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Angriff auf Pressefreiheit geht weiter

In dem Rechtsstreit gegen die Reisejournalistin Dr. Angelika Bucerius erwirkte ein Reiseveranstalter vergangenes Jahr beim LG Gießen ein umfassendes Berichterstattungsverbot, das DFJV-Vertragsanwalt Frank C. Biethahn vom OLG Frankfurt a.M. aufheben ließ (DFJV-News vom 25.07.2014).

Wie jetzt bekannt wurde, zeigte sich der Veranstalter wenig zufrieden mit dem gefällten Urteil und verfasste eine vierseitige Stellungnahme. Diese wurde dem NDR übermittelt. Die Stellungnahme liegt auch dem DFJV vor. Darin beharrt der Veranstalter auf seiner prozessualen Position, obwohl das OLG Frankfurt diese klar und eindeutig widerlegt hat.

Wie der auf Presserecht spezialisierte Senat des OLG Frankfurt klarstellt, kann das Unternehmen nicht untersagen lassen, was es vorher gebilligt hat. Zudem sei ein so umfassendes Verbot mit der Pressefreiheit unvereinbar. Auch das NDR-Medienmagazin „ZAPP“ hat diesen Fall aufgegriffen, wie der DFJV berichtete.

Dass der Reiseveranstalter weiterhin – nunmehr auch öffentlich gegenüber dem NDR – behauptet, dass ein Einverständnis zu einer Berichterstattung nicht vorlag, obwohl die Geschäftsführerin des Unternehmens vor der besagten Reise am 18. Februar 2013 per E-Mail an Frau Dr. Bucerius schrieb: „Gerne können Sie (…) eine Reportage erstellen“, (die Auslassung enthält im Original den Zusatz, für wen die Reportage gedacht war), ist nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus hat das Unternehmen am 28.07.2014 durch seine Rechtsanwälte ausdrücklich das Frankfurter Urteil als abschließende Regelung anerkannt, auf die Verfolgung von Ansprüchen verzichtet und damit die Rechtslage endgültig geklärt.

Nun versucht der Veranstalter, Frau Dr. Bucerius zu diskreditieren, indem er gegenüber dem NDR behauptet, dass die im Rechtsstreit strittigen Äußerungen „unsachlich“ und „unzutreffend“ seien – obwohl das OLG klar festgestellt hat, dass diese Äußerungen sämtlich zulässig sind. Dies hatte der Veranstalter auch anerkannt. Damit vollzieht das Unternehmen eine Rolle rückwärts und versucht, die Tatsachen zu verdrehen, um die Reisejournalistin nachträglich zu diffamieren. Unter anderem wird Frau Dr. Bucerius mangelnde Dialogbereitschaft unterstellt. Dabei war es gerade Frau Dr. Bucerius, die den Dialog suchte, während der Reiseveranstalter darauf mit einer Abmahnung reagierte.

Wenn eine Journalistin von einem Unternehmen, welches die Pressefreiheit massiv angreift, nach Verlieren des Rechtsstreits auch noch diskreditiert wird, weil sie – gerichtlich bestätigt – berechtigte Kritik vorbrachte, ist das schlicht inakzeptabel und muss entschieden gerügt werden.

Der DFJV, der sich seit Jahren für eine unabhängige Berichterstattung einsetzt, steht seinen Mitgliedern, wie auch in diesem Fall, mit einer umfangreichen Rechtsberatung zur Seite.

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