Jetzt noch Petition unterschreiben.
Der DFJV unterstützt die Forderung, die geplante Aktivrente – deren Einführung im vorliegenden Gesetzentwurf zum 1. Januar 2026 vorgesehen ist – auch auf Selbstständige auszuweiten. Die neue Regelung ermöglicht es Personen, die die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten überschritten haben, künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Ziel dieser steuerlichen Begünstigung ist es, einen Anreiz zu schaffen, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Allerdings soll die Regelung nur für Angestellte gelten. Selbstständige und Freiberufler – und damit zahlreiche Journalistinnen und Journalisten – wären von der Aktivrente ausgenommen.
Die Aktivrente als Instrument zur Förderung von Arbeit im Alter darf nach Ansicht des DFJV nicht zu einer Ungleichbehandlung führen. Wie viele weitere Verbände vertreten wir die Ansicht, dass es sich hierbei um eine Verletzung von Artikel 3 des Grundgesetzes handelt, der den Gleichbehandlungsgrundsatz festschreibt.
Darüber hinaus bringt die Regelung eine weitere Schlechterstellung freier Medienschaffender im Vergleich zu Festangestellten mit sich. Gerade in der Berufsgruppe der Freien herrscht in der Medienbranche ein überdurchschnittlich hohes Risiko von Altersarmut. Freie arbeiten häufig unter prekären Bedingungen: Unregelmäßige Aufträge, schwankende oder zu niedrige Honorare und eine damit einhergehende mangelnde Planungssicherheit erschweren es erheblich, kontinuierlich und ausreichend für das Alter vorzusorgen. Aufgrund dieser strukturell unsicheren Beschäftigungsbedingungen ist diese Berufsgruppe zudem ohnehin gezwungen, länger zu arbeiten. Ein Ausschluss von der Aktivrente bedeutet somit, dass ihnen die steuerliche Entlastung für diese weiterhin notwendige Erwerbstätigkeit verwehrt bleibt. Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Aktivrente könnte hier einen wichtigen Ausgleich schaffen und einen Beitrag zur sozialen Absicherung freier Journalistinnen und Journalisten leisten.
Aus diesen Gründen hat der DFJV die vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) gestartete Petition „Aktivrente auch für Selbstständige – wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ mitunterzeichnet. Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich dieser berechtigten Forderung anzuschließen. Die Petition kann noch 9 Tage unterzeichnet werden.
