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Kritik an geplanter Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)

DFJV fordert mehr Transparenz statt Rückschritt bei der demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns.

Der DFJV kritisiert die vor Kurzem bekannt gewordenen Pläne von CDU und CSU, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Die Pläne gehen aus einem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe zu „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ hervor, das von „Frag den Staat“ veröffentlicht wurde.

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes. Es bildet damit die Grundlage für das auf der Meinungsfreiheit beruhende Recht, Informationen aus allgemein einsichtbaren Quellen zu gewinnen. Das IFG ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen, Missstände aufzudecken und die Öffentlichkeit fundiert zu informieren. Es ist ein wichtiges demokratisches Instrument für die journalistische Arbeit, auf dem der Erfolg vieler Investigativrecherchen wie zu politischen Skandalen und behördlichen Missständen beruht.

Bereits in der Vergangenheit gab es zahlreiche Versuche von Behörden, IFG-Anfragen zu verzögern oder zu umgehen. Die alte Bundesregierung arbeitete an einem Bundestransparenzgesetz, das bestehende Mängel des IFG beheben sollte. Bei der ersatzlosen Abschaffung eines solchen Gesetzes droht jedoch vielmehr eine Ausweitung von Informationsverweigerung durch Behörden. Dies wäre ein gravierender Rückschritt für die Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.

Wir fordern die Union auf, von diesem demokratiegefährdenden Plan abzusehen und sich für mehr statt weniger Transparenz einzusetzen. Deutschland braucht ein modernes und starkes Transparenzgesetz, das den Informationszugang durch proaktive Veröffentlichungspflichten, Kostenfreiheit und transparente Abwicklung und Überprüfbarkeit von Anfragen erleichtert statt behindert.

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