Freie Journalisten sind oft unterbezahlt und schlechter gestellt als ihre angestellten Kollegen. Dies wollten in den Niederlanden zwei Journalisten nicht mehr hinnehmen und klagten gegen ihren Auftraggeber. Der Großverlag DPG Media wurde nun in einem Urteil zu Nachzahlungen verpflichtet. Der Richter legte fest, wie hoch angemessene Honorare für Texte und Fotos in Regionalzeitungen sein müssten. In seinem Urteil stellte der Amsterdamer Richter den Vergleich zu fest angestellten Journalisten her. Umgerechnet auf die Stunde und die jeweilige Berufserfahrung verdienten die fest angestellten Journalisten zwischen 19 und 30 Euro. Dies nahm der Richter als grobe Orientierung für die Ermittlung der Wort- und Fotohonorare. Seiner Entscheidung nach sind dies 50 Prozent mehr an Honoraren für freie Journalisten und Fotografen als gegenwärtig bezahlt.
Das Urteil ist nicht revisionsfähig, jedoch zunächst nur in beiden Einzelfällen gültig. Die Gewerkschaft der Nederlandse Verenigung van Journalisten (NVJ) spricht von einem „Freudentag“. „Es ist ein historisches und wegweisendes Urteil, das Folgen für alle freien Journalisten und Fotografen in den Niederlanden haben wird. Es wird uns helfen, in den Verhandlungen mit den Verlegern bessere Honorare auszuhandeln.“