DFJV klar gegen Extremismus – klar für Grundrechte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins aufgehoben. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte im Sommer 2024 sowohl die „Compact-Magazin GmbH“ als auch die „CONSPECT FILM GmbH“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Kurz darauf setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im Eilverfahren teilweise und vorläufig außer Vollzug. Die nun erfolgte Entscheidung in der Hauptsache bestätigt dieses Eilurteil: Die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gilt somit als rechtswidrig.
Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte in einer juristischen Einschätzung für den DFJV bereits darauf hingewiesen, dass das gewählte Vorgehen über das Vereinsrecht die Pressefreiheit unterlaufen kann. Das Verbot einer journalistisch tätigen Publikation in ihrer Gesamtheit ist mit dem Presserecht in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht vereinbar.
Das aktuelle Urteil bestätigt: Das „Compact“-Magazin wird durch Presse‑ und Meinungsfreiheit geschützt – selbst wenn es extremistische Inhalte verbreitet. Ein Verbot ist nur zulässig, wenn diese Inhalte prägend für die Organisation als Ganzes sind und so die demokratische Rechtsordnung konkret gefährden. Im Fall „Compact“ wurde diese Schwelle noch nicht überschritten.
Der DFJV distanziert sich weiterhin in aller Deutlichkeit von jeglichem menschenverachtenden und extremistischen Gedankengut – auch und gerade dann, wenn es unter dem Deckmantel des Journalismus verbreitet wird. Zugleich betont der Verband, dass die Pressefreiheit ein zentrales Fundament unserer demokratischen Ordnung darstellt. Ihre Wahrung ist auch dort erforderlich, wo sie schwer auszuhalten ist. Ein rechtsstaatliches Verfahren hat nun klargestellt, dass die gesetzlichen Grenzen der Grundrechte – auch im Umgang mit extremistischen Medien – nicht beliebig verschoben werden dürfen.