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Steuertipps

Als Journalist und Autor haben Sie steuerliche Erklärungspflichten, die sich aufgrund von Gesetzesänderungen und anderen Beschlüssen und Entscheidungen von Jahr zu Jahr verändern können.

Worauf Sie bei der Erstellung Ihrer nächsten Steuererklärung achten müssen und welche Steuervorteile Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen können, erläutern Ihnen die „Steuertipps für Autoren und Journalisten“, ein Service der Haufe Gruppe, der DFJV-Mitgliedern in einer jährlich aktualisierten Fassung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Wer seine Einkommen- und ggf. Umsatzsteuererklärung selbst erstellt, muss diese normalerweise bis zum 31. Juli eines Jahres beim Finanzamt abgeben. Da dieser in 2022 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag. Falls Sie Ihre Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen lassen, verlängert sich die Frist allgemein bis Ende Februar des Folgejahres.

DFJV-Mitglieder können die aktuellen Haufe SteuerTipps im Mitgliederportal runterladen.

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