Links zu fachspezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten im Ressort „Recht & Justiz“.
Recht & Justiz
Aus- und Weiterbildung
Fachbeiträge
Fachbeiträge zum Ressort „Recht & Justiz“ finden Sie im Onlinemagazin „Fachjournalist„.
Fachliteratur
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Handbuch des Presserechts
Jetzt bestellenvon Reinhart Ricker und Johannes Weberling
Erscheinungsjahr: 2012
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Litigation-PR: Erfolgreiche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Gerichtsprozess
Jetzt bestellenvon Peter Engel und Walter Scheuerl
Erscheinungsjahr: 2011
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Justizberichterstattung. Eine Einführung
Jetzt bestellenvon Udo Branahl und Ralf Bothge
Erscheinungsjahr: 2005
Journalistenpreise
Hier finden Sie eine Übersicht an Journalistenpreisen im deutschsprachigen Raum zum Ressort „Recht & Justiz“:
Medienangebote
Eine Zusammenstellung wichtiger Medienangebote zum Ressort „Recht & Justiz“:
Ministerien
Für Ihre Recherche: die wichtigsten Ministerien zum Fachressort „Recht & Justiz“:
- Bund: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Baden-Württemberg: Justizministerium Baden-Württemberg
- Bayern: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Berlin: Senatsverwaltung für Justiz
- Brandenburg: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
- Bremen: Der Senator für Justiz und Verfassung
- Hamburg: Behörde für Justiz und Gleichstellung
- Hessen: Hessisches Ministerium für Justiz, für Integration und Europa
- Mecklenburg-Vorpommern: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: Niedersächsisches Justizministerium
- Nordrhein-Westfalen: Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Saarland: Ministerium der Justiz Saarland
- Sachsen: Staatsministerium der Justiz
- Sachsen-Anhalt: Ministerium für Justiz und Gleichstellung
- Schleswig-Holstein: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
- Thüringen: Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Veranstaltungen
Eine ressortspezifische Zusammenstellung von regelmäßig stattfindenden Messen und Veranstaltungen:
Verbände
Sie sind auf der Suche nach einem Fachverband für das Ressort „Recht & Justiz“? Hier finden Sie eine Übersicht:
Portrait
Hier erhalten Sie einen Überblick über das Ressort „Recht & Justiz“ und den Beruf „Justizberichterstatter/in“:
Grundlagen der Justizberichterstattung
Berichterstattungsgegenstände
Das Tätigkeitsfeld in der Justizberichterstattung ist die Justiz im weitesten Sinne. Die Tätigkeit von Gerichten und die Entscheidungen, welche von Richtern getroffen werden, sind das Hauptfeld der Berichterstattung. In erster Linie berichten Journalisten, die im Bereich der Justizberichterstattung tätig sind, also über Prozesse, bei welchen öffentliches Interesse besteht, größtenteils handelt es sich dabei um Strafgerichtsprozesse.
Warum stehen Strafprozesse im Vordergrund?
Dass Strafprozesse in der Justizberichterstattung im Vordergrund stehen, hat mehrere Gründe: Diese Prozesse werden in der Regel öffentlich geführt, im Gerichtssaal sind also Zuschauer willkommen. In anderen Rechtsfeldern wie dem Zivilrecht oder dem Arbeitsrecht legen die Betroffenen oft großen Wert darauf, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird. Sie wollen dadurch ihre Privatsphäre schützen und beispielsweise von ihrer Scheidung nichts in der Zeitung lesen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Personen des Öffentlichen Lebens. Führt etwa ein prominenter Fußballer einen Prozess gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, ist das durchaus ein Thema für die Medien.
Ein weiterer Grund liegt darin, dass Rechtsfelder wie das Verwaltungsrecht äußerst kompliziert sind, sodass selbst ein Journalist mit juristischem Hintergrundwissen Probleme dabei hat, dem Prozessverlauf zu folgen und das Thema anschließend dem Mediennutzer verständlich zu vermitteln. Hinzu kommt, dass in der Justizberichterstattung natürlich auch das Interesse der Mediennutzer berücksichtigt werden muss. Während Strafprozesse und juristische Streitereien, in die Prominente verwickelt sind, auf großes Interesse stoßen, werden abstrakte Themen, von welchen die Nutzer außerdem nicht direkt betroffen sind, in den Medien weitgehend ignoriert.
Der Journalist als Ratgeber
Die Justizberichterstattung fungiert außerdem als Ratgeber für den Mediennutzer. Am deutlichsten wird das in den umfangreichen Ratgebern zum Thema steuerliche Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Steuerzahler, die gern am Jahresende publiziert werden. Die Journalisten nehmen dann die jeweiligen Änderungen im Steuerrecht unter die Lupe und schildern, welche finanziellen Folgen welche Änderung auf den Mediennutzer hat. Auch bei Reformen bereits bestehender Gesetze tritt das jeweilige Thema in den Fokus der Justizberichterstattung. Als beispielsweise Soldaten der Bundeswehr in den 1990er Jahren erstmals zu Auslandseinsätzen aufbrachen, erfolgte die Diskussion darüber in den Medien auch unter juristischen Gesichtspunkten.
Journalisten, die sich auf die Justizberichterstattung spezialisiert haben, müssen also in jedem Fall in der Lage sein, ressortübergreifend zu denken. Denn ihre Themen streifen von Fall zu Fall auch die klassischen Mantelressorts wie Politik, Sport oder Wirtschaft. Letzteres ist der Fall, wenn es sich um Wirtschaftskriminalität oder spektakuläre Firmenpleiten handelt, bei welchen im Hintergrund unsaubere Machenschaften vermutet werden. So beschäftigte der Medienmogul Leo Kirch nach dem Zusammenbruch seines Firmenimperiums sowohl Gerichte als auch Medien noch über Jahre hinweg.
Rezipienten
Eine Stamm-Nutzerschaft, wie sie andere Ressorts meist haben, gibt es in der Justizberichterstattung in dem Sinne nicht. Leser und Zuschauer picken sich diejenigen Fälle heraus, die sie interessieren oder sie lesen die Berichte dann, wenn sie in irgendeiner Form betroffen sind. Die größte Zahl an Rezipienten erreichen Justizberichterstatter, wenn Prominente vor Gericht stehen oder im Lokalen. Selbst eher unspektakuläre Straftaten wie ein Einbruch oder ein Raub an der örtlichen Tankstelle ist hier für eine Berichterstattung relevant und sorgt für Gesprächsstoff. Denn hier ist der Leser oder Zuschauer selbst näher am Geschehen und kennt möglicherweise sogar die Täter oder Opfer.
Wird ein juristisches Thema im Stil eines Ratgebers aufgegriffen, kann der Journalist grundsätzlich eher mit einer breiteren Leserschaft rechnen. Die Themen – etwa steuerrechtliche Fragen – sind dann nämlich meist so breit gefasst, dass ein großer Teil der Bevölkerung davon direkt betroffen ist.
Bedeutung
Über ein eigenes Ressort Justizberichterstattung verfügen nur wenige Medien in Deutschland. Dazu gehören die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel, die auch eigene Gerichtsberichterstatter angestellt haben. Für die meisten überregionalen Medien spielt die Justizberichterstattung eher eine untergeordnete Rolle, was bis zu einem gewissen Grad auch an der Medienlandschaft in Deutschland liegt: Im Printbereich wird der Markt von Regionalzeitungen beherrscht, die ein relativ überschaubares Verbreitungsgebiet haben. Die regionalen Medien können nicht gewährleisten, dass in einem festen Ressort Justizberichterstattung regelmäßig interessante Beiträge erscheinen können. Das gilt auch für Medien mit einer bundesweiten Erscheinungsweise. Hier werden die Beiträge aus der Justizberichterstattung im jeweils passenden Mantelressort veröffentlicht.
Justizberichterstattung im Lokalen
Im Lokalteil der Zeitungen spielt die Justizberichterstattung hingegen eine sehr große Rolle. Das gilt vor allem für Redaktionen, die am Ort eines Amts- oder Landgerichts ansässig sind. Viele Medien – auch regionale Fernseh- und Radiosender – haben hier häufig sogar eigene Rubriken für die Justizberichterstattung eingerichtet. Denn hier lässt sich zumindest eine gewisse Regelmäßigkeit in der Berichterstattung verwirklichen, weil für den Leser, Hörer und Zuschauer vor Ort selbst Einbrüche oder Kaufhausdiebstähle von Interesse sind. Das Verbrechen hat sich schließlich in ihrer Nähe zugetragen und sie hätten ja auch persönlich davon betroffen sein können.
Fokus Deutschland
Vom Grundsatz her unterscheidet sich die Justizberichterstattung in Deutschland nicht allzu sehr von der Berichterstattung in anderen Ländern. Der große Unterschied liegt in der jeweiligen Gesetzgebung des Presserechts. So spielen in Deutschland die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eine sehr viel größere Rolle, als beispielsweise in den USA. Dort ist es Tradition, dass sehr viel mehr Gerichtsverhandlungen vor den Augen der Öffentlichkeit abgehalten werden als in Deutschland. Auch der Täterschutz spielt hierzulande eine sehr viel größere Rolle. Auf Fotos und Bildern dürfen mutmaßliche Täter etwa nicht deutlich erkennbar sein. Falls Fotos in Zeitungen abgedruckt werden, behelfen sich die Redakteure dadurch, dass sie über das Gesicht des Betroffenen einen schwarzen Balken legen, sodass er nicht erkennbar ist. Bei der Berichterstattung im Fernsehen werden die Gesichter der Betroffenen verpixelt.
In den USA hingegen ist es mittlerweile üblich, dass bei bestimmten Straftaten wie Pädophilie die Fotos der Täter durch die Justiz gezielt veröffentlicht werden. Dadurch erhofft man sich zwei Effekte: Einerseits soll die Nachbarschaft gewarnt werden, andererseits sollen mögliche Nachahmer abgeschreckt werden.
Qualitätskriterien
Guten von schlechtem Journalismus zu unterscheiden ist bei der Justizberichterstattung selbst für den Laien sehr leicht möglich. Die oft komplizierten juristischen Zusammenhänge müssen im Beitrag so erklärt sein, dass auch ein Laie sie mühelos verstehen kann. Im Idealfall sollte der Mediennutzer in der Lage sein, den Inhalt eines Berichts in eigenen Worten korrekt wiedergeben zu können. Bei einem Gerichtsverfahren etwa bedeutet das: Die Schilderung des Tathergangs, den Prozessverlauf sowie das Urteil inklusive Urteilsbegründung.
Fachleute kritisieren schlechte Justizberichterstattung
Die Kritik an der Qualität der Justizberichterstattung in Deutschland kommt vor allem von Fachleuten wie Rechtsanwälten. Diese Kritik umfasst mehrere Punkte: Zum einen würden durch die zunehmende Regionalisierung der Medienlandschaft selbst unspektakuläre Ereignisse auf der Jagd nach dem besten Bild und der exklusivsten Nachricht künstlich aufgebläht. Vor allem Boulevardjournalisten versuchen oft, schon beim Prozessauftakt Bilder des Angeklagten zu bekommen und die Prozessbeteiligten regelrecht zu belagern. Rechtsanwälte kritisieren, dass dies weder für den Prozessverlauf noch für eine seriöse Berichterstattung förderlich ist. Denn in diesem Fall geben der Angeklagte und möglicherweise der Rechtsanwalt, der versucht, seinen Mandanten zu schützen, ein schlechtes Bild ab. Dadurch entsteht ein gewisser Vorverurteilungseffekt.
Gründe für mangelhafte Qualität
Der Zeitfaktor ist der größte Feind einer qualitativ hochwertigen Justizberichterstattung. Denn angesichts des allgegenwärtigen Termindrucks hat kaum ein Redakteur die Zeit, den kompletten Prozess, der sich oft sogar über mehrere Sitzungstage erstrecken kann, zu beobachten. Der Redakteur behilft sich, indem er zur Anklageverkündung und falls es die Zeit zulässt zur Urteilsverkündung erscheint. Den Prozessverlauf lässt er sich anschließend häufig vom Staatsanwalt oder vom Verteidiger des Angeklagten schildern. Der persönliche und neutralere Eindruck des Außenstehenden fehlt dann aber komplett.
Viele Redaktionen behelfen sich auch dadurch, dass sie Volontäre oder freie Mitarbeiter schicken. Diese besitzen allerdings in den seltensten Fällen das notwendige Verständnis für den Ablauf eines Prozesses oder das Hintergrundwissen, um tatsächlich einen qualitativ hochwertigen Bericht abzuliefern.
Hinzu kommt das Platzdiktat, das alle Mediengattungen gleichermaßen betrifft. Über einen aufsehenerregenden Einbruch, beispielsweise bei einem Juwelier, wird durchaus auf Seite eins der regionalen Tageszeitung oder in den Regionalnachrichten von Radio und Fernsehen berichtet – allerdings nur sehr knapp. Hier müssen die Berichte, die im Lokalteil durchaus noch ausführlicher sein können, auf wenige Zeilen oder auf weniger als eine Minute Sendezeit zusammengestrichen werden. Unter diesen Voraussetzungen ist eine professionelle und hochwertige Berichterstattung schlicht unmöglich, weil das Thema auf die absolut notwendigsten Aspekte reduziert werden muss.
Ein Zeichen für herausragende Qualität
Seit dem Jahr 2000 gibt es mit dem Regino-Preis eine Auszeichnung für herausragende Justizberichterstattung. Ins Leben gerufen wurde der nach einem Abt des Klosters Prüm benannte Preis vom Rechtsanwalt Wolfgang Ferner. Zu den Unterstützern gehört neben der juristischen Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift auch das Oberlandesgericht Koblenz, wo der mit 750 Euro dotierte Preis auch vergeben wird. Neben Prominenten sind bei der Preisverleihung üblicherweise auch zahlreiche Gerichtsberichterstatter anwesend. In der Festrede, welche die Preisverleihung einläutet, werden meist grundlegende Themen in Praxis, Ethik und Problematik der zeitgenössischen Justiz angesprochen.
Die Gefahr der Einflussnahme
Journalisten, die in der Justizberichterstattung arbeiten, agieren aus mehreren Gründen in einem sehr sensiblen Bereich. Beispielsweise laufen sie permanent Gefahr, sachliche Fehler bei der Übersetzung der reichlich komplizierten juristischen Fachsprache in für den Mediennutzer verständliches Deutsch zu machen. Auch die möglichen presserechtlichen Folgen ihrer Veröffentlichung sollten sie permanent im Auge haben. Sehr viel größer ist jedoch die Einflussnahme auf den möglichen Prozessverlauf durch die Berichterstattung im Vorfeld.
Durch eine tendenziöse Berichterstattung kann etwa ein Angeklagter vorverurteilt werden, obwohl sich später während des Prozesses dessen Unschuld herausstellt. Je nachdem, welchen Verbrechens sie angeklagt waren, sind die Betroffenen anschließend trotz der erwiesenen Unschuld in der Öffentlichkeit gebrandmarkt. Im schlimmsten Fall müssen sie die Konsequenzen ziehen und sogar Arbeitsstelle und Wohnort wechseln, weil ihnen der vermeintliche Makel im Kollegenkreis und in der Nachbarschaft noch jahrelang anhaftet.
Wenn Prominente verwickelt sind
Besonders groß ist die Gefahr der Vorverurteilung bei sehr sensiblen Tatbeständen. Ein besonderes Fingerspitzengefühl ist beispielsweise dann gefragt, wenn es um Sexualdelikte wie Vergewaltigungen oder Kindesmissbrauch geht. Als Paradebeispiel darf der Meteorologe Jörg Kachelmann gelten, der 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Frau in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verhaftet worden war. Obwohl das Verfahren am 31. Mai 2011 mit einem Freispruch endete, beendete dies seine Karriere in der Öffentlichkeit.
Sind Prominente in einen Fall verwickelt, sorgen auch andere Delikte für ein entsprechendes öffentliches Interesse. So stand auch der FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß über Monate hinweg unter medialem Dauerbeschuss, nachdem er im Juli 2013 wegen Steuerhinterziehung angeklagt war.
Aufgrund ihrer Eigenschaft als Personen des öffentlichen Lebens rechtfertigt die Verwicklung Prominenter in Straftaten die entsprechende Berichterstattung im Vorfeld. Bei den Journalisten ist in diesen Fällen ein Höchstmaß an Sorgfalt gefragt. Die Flut an Berichten und die öffentliche Meinung – die Angeklagten gelten meist von Vornherein als schuldig, wobei der Neidfaktor der Mediennutzer eine gewisse Rolle spielt – erschwert es der Justiz unnötig, ein gerechtes Urteil zu finden.
Wenn politische Motive hinter den Taten stecken
Als besonders schwieriges Feld gilt angesichts der deutschen Vergangenheit die Berichterstattung über Straftaten, hinter welchen politische Motive stecken. Beispielsweise versuchten Prozessbeteiligte beim NSU-Prozess, bei welchem mehrere Personen einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung in den Jahren 2000 bis 2006 in eine Serie von Morden verwickelt waren, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Für eine internationale Kontroverse sorgte bereits im Vorfeld das Akkreditierungsverfahren für Journalisten, bei welchem nur wenigen ausländischen Berichterstattern ein fester Platz im Gerichtssaal zugestanden worden war. Der Prozess musste daraufhin um drei Wochen verschoben werden.
Wesentlich dramatischere öffentliche Diskussionen spielten sich in den 1970er und 1980er Jahren während der Prozesse um die RAF ab. Der Stammheim-Prozess etwa erstreckte sich über 192 Prozesstage und im Verlauf des Prozesses bekundeten auch zahlreiche Journalisten Partei oder zumindest Sympathie für oder gegen die Ziele der Terrororganisation. Dies widerspricht zwar eindeutig dem journalistischen Gebot der Neutralität, ist aber vor dem damaligen gesellschaftlichen Hintergrund in Deutschland durchaus erklärbar. Die Journalistengeneration, die der Bewegung der Studentenproteste entwachsen war, sah sich vor allem in den ersten Jahren auch als politische Schreiber. Der Tenor ihrer Berichterstattung war in diesen Jahren zumindest politisch links angehaucht.
Beruf Justizberichterstatter
Faszination
Interessant ist die Justizberichterstattung vor allem für Journalisten, die sich für juristische Themen interessieren. Sie müssen sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen und sind hautnah dabei, wenn juristische Entscheidungen fallen. Auch wenn dem Laien das Thema oft langweilig erscheint, macht es für viele Journalisten einen ganz besonderen Anreiz aus. Ein weiterer Aspekt für Journalisten, die sich für die Justizberichterstattung entscheiden, besteht darin, dass dieses Themenspektrum von den meisten Kollegen nur ungern bearbeitet wird. Sofern sie sich einmal in die Materie eingearbeitet haben und die nötigen Kontakte bei Staatsanwaltschaft und Gericht besitzen, haben sie sich in der Regel ein gewisses Standing erarbeitet und können relativ kontinuierlich in ihrem Themenbereich arbeiten.
Rollenverständnis
Der Journalist erfüllt in der Justizberichterstattung mehrere Rollen. Zunächst einmal versteht er sich als Übersetzer. Gerade die juristische Fachsprache zeichnet sich ja dadurch aus, dass sie als besonders kompliziert und für den Laien völlig unverständlich gilt. Der Journalist muss also zunächst einmal für sich alle Fachbegriffe übersetzen, um anschließend der nächsten Rolle, nämlich der des Vermittlers, gerecht werden zu können. Dabei muss er den Sachverhalt so erklären können, dass die Zielgruppe seines Mediums diesen auch verstehen und nachvollziehen kann. Das gilt sowohl, wenn er über Gerichtsverfahren berichtet, als auch, wenn er über neue Gesetze, Änderungen und Reformen schreibt, um dem Mediennutzer die möglichen Folgen darzulegen.
Neben diesen Rollen nimmt der Journalist außerdem den Part des neutralen Beobachters ein, wenn er eine Gerichtsverhandlung bearbeitet. Selbst bei hochemotionalen Themen, die dem Journalisten auch persönlich nahegehen, gilt Neutralität in der seriösen Justizberichterstattung als oberste Priorität. Er darf keinesfalls Partei für oder gegen den Angeklagten ergreifen, auch um dem Verdacht zu entgehen, er könne möglicherweise mit seiner Berichterstattung eine Vorverurteilung erreichen. Verstößt der Journalist gegen diesen Grundsatz, kann das negative Folgen für ihn haben. Bei einem Verstoß gegen presserechtliche Grundsätze muss er sogar damit rechnen, selbst vor Gericht zu stehen.
Beschäftigungsformen
Eine Festanstellung in der Justizberichterstattung dürften die wenigsten Journalisten finden. Denn die wenigsten Medien unterhalten eine entsprechende Rubrik und berichten regelmäßig über Themen aus diesem Ressort. Sofern sie sich für die Justizberichterstattung interessieren, haben Redakteure allerdings die Möglichkeit, sich auf dieses Gebiet zu spezialisieren und die Themen bei Bedarf zu bearbeiten. Denn in den Redaktionen ist es durchaus üblich, dass sich jeder Redakteur schwerpunktmäßig auf einen bestimmten Themenbereich festlegt und diesen überwiegend bearbeitet.
Die weitaus meisten Journalisten, die sich ausschließlich diesem Bereich widmen, arbeiten als Freelancer. Sobald sie sich in der Justizberichterstattung etabliert haben, beliefern sie üblicherweise alle Medien, die im Einzugsbereich eines Gerichts liegen, mit den aktuellen Berichten. Dort genießen sie bis zu einem gewissen Grad einen Exklusivstatus und haben auch ein kalkulierbares Einkommen. Lediglich bei Prozessen, die ein deutliches überregionales oder gar bundesweites Interesse haben, schicken weitere Medien eigene Berichterstatter.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Prinzipiell hat jede Mediengattung Bedarf an Journalisten, die sich der Justizberichterstattung widmen. Potenzielle Auftraggeber für Freelancer mit dem entsprechenden Hintergrundwissen kommen also Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsender in Frage. Durch die große Zahl an Rechtsblogs, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat, bietet auch der Online-Journalismus Chancen, das Einkommen aufzubessern.
Juristische Fachmagazine und Fachzeitschriften kommen als Arbeit- und Auftraggeber dagegen weniger in Frage. Diese legen Wert darauf, dass die Beiträge von Volljuristen geschrieben werden. Zudem bieten Fachmagazine Rechtsanwälten, die einem sogenannten Werbeverbot unterliegen, eine willkommene Gelegenheit, auf sich aufmerksam zu machen, ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Journalistisches Wissen ist hier nur in sehr begrenzten Randbereichen gefragt, beispielsweise in der Produktion der jeweiligen Publikation.
Berufsaussichten
Sofern Journalisten entsprechendes juristisches Hintergrundwissen besitzen, haben sie glänzende Berufsaussichten. Das liegt einerseits daran, dass die Zahl der Straftaten in Deutschland kontinuierlich auf einem Niveau von etwa 5,5 Millionen Straftaten pro Jahr liegt und andererseits rechtliche Zusammenhänge immer komplexer und schwieriger werden. Denn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben zahlreiche Kompetenzen nach Brüssel abgegeben, wo maßgebliche Entscheidungen getroffen werden, die anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Das wiederum bedeutet einen erhöhten Erklärungsbedarf für den Mediennutzer.
Liegt die Zukunft im Netz?
Sehr große Chancen bietet die Justizberichterstattung außerdem der Onlinejournalismus. Viele Bürger, die sich noch vor Jahren juristischen Rat bei ihrem Anwalt oder einer Verbraucherorganisation geholt haben, suchen mittlerweile im Netz nach entsprechenden Informationen, bevor sie weitere rechtliche Schritte bei einem konkreten Problem unternehmen.
Bei den meisten Blogs, die im Netz zu finden sind, handelt es sich allerdings um Blogs, die von Experten für Experten geschrieben sind. Auch sie nutzen sehr viel Fachsprache, mit welcher der Otto-Normal-Bürger schlicht überfordert ist. Hier ist also durchaus noch sehr viel Potenzial für Journalisten vorhanden, die im Online-Bereich von der Vorgehensweise her ähnlich arbeiten wie beispielsweise für Printmedien. Auch Journalisten, die nicht nur über Gerichtsverhandlungen berichten wollen, sondern die Justizberichterstattung auch als Service für den Mediennutzer sehen, sind vor allem in Hinblick auf die Neuen Medien die Berufsaussichten hervorragend.
Arbeitsprozesse in der Justizberichterstattung
Themenfindung
Was die Themenfindung angeht, haben es Journalisten in der Justizberichterstattung im Vergleich zu anderen Ressorts vergleichsweise einfach. Bei Verfahren vor Gericht sind die Themen vorgegeben. Die Journalisten müssen lediglich noch entscheiden, welche Prozesse für die Öffentlichkeit so sehr von Interesse sind, dass sie eine Berichterstattung rechtfertigen.
Auch wenn sie Gesetzesänderungen thematisieren, werden den Journalisten die Themen der Berichterstattung vorgeschrieben. Die journalistische Leistung besteht in diesem Fall darin, die passenden Themen auszuwählen und entsprechende Schwerpunkte zu setzen.
Sie können die reine Berichterstattung außerdem dadurch aufwerten, dass sie den jeweiligen Beitrag in einem dazu passenden Bericht unabhängig vom aktuellen Fall beleuchten. Bei Änderungen im Steuerrecht bietet es sich beispielsweise an, die Entwicklung der jeweiligen Steuerart zu erläutern. Bei Gerichtsverfahren dagegen bietet es sich gelegentlich an, ähnliche Fälle aus der Region und deren Ausgang zu schildern. Wird aktuell beispielsweise ein Mordfall vor dem Strafgericht behandelt, bietet es sich an, einen gesonderten Beitrag über ungeklärte Mordfälle im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Polizeiinspektion zu bringen und daraus insgesamt ein Sonderthema zu machen. Da Mord zu den Straftaten zählt, die nicht verjähren und zugleich die Aufklärungsquote sehr hoch ist, müssen die Journalisten hier in den Polizeiakten teilweise sehr weit zurückgehen und können auf so manche interessante Geschichte stoßen.
Recherche
Eine Recherche im klassischen Sinn, bei welcher sich der Journalist alle Aspekte eines Themas erarbeitet, gibt es in der Justizberichterstattung nicht. Die wesentlichen Informationen, aus welchen der Journalist seinen Beitrag macht, liegen ihm vor. Welche Art der Nachrecherche erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Art der Berichterstattung ab.
Der Journalist als Ratgeber
Bearbeitet der Journalist das Inkrafttreten eines neuen oder geänderten Gesetzes, sollte er nicht nur den Gesetzestext in verständliches Deutsch übertragen, sondern auch darstellen, wer überhaupt davon betroffen ist und welche Folgen sich aus der Neuregelung ergeben. Die erforderlichen Informationen bekommt der Journalist von Rechtsexperten oder von Fachverbänden.
Der Journalist als Berichterstatter
Bei Gerichtsverfahren sollte sich der Journalist bei Bedarf im Vorfeld der Verhandlung in den jeweiligen Sachverhalt einlesen und sich über die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen informieren. Für Journalisten, die mit der Materie zumindest im Grunde vertraut sind, bedeutet das keinen großen Aufwand. Kollegen, die nur wenig oder keine Ahnung von der Justiz haben, sollten sich schon vor der Verhandlung wesentlich tiefgründiger einlesen. Sie sollten zumindest die juristischen Fachbegriffe kennen, die in diesem Rechtsbereich üblicherweise verwendet werden.
Die gründliche Vorbereitung bringt den Journalisten mehrere Vorteile. Sie können der Verhandlung besser folgen und vermeiden unnötige Fehler bei ihrer Mitschrift. Denn nach wie vor sind Tonaufzeichnungen während der Verhandlung vor deutschen Gerichten verboten. Zudem können sie in der Nachbereitung beim Gespräch oder Telefonat mit dem Staatsanwalt oder Richter gezielt die richtigen Fragen stellen. Wenn diese außerdem nicht jeden Fachbegriff und jeden Zusammenhang explizit erklären müssen, bedeutet das einen professionelleren Auftritt für den Journalisten.
Darstellungsformen
Was für den Grundtenor in der Justizberichterstattung gilt, gilt erst recht für das Schreiben und Texten des Beitrages: Neutralität ist das oberste Gebot. In den jeweiligen Beitrag, sei es ein Bericht, eine Reportage oder eine Nachricht, darf auf keinen Fall die eigene Meinung des Journalisten einfließen. Bei Ratgebertexten und Berichten über eine bevorstehende Änderung der Rechtslage ergibt sich diese Neutralität fast zwangsläufig.
Berichtet der Journalist aus dem Gerichtssaal, stößt er fast ebenso zwangsläufig auf Vorfälle, die ihn emotional berühren. Auch hier ist es absolut tabu, dass er die eigene Meinung in den eigentlichen Bericht einfließen lässt. Im Zweifelsfall schadet er damit seiner Seriosität und kann sich unter Umständen selbst juristische Probleme einhandeln. Will der Journalist dennoch die eigene Meinung unterbringen, bleibt ihm als einzige Möglichkeit das Verfassen eines Kommentars. Dieser wiederum kann den jeweiligen Hintergrund zwar grundsätzlich thematisieren, darf hingegen aber keinen Bezug zum konkreten Fall haben.
Justizberichterstattung in den Medien
Mediengattungen
Gelten die Regeln für alle Mediengattungen?
Grundsätzlich gelten diese Regeln der Justizberichterstattung für alle Medien. Lediglich Zeitungen und Fernsehsender, die sich dem Boulevardjournalismus zurechnen, setzen meist nicht auf Neutralität, sondern bewegen sich sehr oft an der Grenze dessen, was presserechtlich möglich ist. Die Jagd nach einer guten Schlagzeile bezieht sich im Boulevardjournalismus also auch auf die Justizberichterstattung.
Die Gerichtsberichterstattung in den Medien
Die Zahl der journalistischen Darstellungsformen ist in der Justizberichterstattung relativ beschränkt. Dennoch haben sich in den verschiedenen Mediengattungen typische Formen der Berichterstattung etabliert.
Justizberichterstattung in Printmedien
Am vielfältigsten präsentiert sich die Justizberichterstattung in den Printmedien. Werden allgemeine juristische Themen aufgegriffen, handelt es sich meist um Nachrichten oder Berichte, die in den betreffenden Mantelressorts veröffentlicht werden. Werden dagegen Gerichtsverfahren dargestellt, entscheiden sich die Journalisten häufig für die Form der Reportage, um den Fall lebendiger darstellen zu können.
Justizberichterstattung im Radio
Im Radio erfolgt die Justizberichterstattung meist in Nachrichtenform. Weil dem Medium Bilder oder Text fehlen, lassen sich komplexere Themen aus dem Ressort anderweitig nur schwierig darstellen. Eine Ausnahme bilden große und aufsehenerregende Verfahren, wo der Zuhörer seine Informationen auch aus weiteren Kanälen beziehen kann. In diesen Fällen entscheiden sich die Journalisten häufig für die Reportage oder das Feature. Letzteres ist eine radiospezifische Darstellungsform, bei der Elemente der Reportage mit Berichten vermischt wird. Der Mannesmann-Prozess, ein Wirtschaftsstrafverfahren, welches von 2004 bis 2006 vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt wurde, bot sich für diese Darstellungsform an. Thema des Verfahrens waren Prämien, die im Jahr 2000 in Zusammenhang mit der Übernahme des Telefonnetzbetreibers Vodafone durch Mannesmann ausgezahlt worden waren. Dieser Prozess bot die Möglichkeit, zahlreiche Hintergrundinformationen in die Features einzustreuen.
Justizberichterstattung im Fernsehen
Ton- und Bildaufnahmen sind in deutschen Gerichten mit Ausnahme von Schiedsgerichtsverfahren oder Verfahren, die vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, grundsätzlich verboten. Die Justizberichterstattung erfolgt im Fernsehen deshalb meist in Nachrichtenform oder im Rahmen von Expertengesprächen. Aufgegriffen werden juristische Themen von verschiedenen Magazinen reportagehaft, indem Sachverhalte nachgestellt und erläutert werden. Eine pseudojournalistische Darstellungsform, nämlich Gerichtsshows, erfreuten sich in den 200er Jahren großer Beliebtheit beim deutschen Publikum. Hier wurden zwar teilweise reale Fälle nachgestellt, allerdings weit entfernt von der Realität im Gerichtssaal.
Justizberichterstattung im Onlinejournalismus
Im Onlinejournalismus erfolgt die Justizberichterstattung im Rahmen der Onlinepräsenz des jeweiligen Mediums. Bei den sogenannten Lawblogs handelt es sich eher um Fachblogs, in welchen von Experten aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung beleuchtet werden.
Justizberichterstattung und Fotojournalismus
Das Recht am eigenen Bild macht die Arbeit in der Justizberichterstattung besonders schwierig. Angeklagte beispielsweise dürfen nur so dargestellt werden, dass sie nicht erkannt werden können. Eine Ausnahme davon bilden Personen des öffentlichen Lebens. Fotojournalisten behelfen sich gern dadurch, dass sie ein zum Thema des Berichts passendes Motiv nachstellen und dieses fotografieren.
Medienangebote
Ein eigenes Ressort für die Justizberichterstattung wird lediglich von überregionalen Printmedien angeboten. Bei Regionalzeitungen und in anderen Mediengattungen werden die Berichte häufig anderen Mantelressorts zugeschlagen.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Sitz in Frankfurt erscheint bundesweit und unterhält eine eigene Rubrik „Recht und Steuern“.
Auch die Süddeutsche Zeitung als größte deutsche Abonnements-Tageszeitung unterhält ein eigenes Ressort „Recht“.
Die wöchentlich erscheinende Neue „Juristische Wochenschrift“ gilt als bedeutendste juristische Fachzeitschrift in Deutschland. Ihre Leserschaft umfasst Juristen und Studenten der Rechtswissenschaft.
Die Juristenzeitung erscheint in 14-tägigem Turnus und existiert seit 1951 als juristische Fachzeitschrift.
Rechtliche Fragen werden in Radio und Fernsehen entweder im Rahmen von Verbrauchermagazinen oder im Rahmen von eigenen Sendungen oder Serien beleuchtet. In der NDR-Sendung „Recht so!“ erläuterte Moderator Jo Hiller beispielsweise anhand von typischen Rechtsfragen die alltägliche Rechtsprechung.
Zu den beliebtesten Lawblogs in Deutschland gehört „Kanzlei und Recht„. Die Autoren erzählen aus dem Blickwinkel einer Anwaltskanzlei.
Auf die Kategorie Strafrecht hat sich der Jurion Strafrecht Blog spezialisiert. Der Blog bietet neue Entscheidungen und Entwicklungen, die sich in Gesetzgebung und Rechtsprechung abzeichnen.
Justizberichterstattung im Wandel der Zeit
Historie
Zwar ist die moderne Justizberichterstattung eng mit der Entwicklung der modernen Medien verwoben, doch die Wurzeln des Ressorts reichen sehr viel weiter zurück. Denn Institutionen, die Recht sprechen, existieren, seitdem es die menschliche Zivilisation gibt. Als älteste Berichte zu Rechtsfragen dürfen deshalb die Gleichnisse und Erzählungen über Gottesurteile aus religiösen Schriften und Sagen gelten. Wie auch in späteren Jahrhunderten sollten diese Berichte in erster Linie der Abschreckung dienen, um im menschlichen Zusammenleben bestimmte Verhaltensnormen durchzusetzen.
Ähnliches gilt auch für das antike Griechenland, wo in den meisten Stadtstaaten die Versammlung der sogenannten Vollbürger – üblicherweise handelte es sich dabei um die freien Männer der Stadt mit Grundbesitz – Recht sprach. Eine damals gängige Strafe war die komplette oder zeitweilige Verbannung aus der Stadt. Berichte über die Verhandlungen und die Strafen wurden damals allerdings nicht von Augenzeugen verfasst, sondern meist durch Hörensagen weitergegeben und irgendwann von Geschichtsschreibern wie Herodot, der den Beinamen „Vater der Geschichtsschreibung“ trägt, niedergeschrieben.
Römisches Reich bietet Rechtssicherheit
Erst das römische Reich schuf mit dem sogenannten Zwölftafelgesetz einen verbindlichen Rechtskodex, der etwa um 450 vor Christus in Kraft trat. Von nun an wurden Gesetze und Verstöße gegen das geltende Recht schriftlich fixiert. Damit sollte eine willkürliche Rechtsprechung durch Priester und Adelige verhindert werden.
Aufgrund der Anklageschriften und schriftlich fixierten Verteidigungsreden lassen sich bis heute die Abläufe vor einem römischen Gericht rekonstruieren. Diese dürfen, ebenso wie das umfangreiche schriftliche Werk römischer Anwälte wie Marcus Tullius Cicero ebenfalls als sehr frühe Form der Justizberichterstattung gelten.
Gleiches gilt für die Protokolle, die von Prozessen aus dem Mittelalter erhalten sind. Die genannten Beispiele gelten zwar als Vorläufer, entsprechen allerdings nicht den objektiven Maßstäben, die heute an die Justizberichterstattung gelegt werden. Die Berichte wurden entweder nicht von Augenzeugen oder von neutralen Außenstehenden verfasst, sondern von den Prozessbeteiligten selbst.
Eine neue Technik revolutioniert die Berichterstattung
Eine neutralere Berichterstattung setzte sich erst ab dem 16. Jahrhundert durch, als etwa 100 Jahre nachdem Johannes Gutenberg den Druck mit beweglichen Lettern erfunden hatte, die ersten regelmäßig erscheinenden Zeitungen auf den Markt kamen. Von Anfang an gehörten Berichte und Nachrichten über Gerichtsverfahren und deren Verlauf zum Inhalt der Zeitungen. Diese wurden in den ersten Jahrzehnten des modernen Zeitungswesens nicht einem eigenen Ressort zugewiesen.
Die Justizberichterstattung wurde erst während des 20. Jahrhunderts, als das Medium Zeitung seinen absoluten Höhepunkt erlebte, zu einem eigenen Aufgabenbereich, für den in zahlreichen Zeitungen auch eigene Mitarbeiter zugewiesen wurden. Dieser Höhepunkt währte jedoch nur wenige Jahrzehnte lang: Das Ressort der Justizberichterstattung fiel bei Regionalzeitungen als eines der ersten dem Spardiktat im Zuge der Medienkrise Mitte der 1990er Jahre zum Opfer. Den Printmedien machten vor allem sinkende Auflagenzahlen und damit verbunden niedrigere Anzeigenpreise sowie die Neuen Medien schwer zu schaffen. Für Fernseh- und Radiosender hingegen bedeuteten eher die zahlreichen Regionalsender, die ebenfalls seit den 1990er Jahren gegründet wurden, eine ernsthafte Konkurrenz. Die Justizberichterstattung wurde deshalb zunehmend von freien Mitarbeitern übernommen. Ausblick
Daran, dass bei den etablierten Medien bis auf wenige Ausnahmen die Justizberichterstattung von freien Mitarbeitern übernommen wird, dürfte sich in absehbarer Zeit nichts ändern. Dennoch bleibt der Bereich ein attraktives Betätigungsfeld für junge Journalisten, die bereit sind, über den Tellerrand der branchenüblichen Tätigkeit hinauszuschauen.
Denn Texte aus dem Fach der Juristerei werden vor allem im Internet gebraucht. Unter anderem haben zahlreiche Blogbetreiber beziehungsweise Agenturen, die sich mit Suchmaschinenoptimierung beschäftigen, einen ständigen Bedarf an Texten mit fachlich relevanten Inhalten. Diese Option bietet vor allem für fachlich versierte Freelancer eine attraktive Möglichkeit, ihr Einkommen deutlich aufzubessern.
Ausblick
Neue Marktlücken entdecken
Darüber hinaus bietet das Internet noch Marktlücken für Journalisten in der Justizberichterstattung. Denn neben dem Online-Auftritt der etablierten Medien und Onlinezeitungen, die in der Berichterstattung dieselben Ressorts wie klassische Zeitungen abdecken aber keine Printausgabe unterhalten, gibt es lediglich noch verschiedene Ratgeberportale und die sogenannten Lawblogs. Letztere werden meist von Anwaltskanzleien betrieben, die durch ihren redaktionellen Online-Auftritt eine Möglichkeit gefunden haben, das bestehende Werbeverbot zu umgehen und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Mit einem guten Konzept haben junge Journalisten also durchaus gute Chancen, basierend auf der Justizberichterstattung, sogar ein eigenes Geschäftsmodell erfolgreich zu verwirklichen.
Ausbildung zum Justizberichterstatter
Allgemeine Hinweise
Grundsätzlich ist für die Ausbildung zum Justizberichterstatter wie für die Journalismus-Ausbildung allgemein kein vorausgehendes Studium erforderlich. Da die Chancen faktisch aber sehr schlecht stehen, ohne Studium ein Volontariat zu ergattern, empfiehlt sich für diesen Schwerpunkt ein Jurastudium. Im beruflichen Alltag sollten die angehenden Journalisten nämlich bereits alle wichtigen juristischen Fachbegriffe und den Ablauf eines Prozesses kennen, um in der Justizberichterstattung erfolgreich arbeiten zu können.
Ist eine Spezialisierung erforderlich?
Auch wenn sie im beruflichen Alltag hauptsächlich mit Strafsachen und Steuerrecht konfrontiert werden, ist eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Fachgebiet weder erforderlich noch möglich. Denn während des Grundstudiums werden in der Theorie alle Bereiche vom Bürgerlichen Gesetzbuch über die Zivilprozessordnung und das Verwaltungsverfahrensgesetz bis hin zur Strafprozessordnung abgedeckt.
Jurastudenten, die anschließend in den Journalismus wechseln wollen, schließen das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Das zweite Staatsexamen ist nicht zwingend erforderlich, weil dieses lediglich den Abschluss des zweijährigen Referendariats darstellt, in dessen Verlauf die angehenden Juristen auf ihren späteren Beruf vorbereitet werden. Allerdings beinhaltet das erste Staatsexamen seit 2003 eine sogenannte Schwerpunkbereichsprüfung. Diese macht von der Gewichtung her 30 Prozent der Gesamtnote aus und wird anders als die Pflichtfachprüfung direkt an der Universität abgeleistet. Die angehenden Justizberichterstatter können sich dadurch bereits auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren.
Ist der Beruf auch mit einem anderen Studienfach möglich?
Ebenso wie Juristen im Journalismus für andere Ressorts arbeiten können, ist auch für Studenten anderer Fachrichtungen der Zugang zur Justizberichterstattung möglich. Diese sollten sich allerdings grundsätzlich für rechtliche Themen interessieren und sich privat fortbilden. Während der Ausbildung müssen auch angehende Fachjournalisten ohnehin mehrere Ressorts durchlaufen.
Eine Alternative: weitere Vorlesungen besuchen
Als Alternative können angehende Justizberichterstatter auch direkt Journalistik, Kommunikationswissenschaften oder Publizistik studieren und im Rahmen ihres Studiums Vorlesungen und Lehrveranstaltungen aus den Rechtswissenschaften besuchen, um mit den dort erworbenen Scheinen ihr Fachwissen zu belegen. Diese Variante bedeutet jedoch einen sehr hohen Zeitaufwand für die Studenten. Allerdings besteht beispielsweise beim Institut für Journalistik der Technischen Universität Dortmund für die Studenten die Möglichkeit, sich im Rahmen der Journalistenausbildung juristisches Fachwissen anzueignen. Das Institut hat eine eigene Professur für diesen Bereich eingerichtet. Der Schwerpunkt in Forschung und Lehre liegt in den Bereichen Medienrecht, Internetrecht, Telekommunikationsrecht sowie Rechts- und Justizberichterstattung.
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Volontariat
Während des zweijährigen Volontariats sollen die jungen Journalisten ihr Medium möglichst gut kennenlernen. Sie arbeiten deshalb jeweils für einige Monate am Stück für ein bestimmtes Ressort. Allerdings haben sie nicht bei allen Medien dieselben Chancen, auch wirklich in der Justizberichterstattung arbeiten zu können. Bei überregionalen Medien mit festen Mitarbeitern in diesem Ressort ist die Abteilung meist zu klein, als dass hier die Ausbildung eines Volontärs möglich wäre. Sie berichten außerdem hauptsächlich über brisantere Fälle, die auch tatsächlich von überregionalem Interesse sind. Passiert hier in der Berichterstattung ein Fehler, können die Folgen nicht nur für den Journalisten, sondern auch für das Medienhaus äußerst unangenehm werden. Deshalb wird die Justizberichterstattung von den großen Medienhäusern von fachlich kompetenten Redakteuren oder freien Mitarbeitern übernommen.
Lokaljournalismus als Karriereoption?
Die besten Chancen, schon während des Volontariats mit der Justizberichterstattung in Berührung zu kommen, bieten sich angehenden Journalisten deshalb bei regionalen Zeitungen und Zeitschriften. Für diese stellt der Lokalteil die wichtigste wirtschaftliche Säule dar, weshalb der Lokaljournalismus in der gesamten Berichterstattung eine wichtige Rolle spielt. Volontäre, die ihre journalistische Ausbildung bei einer Regionalzeitung absolvieren, sind dort in mindestens einer Lokalredaktion tätig, wo sie die Möglichkeit haben, die Justizberichterstattung aus dem örtlichen Amts- oder Landgericht sogar komplett zu übernehmen.
Auf den ersten Blick scheint das keine allzu attraktive Option für die spätere Karriere als Fachjournalist zu sein. Doch die wichtigste Visitenkarte für junge Journalisten sind Referenzberichte aus dem Bereich, auf den sie sich später spezialisieren wollen. Eine gute Justizberichterstattung kann für den Volontär nach seiner erfolgreichen Journalistenausbildung also durchaus einen großen Karrieresprung bedeuten.
Journalistenschule
Ein spezielles Angebot zur Justizberichterstattung gibt es bei Journalistenschulen nicht. Die Schüler brauchen allerdings nicht komplett auf einen Einblick in die Welt der Justiz verzichten. Lehrangebote zum Presserecht gehören bei den meisten deutschen Journalistenschulen zum Standardangebot. Einzelne Seminare zum Thema Justizberichterstattung, etwa unter dem Titel „Justizberichterstattung und Presserecht“, werden von verschiedenen Journalistenschulen wie der Journalistenschule Ruhr angeboten.
Zweifachausbildung
Die Zweifachausbildung, bestehend aus einem Fachstudium und einer journalistischen Ausbildung, ist aus versicherungstechnischen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich: Studenten haben bei der Sozialversicherung einen völlig anderen Status als Volontäre, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Die einzige Möglichkeit besteht in einem Stipendiat, das beispielsweise von der Passauer Neuen Presse in Zusammenarbeit mit der Universität Passau angeboten wird. Auch das Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V. bietet eine studienbegleitende Ausbildung in Form eines Stipendiats an. Chancen darauf haben jedoch nur Studenten, die katholischen Glaubens sind.
Bevor sich Abiturienten an der nächstbesten Universität für einen Studiengang einschreiben, sollten sie sich auf jeden Fall erkundigen, ob von weiteren Medien eine studienbegleitende Ausbildung angeboten wird. Denn die Möglichkeiten können sich innerhalb kurzer Zeit ändern, zumal auch an Journalistenschulen der Trend zu einer stärkeren Verzahnung mit der universitären Ausbildung auszumachen ist.
Quereinstieg
Die Justizberichterstattung gilt eher als schwieriges Pflaster für Quereinsteiger. Der Grund: Sie brauchen sowohl journalistisches Know-how als auch juristisches Hintergrundwissen. Zwar lässt sich beides aneignen, bei der Justizberichterstattung ist es wegen der umfangreichen und komplizierten Materie allerdings um einiges schwieriger als beispielsweise im Sportjournalismus.
Die journalistische Ausbildung können Abiturienten oder Interessenten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige Berufspraxis haben, an der privaten Journalistenschule Deutsches Journalistenkolleg im Rahmen eines Fernstudiums nachholen. Neben den Pflichtfächern können sie an der Schule auch Kurseinheiten mit einem bestimmten Thema belegen. Dazu gehört unter anderem auch die Justizberichterstattung. Im Kurs werden neben Zielen und Aufgaben der Justizberichterstattung auch die Informationsbeschaffung und die rechtlichen Grenzen vermittelt. Zusätzlich lernen die Teilnehmer, wie sie ihre Gerichte am besten gestalten können.
Wer ist für den Quereinstieg am besten geeignet?
Dieses Angebot der journalistischen Zusatzausbildung eignet sich hervorragend für Quereinsteiger in die Justizberichterstattung, die Vorbildung mitbringen. Mitarbeiter von Anwaltskanzleien, die beruflich umsatteln wollen, können dieses Angebot hervorragend nutzen, weil ihnen aus der vorherigen Arbeitsstelle sowohl Fachbegriffe als auch juristische Zusammenhänge bestens vertraut sind.
Weil die durchschnittlichen Noten in den Rechtswissenschaften weit unter dem Notenschnitt anderer Studiengänge liegt, stellt das Umsatteln auf den Journalismus auch für Studenten, die eigentlich als Juristen arbeiten wollten, eine willkommene Alternative dar. Denn sie brauchen ein sogenanntes Prädikatsexamen, dessen Note erheblich über dem Notendurchschnitt liegt, um als Jurist in den öffentlichen Dienst übernommen zu werden. Auch wenn sie das Zweite Staatsexamen, woran im ersten Anlauf immerhin zehn Prozent aller Studenten scheitern, nicht schaffen, bietet ihnen die Justizberichterstattung eine berufliche Alternative. Das Zweite Staatsexamen ist in der Juristenausbildung die Grundvoraussetzung dafür, dass Jurastudenten den Beruf eines Richters, eines Staatsanwalts, des Anwalts oder des Notars ergreifen können.
Welche Möglichkeiten haben Quereinsteiger aus anderen Branchen?
Der Quereinstieg in die Justizberichterstattung ist für Interessenten, die aus anderen Branchen kommen, zwar etwas schwieriger, aber nicht unmöglich. Allerdings müssen sie dafür wohl einige Umwege in Kauf nehmen. Sie sollten zunächst einmal darauf setzen, ohne besonderen Ressortwunsch in den Journalismus einzusteigen. Der weitere Weg in das Fachressort hängt anschließend von der Mediengattung und dem Ressort, für das sie arbeiten, ab.
Am einfachsten fällt der Einstieg für Freelancer in regionalen Medien. Hier gilt die Justizberichterstattung eher als ungeliebtes Ressort, das gern an kompetente freie Mitarbeiter ausgelagert wird. Der Grund: Diese Themen erfordern eine gute Vor- und Nachbereitung, zudem können sich Gerichtsverhandlungen unkalkulierbar in die Länge ziehen, oft werden Zeugenaussagen, Plädoyers und Urteilsverkündung gar kurzfristig auf einen weiteren Verhandlungstag gelegt. Die Justizberichterstattung kostet also sehr viel Zeit, die im redaktionellen Alltag fehlt.
Arbeiten die Quereinsteiger dagegen für Mantelredaktionen, können sie hier einen Tätigkeitsschwerpunkt bei juristisch relevanten Themen legen. Schließlich spielen rechtliche Aspekte bei zahlreichen Themen aller Ressorts mit Ausnahme des Feuilletons eine Rolle. Ihre Fachkompetenz können sie beispielsweise dadurch unter Beweis stellen, dass sie privat einen Blog betreiben, in welchem sie Themen mit Bezug zur Justizberichterstattung erläutern – natürlich ohne dem eigentlichen Auftrag- oder Arbeitgeber dadurch Konkurrenz zu machen. Beispielsweise können sie inhaltlich aktuelle Urteile von verschiedenen Gerichten aufnehmen, erläutern und kommentieren oder Gesetzestexte und die Auswirkungen der Gesetze auf die Verbraucher so darstellen, dass sie der Leser des Blogs ohne Probleme verstehen und nachvollziehen kann.