Politische Diskussion um anlasslose Speicherung von Daten hält an.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20. September 2022 entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung unionsrechtswidrig ist; ausgenommen ist die Speicherung von Daten im Zuge der Bekämpfung schwerer Kriminalität. Einen gesetzlichen Spielraum gibt es dabei auch in Bezug auf die Speicherung von IP-Adressen.
Bereits vor dem Urteil hat der Deutsche Fachjournalisten-Verband gemeinsam mit 26 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen einen offenen Brief gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unterzeichnet. Diese ist ein grober Eingriff in die Grundrechte, gefährdet die Pressefreiheit und den Informantenschutz.
Die eindeutige Positionierung gegen jegliche anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten im Sinne von Demokratie und Pressefreiheit erachtet der DFJV auch im Hinblick auf die anhaltende Diskussion zum Thema in der deutschen Politik für notwendig. Schon vor dem EuGH-Urteil setzte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser trotz klarer Regelung im Koalitionsvertrag für die Vorratsdatenspeicherung ein, wie der DFJV berichtete. Nach dem Urteil hält die Politikerin nun an der Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen fest, wie sie etwa in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ausführt. Zudem stellte die Unionsfraktion einen Antrag im Bundestag zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen, um schwere Verbrechen im Netz zu bekämpfen, dieser erhielt jedoch keine Unterstützung.
Der DFJV kritisiert diesen anhaltenden Einsatz für eine anlasslose Speicherung von Daten und fordert die deutsche Politik dringlich auf, sich nun vielmehr auf ein System zu deren Sicherstellung und Aufzeichnung erst im konkreten Verdachtsfall zu einigen und damit auch den Vorgaben im Koalitionsvertrag zu entsprechen.