Whistleblower warten weiterhin auf gesetzlichen Schutz.
Das im Dezember im Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz hat letzten Freitag im Bundesrat nicht die notwendige Zustimmung erhalten. Dieses hätte Whistleblowern, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, endlich einen gewissen Rechtsschutz gegeben.
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes wäre zudem die über drei Jahre alte europäische Hinweisgeberschutzrichtlinie umgesetzt worden. Die Frist dafür war bereits Ende 2021 abgelaufen – die EU führt deswegen seit über einem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
In Medien- und Journalistenkreisen war an dem Gesetz seit Veröffentlichung des Entwurfes zwar viel Kritik geübt worden, z. B. an den hohen Anforderungen, die Whistleblower erfüllen müssen, bevor sie sich an die Presse wenden bzw. an die Öffentlichkeit gehen können. Auch der Medienanwalt des DFJV hat auf Nachbesserungsbedarf beim Hinweisgeberschutzgesetz hingewiesen.
Unter den gegebenen Umständen hätte der DFJV jedoch befürwortet, das lange überfällige Gesetz endlich umgesetzt zu sehen. Dieses könnte im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag nachverhandelt werden. Von seiten der Ampel wurde des Weiteren angekündigt, dass diese das Gesetz in einer „nicht zustimmungspflichtigen Form“ so schnell wie möglich erneut in den Bundestag einbringen werde. Whistleblower, die auf Missstände hinweisen bzw. Journalistinnen und Journalisten Informationen darüber weitergeben, müssen jedenfalls weiterhin auf gesetzliche Regelungen und Schutz warten.