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Steuererklärung 2022 – wichtige Infos für Medienschaffende

Haufe „Steuertipps 2023. Informationen für Autoren und Journalisten“ für DFJV-Mitglieder kostenfrei abrufbar.

Gelten Corona-Soforthilfen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen? Wie muss meine Rechnung aussehen? Welche Sonderregelungen gibt es für Kleinunternehmerinnen bzw. -unternehmer? Und wie rechne ich eigentlich Reisekosten ab?

Antworten zu diesen und weiteren relevanten Fragen rund um die alljährlich fällig werdende Einkommen- und Umsatzsteuererklärung finden Medienschaffende in den jährlich auf den neuesten Stand gebrachten Haufe-„Steuertipps 2023. Informationen für Autoren und Journalisten“.

Zu beachten ist, dass eine schon Ende 2021 geplante „Vereinfachung der Steuererklärung“ im vom Krisen geprägten Jahr 2022 „hintenanstehen“ musste, wie der Haufe-Chefredakteur für Steuerprodukte Andreas Dersch in einem kurzen Vorwort zu den Tipps aufzeigt. Umfassende Änderungen sind des Weiteren beim häuslichen Arbeitszimmer sowie bei der Homeoffice-Pauschale geplant; diese spielen in der Steuererklärung 2022 jedoch noch keine Rolle, da diese erst ab 2023 gelten sollen.

Bitte berücksichtigen Sie auch: Aufgrund der Corona-Krise gelten für bestimmte Jahre verlängerte Abgabefristen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellen, muss diese bis zum 2.10.2023 beim Finanzamt abgegeben werden. Falls Sie Ihre Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 31.7.2024 (s. Steuertipps 2023, S. 44).

Die „Steuertipps 2023. Informationen für Autoren und Journalisten“ sind ein Serviceangebot der Haufe Gruppe. In der 47-Seiten starken Broschüre finden Sie – begleitet von anschaulichen Beispielen und Praxistipps – Informationen zur Rechnungslegung, Gewinnermittlung, Umsatz- und Vorsteuer, VG Wort und anderen steuerlich relevanten Themen für Medienschaffende. DFJV-Mitgliedern steht die jährlich aktualisierte Ausgabe kostenfrei im Login-Bereich zur Verfügung.

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