Nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht noch vor der Sommerpause zu veröffentlichen, ist heute ein „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ vom Bundesministerium für Justiz mit Stand vom 13.06.2012 an die Öffentlichkeit gelangt.
Im Wortlaut soll durch den Gesetzentwurf „sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden.“ Dazu werden verschiedene Änderungen des Urhebergesetzes (UrhG) vorgeschlagen.
Der DFJV hat sich bereits in der Vergangenheit kritisch zu Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes geäußert.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sind nun erstmals konkrete Details zur möglichen Ausgestaltung eines Gesetzes bekanntgeworden, die eine intensive rechtliche Auseinandersetzung und Analyse nach sich ziehen werden. Der DFJV wird diesen Prozess kritisch begleiten, insbesondere mit Blick auf die Rechte und Interessen freier Journalisten.