Prüfung und Entschlüsselung von Arbeitszeugnissen
Zwischen den Zeilen steht oft mehr, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Viele Arbeitszeugnisse enthalten verschlüsselte Bewertungen, die positiv klingen, aber das Gegenteil meinen.
Ein Beispiel: „Hat sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ Klingt nach Lob. Bedeutet in der Zeugnissprache aber mangelhafte Leistung. Solche Codes stehen in Tausenden von Arbeitszeugnissen, und viele Betroffene bemerken sie nicht.
Arbeitszeugnisse folgen einer eigenen Sprache. Was wohlwollend formuliert klingt, kann eine versteckte Abwertung sein. Was fehlt, wiegt manchmal schwerer als das, was drinsteht. Und wer sich mit einem ungeprüften Zeugnis bewirbt, lässt andere über die eigene berufliche Darstellung entscheiden.
Was DFJV-Mitglieder erhalten
Unsere Erstberatung umfasst die Entschlüsselung von Zeugnis-Codes, die Prüfung auf fehlerhafte oder unfaire Bewertungen, eine Einordnung der Rechtslage und konkrete Formulierungsvorschläge, die sich direkt für eine Korrektur beim Arbeitgeber nutzen lassen. Im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Auch für Freiberufliche
Wenig bekannt: Wer freiberuflich in einem dauerhaften Dienstverhältnis arbeitet, hat nach § 630 BGB ebenfalls Anspruch auf ein Zeugnis. Die Beratung gilt auch hier.
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