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Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig

DFJV begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Der DFJV begrüßt die kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist und nicht mehr angewendet werden dürfe. Hintergrund sind die Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen. Aus der deutschen Regelung sei nicht hervorgegangen, dass die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten strikt auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit zu begrenzen sei, wie der Entscheid aufzeigt. Wegen der rechtlichen Unsicherheiten war die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung bereits seit Jahren ausgesetzt gewesen.

Der Europäische Gerichtshof hat zuletzt 2022 festgehalten, dass die deutsche Regelung EU-rechtswidrig ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung somit auf Bundesebene bestätigt.

Die anlasslose Speicherung von Daten bedeutet eine massive Bedrohung der Pressefreiheit. Durch eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht sind journalistische Grundpfeiler wie der Informantenschutz und die Pressefreiheit bedroht, wie der DFJV in den letzten Jahren in Stellungnahmen mehrfach betont hat und auch in seinen medienpolitischen Forderungen festhält. Im Zuge dessen ergeht seitens des DFJV die Aufforderung an jene Stimmen aus der Politik, die trotz des höchstrichterlichen Beschlusses nach wie vor an der Vorratsdatenspeicherung festhalten, die Gesetzsprechung sowie die Vorgaben im Koalitionsvertrag endlich zu akzeptieren und umzusetzen.

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