In Hamburg ist ein Transparenzgesetz in Kraft getreten, das – neben den schon bestehenden Auskunfts- und Informationsansprüchen – eine weitere Informationgrundlage für Journalisten schafft.
Öffentliche Stellen haben nach dem Gesetz nun Informationen von sich aus im Internet zu veröffentlichen, etwa bestimmte Gutachten, Verträge und Senatsbeschlüsse. Daneben gibt es auch nach dem Transparenzgesetz die Möglichkeit, Informationen auf Antrag zu erhalten.
Bezweckt wird durch das Gesetz eine weitgehende Transparenz bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und wichtiger öffentlicher Belange. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung soll gefördert und die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert werden.
Das Gesetz ist als Erleichterung der journalistischen Recherchearbeit zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Bundesländer dem guten Beispiel folgen werden
Zum Gesetzestext „Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)“ gelangen Sie hier.