisationen – und vor allem auch Journalistinnen und Journalisten.

Das zeigt eine Studie der Otto Brenner Stiftung, die untersucht hat, in welchem Ausmaß und in welchen Formen rechtsmissbräuchliche Klagen derzeit in Deutschland auftreten und welche Auswirkungen sie haben. Außerdem wurde die sogenannte „Anti-SLAPP-Richtlinie“ der EU behandelt, die darauf abzielt, Einschüchterungsklagen künftig zu unterbinden. Denn: Bisher hatten Gerichte wenig Möglichkeiten, SLAPP-Klagen abzuweisen. Die EU-Richtlinie schreibt hingegen die Einführung von Schutzmechanismen vor. Sie trat am 6. Mai 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Mai 2026 umgesetzt werden.

Personen aus Journalismus und PR stark betroffen

Im Rahmen der Studie wurden 227 Personen aus potenziell betroffenen Tätigkeitsbereichen befragt. Die größten betroffenen Berufsgruppen unter den Befragten waren mit 52 Prozent Medienschaffende, Autorinnen und Autoren sowie Redakteurinnen und Redakteure und weitere redaktionelle Mitarbeitende (insgesamt 23 Prozent). Über die Hälfte der Befragten, die von Einschüchtersversuchen betroffen waren, gab an, dass sich die SLAPPs und Einschüchterungen gegen Recherchetätigkeiten (57 Prozent) sowie Presse- oder Öffentlichkeitsarbeit (53 Prozent, Mehrfachnennungen waren möglich) richteten. Des Weiteren wurde die Veröffentlichung in sozialen Medien (26 Prozent) vor Demonstrationsteilnahmen (14 Prozent) als Anlass genannt.

Die meisten der Befragten mit eigenen SLAPP-Erfahrungen gaben an, dass ihre öffentliche Beteiligung auch in einem öffentlichen Interesse stand. Ihre Beteiligung ließ sich dem „investigative[n] (Lokal)Journalismus, der Kritik an politischen, staatlichen und unternehmerischen Aktivitäten (insbesondere Berichte über Korruption, Rechtsverstöße, Diskriminierung, umweltschädliches Handeln und kriminelle Vorgänge), der eigenen politischen und wissenschaftlichen Tätigkeit und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ereignissen“ zuordnen.

Einschüchterungen erfolgten durch Klageerhebung und Klageandrohung, aber auch einfach durch Kontaktaufnahmen, Unterlassungserklärungen oder die Einschaltung von Ermittlungsbehörden.

Als negative Auswirkungen für die Betroffenen wurden am häufigsten psychische Belastungen sowie die Notwendigkeit, sich künftig stärker rechtlich gegen Einschüchterungen abzusichern, angegeben.

Was bringt die Anti-SLAPP-EU-Richtlinie 2014/1069?

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, offensichtlich unbegründete Klagen schneller abzuweisen und wirksame Sanktionen gegen rechtsmissbräuchliche Kläger einzuführen.

Die Richtlinie ist ein Fortschritt für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten und andere Betroffene, wie die DFJV-Anwältin der Kanzlei WBS.legal, Renate Schmid, bekräftigt: „Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und eine wesentliche Säule unserer Demokratie. Die EU-Richtlinie ist daher ein wichtiger Schritt, Journalistinnen und Journalisten vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren zu schützen“, so Schmid. „Angesichts der zunehmenden Gefährdung der Pressefreiheit durch SLAPP-Klagen ist eine zügige und konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie daher dringend geboten.“

Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf: So gilt die Richtlinie derzeit nur für Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug – viele SLAPPs gegen Journalistinnen und Journalisten in Deutschland finden jedoch auf nationaler Ebene statt. Hier ist eine Ausweitung der Schutzmechanismen auf alle SLAPP-Fälle, unabhängig vom internationalen Kontext, gefordert. Zudem müsste eine verbindliche Kostenerstattungspflicht für die Kläger bei missbräuchlichen Klagen festgehalten werden.

Der DFJV fordert eine zügige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, wobei es vor allem darauf ankommt, für Gerichte und Betroffene konkrete Regelungen zu schaffen – insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung von Gerichten zur proaktiven Prüfung von rechtsmissbräuchlichen Klagen und der finanziellen Verantwortung der SLAPP-Klagenden.

Mitglieder des DFJV, die von einer SLAPP-Klage betroffen sind, können unsere Rechtsberatung kontaktieren, um wichtige Fragen in einem Gespräch zu klären. Wer mentale Unterstützung sucht, kann sich in einem ersten Schritt an die „Helpline“ von Netzwerk Recherche wenden, die der DFJV als Förderpartner unterstützt. Weitere Informationen zu unseren Beratungsleistungen finden Sie hier.

 

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