Das Hamburger Landgericht hat am vergangenen Freitag sein Urteil in der Causa Böhmermann gesprochen: Demnach bleibt das satirische Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen verboten und darf nicht wiederholt werden. Nach Auffassung des Gerichts stellten die Passagen, in denen es um Kinderpornografie und Sex mit Tieren geht, eine Beleidigung dar. Dies müsse Erdogan nicht hinnehmen, auch wenn er sich als Staatsoberhaupt besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse, so die Vorsitzende Richterin Simone Käfer.
Der DFJV, der bereits die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg im Mai vergangenen Jahres kritisch bewertet hatte, sieht in dem aktuellen Urteil ein falsches Signal. „Dass das Böhmermann-Gedicht in Teilen verboten bleibt, ist der Meinungs- und Kunstfreiheit hierzulande definitiv abträglich“, so DFJV-Vorstand Christin Fink in Berlin.
Hinweis: Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hat angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.