Logo DFJV

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und sofort profitieren!

Werden Sie jetzt Mitglied und lassen Sie sich kostenlos und individuell von unseren Experten beraten.

Mitglied werden
Background-Bild

Jahresbericht des Deutschen Presserates 2023: Anstieg von Beschwerden und Rügen

Öffentliche Rügen deutlich häufiger als in den Vorjahren ausgesprochen, insbesondere wegen Verstößen gegen Sorgfaltspflicht und Persönlichkeitsschutz.

Der im Februar veröffentlichte Jahresbericht des Deutschen Presserates 2023 verzeichnet einen Anstieg der Beschwerden und Rügen im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtsjahr 2023 gingen insgesamt 1.850 Einzelbeschwerden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle ein, was einem Anstieg von 117 Beschwerden gegenüber 2022 entspricht. Von diesen Beschwerden wurde rund ein Drittel bereits im Rahmen einer Vorprüfung zurückgewiesen, da kein Verstoß gegen den Pressekodex festgestellt werden konnte. Dennoch behandelten die Beschwerdeausschüsse laut Jahresbericht insgesamt 531 Fälle – das sind um 118 mehr als im Vorjahr. Weitere 580 Beschwerden, die zum Beispiel den Rundfunk betrafen, fielen nicht in die Zuständigkeit des Presserates.

Im vergangenen Jahr wurden 73 öffentliche Rügen gegen Redaktionen ausgesprochen, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Redaktionen, die am Beschwerdeverfahren des Presserates teilnehmen, verpflichten sich, öffentliche Rügen zu publizieren. Bis zum Redaktionsschluss des Berichts für das Jahr 2023 haben die betroffenen Medienhäuser 61 der ausgesprochenen Rügen veröffentlicht, was einem Prozentsatz von 83 entspricht.

Besonders häufig: Verstöße gegen Sorgfaltspflicht und Personenschutz

Besonders häufig wurden Verstöße gegen die im Pressekodex festgelegte Sorgfaltspflicht und den Persönlichkeitsschutz gerügt. So wurden 22 schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht festgestellt – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Als schwere Sorgfaltspflichtverletzungen wurden beispielsweise irreführende Überschriften, mangelnde Gelegenheiten zur Stellungnahme von Beschuldigten und unzureichend recherchierte Fakten identifiziert. Ebenso oft wurden schwere Verstöße gegen den Persönlichkeitsschutz gerügt, insbesondere in Fällen, in denen Opfer von Straftaten ohne Rücksprache identifiziert wurden oder Verdächtige ohne öffentliches Interesse an ihrer Identität kenntlich gemacht wurden.

Trotz der Zunahme der Beschwerden und Rügen im Allgemeinen wurde die Berichterstattung über den Terrorangriff der Hamas und den Krieg in Israel und Gaza größtenteils als sorgfältig eingestuft, ohne dass Verstöße gegen den Pressekodex festgestellt wurden. In Bezug auf die Ukraine-Berichterstattung wurden zwar 37 Einzelbeschwerden registriert, die meisten davon wurden jedoch als unbegründet abgewiesen, nur zwei Hinweise wurden ausgesprochen.

Keine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte

Der Pressekodex verpflichtet Redaktionen, berufsethische Standards einzuhalten. Während KI-generierte Bilder als „symbolische Illustrationen“ gekennzeichnet werden müssen, ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte im Pressekodex jedoch laut Jahresbericht derzeit nicht vorgesehen. Die Verwendung von Inhalten, die auf Künstlicher Intelligenz basieren, dürfe die Leserschaft jedoch „nicht in die Irre führen“. In diesem Zusammenhang sprach der Presserat eine Rüge gegen eine Zeitschrift aus, die Antworten von Michael Schumacher in einem angeblichen Interview erst im letzten Drittel als von einer KI erstellt auswies.

Kaum Beschwerden gegen Fachzeitschriften

Beschwerden richteten sich überwiegend gegen Regional- und Lokalzeitungen (617), gefolgt von Boulevardzeitungen (263) und Publikumszeitschriften (241). Überregionale Tageszeitungen (185) und reine Onlinemedien (105) erhielten in geringerem Maße ebenfalls Beschwerden. 2023 hatte der Presserat die Freiwillige Selbstkontrolle auch für Anzeigenblätter geöffnet (der DFJV berichtete), bei diesen kam es zu 25 Beschwerden. Fachzeitschriften (13) und Nachrichtenagenturen (10) bilden das Schlusslicht – diese wurden sehr selten mit Beschwerden konfrontiert.

Alle Beiträge

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen

Mitglied werden
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner