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SEPA

Ihr Mitgliedsbeitrag kann auch bequem von Ihrem Konto eingezogen werden, das ist zeit- und kostensparend.

SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ändern oder widerrufen

Sie können das SEPA-Lastschriftmandat bequem über das DFJV-Mitgliederportal erteilen, ändern oder widerrufen oder Sie nutzen unser PDF-Formular, das Sie uns gerne per E-Mail zusenden können.

Wissenswertes zur SEPA-Lastschrift

Wofür steht SEPA?

SEPA steht für Single Euro Payments Area also Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die SEPA-Lastschrift hat zum 1. Februar 2014 die bisherigen nationalen Lastschriftverfahren abgelöst. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen wurden automatisiert in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt.

Was ist die Mandatsreferenz?

Das von Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat erhält eine individuelle „Mandatsreferenz“. Auf Kontoauszügen wird diese häufig als „MREF“ abgekürzt. Teilen Sie eine neue Bankverbindung mit, ändert sich auch die Mandatsreferenz.

Was ist die Gläubiger-ID?

Jedes abbuchende Unternehmen erhält eine individuelle Gläubiger-Identifikationsnummer über die eine Zuordnung möglich ist.

Wann erfolgt die Abbuchung? (Einzugstermin)

Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt zum Ersten eines Monats. Sollte dies kein Bankarbeitstag sein, ziehen wir zum nächstmöglichen, darauffolgenden Bankarbeitstag ein.

Bis wann sind Änderungen möglich?

Bis fünf Bankarbeitstage vor Einzug.

Was passiert im Fall einer Rücklastschrift?

Im Fall einer Rücklastschrift informieren wir Sie per E-Mail oder Brief. Bankseitig entstandene Rücklastschriftgebühren müssen wir an Sie weiterberechnen. Zusätzliche Gebühren erhebt der DFJV nicht. Der offene Betrag kann anschließend überwiesen oder per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.

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