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Compliance und Transparenz: Rundfunkkommission der Länder ergänzt Medienstaatsvertrag

DFJV begrüßt einheitliche Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Rundfunkkommission der Bundesländer sieht eine Ergänzung des Medienstaatsvertrages um einheitliche Regelungen in den Bereichen Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht vor, die für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten sollen. Zu den Neuregelungen zählen die Verpflichtung, Bezüge der Intendantinnen und Intendanten sowie der Direktorinnen und Direktoren öffentlich zu machen und unabhängige Compliance-Beauftragte einzusetzen. Auch sollen neutrale Ombudspersonen als externe Anlaufstelle beauftragt werden, an die Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen in den jeweiligen Rundfunkanstalten vertraulich und anonym weitergegeben werden kann. Ebenso soll die unabhängige Arbeit der Aufsichtsgremien gestärkt werden.

„Die Aufbereitung der Vorkommnisse beim RBB und in anderen Rundfunkanstalten hat uns gezeigt, dass die einzelnen Häuser in den Bereichen Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Die Rundfunkkommission hat daher bereits im September festgehalten, dass sie einheitliche Standards im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk für erforderlich erachtet, und hat die Intendantinnen und Intendanten zu mutigen Schritten aufgefordert“, erläutern Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission und Staatsminister Oliver Schenk den Diskussionsentwurf, der im Dezember zur öffentlichen Anhörung gestellt wurde.

Der DFJV befürwortet das Bestreben der Länder, angesichts der publik gewordenen Affären im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in den genannten Bereichen verbindliche Regelungen zu schaffen. Insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen für den ÖRR tätigen freien und festangestellten Medienschaffenden ist zu begrüßen, dass diese bezüglich der Wahrnehmung und Wertschätzung ihrer eigenen journalistischen Tätigkeit davon profitieren, wenn gesetzlich verpflichtende Änderungen künftig für mehr Transparenz sorgen und es diese ermöglichen, das öffentliche Ansehen ihres Auftrag- oder Dienstgebers im Schatten der Skandale wieder zu stärken.

Auf einen stark beeinträchtigten Ruf der öffentlich-rechtlichen Sender in der Bevölkerung lassen auch die Ergebnisse einer Befragung schließen, bei der sich im November 2022 über ein Drittel der deutschen Bevölkerung für eine Abschaffung des ÖRR aussprach (der DFJV berichtete).

Der  Entwurf kann noch bis zum 31. Januar 2023 auf der Webseite der Rundfunkkommission der Länder kommentiert werden.

 

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