Journalisten wissen oft nicht, welche Rechte sie an selbst gefertigten Fotos haben. Diese Unwissenheit kann dazu führen, dass ihnen Einnahmen entgehen, die ihnen bei Nutzung ihrer Fotos eigentlich zustünden.
DFJV-Vertragsanwalt Frank C. Biethahn zeigt im Onlinemagazin „Fachjournalist“ , dass das Fotorecht eine verborgene Einnahmequelle darstellt. In seinem Beitrag erläutert er, wie Fotos nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, welche Zahlungsansprüche Fotografen besitzen und wie man bei einer Rechtsverletzung vorgehen sollte.
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