Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass auf Apps, Websites und Datenbankangeboten mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt. Elektronische und gedruckte Presseprodukte werden zukünftig bei der Umsatzsteuer gleichbehandelt. Erst seit vergangenem Jahr erlaubt das EU-Recht den Mitgliedstaaten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf digitale Presseprodukte wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. „Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundestag unsere freie und vielfältige Presselandschaft“, erklärt der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Dr. Rudolf Thiemann. Vor allem sei der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie den Landesregierungen zu danken, die sich für die Neuregelung stark machten.