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Recht & Justiz

Journalisten, die über Gerichtsverhandlungen und Urteile berichten, sind im Rechtsjournalismus bzw. in der Justizberichterstattung tätig. Die besondere Herausforderung einer Justizberichterstattung liegt darin, dass über komplexe Sachverhalte berichtet werden soll, die nicht immer in aller Ausführlichkeit dargestellt werden können. Justizberichterstatter müssen über Gerichtsbarkeiten, Prozessgrundsätze und Verfahrensabläufe fundierte Kenntnisse aufweisen. Auch ethische und rechtliche Grenzen müssen in der Justizberichterstattung Berücksichtigung finden.

Aus- und Weiterbildung

Fachbeiträge

Fachbeiträge zum Ressort „Recht & Justiz“ finden Sie im Onlinemagazin „Fachjournalist„.

Fachliteratur

  • Handbuch des Presserechts

    von Reinhart Ricker und Johannes Weberling

    Erscheinungsjahr: 2012

    Jetzt bestellen
  • Litigation-PR: Erfolgreiche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Gerichtsprozess

    von Peter Engel und Walter Scheuerl

    Erscheinungsjahr: 2011

    Jetzt bestellen
  • Recht für Journalisten

    von Ernst Fricke

    Erscheinungsjahr: 2010

    Jetzt bestellen
  • Justizberichterstattung. Eine Einführung

    von Udo Branahl und Ralf Bothge

    Erscheinungsjahr: 2005

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Journalistenpreise

Medienangebote

Eine Zusammenstellung wichtiger Medienangebote zum Ressort „Recht & Justiz“:

Veranstaltungen

Eine ressortspezifische Zusammenstellung von regelmäßig stattfindenden Messen und Veranstaltungen:

Verbände

Portrait

Hier erhalten Sie einen Überblick über das Ressort „Recht & Justiz“ und den Beruf „Justizberichterstatter/in“:

Grundlagen der Justizberichterstattung

Berichterstattungsgegenstände

Das Tätigkeitsfeld in der Justizberichterstattung ist die Justiz im weitesten Sinne. Die Tätigkeit von Gerichten und die Entscheidungen, welche von Richtern getroffen werden, sind das Hauptfeld der Berichterstattung. In erster Linie berichten Journalisten, die im Bereich der Justizberichterstattung tätig sind, also über Prozesse, bei welchen öffentliches Interesse besteht, größtenteils handelt es sich dabei um Strafgerichtsprozesse.

Warum stehen Strafprozesse im Vordergrund?

Dass Strafprozesse in der Justizberichterstattung im Vordergrund stehen, hat mehrere Gründe: Diese Prozesse werden in der Regel öffentlich geführt, im Gerichtssaal sind also Zuschauer willkommen. In anderen Rechtsfeldern wie dem Zivilrecht oder dem Arbeitsrecht legen die Betroffenen oft großen Wert darauf, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird. Sie wollen dadurch ihre Privatsphäre schützen und beispielsweise von ihrer Scheidung nichts in der Zeitung lesen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Personen des Öffentlichen Lebens. Führt etwa ein prominenter Fußballer einen Prozess gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, ist das durchaus ein Thema für die Medien.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass Rechtsfelder wie das Verwaltungsrecht äußerst kompliziert sind, sodass selbst ein Journalist mit juristischem Hintergrundwissen Probleme dabei hat, dem Prozessverlauf zu folgen und das Thema anschließend dem Mediennutzer verständlich zu vermitteln. Hinzu kommt, dass in der Justizberichterstattung natürlich auch das Interesse der Mediennutzer berücksichtigt werden muss. Während Strafprozesse und juristische Streitereien, in die Prominente verwickelt sind, auf großes Interesse stoßen, werden abstrakte Themen, von welchen die Nutzer außerdem nicht direkt betroffen sind, in den Medien weitgehend ignoriert.

Der Journalist als Ratgeber

Die Justizberichterstattung fungiert außerdem als Ratgeber für den Mediennutzer. Am deutlichsten wird das in den umfangreichen Ratgebern zum Thema steuerliche Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Steuerzahler, die gern am Jahresende publiziert werden. Die Journalisten nehmen dann die jeweiligen Änderungen im Steuerrecht unter die Lupe und schildern, welche finanziellen Folgen welche Änderung auf den Mediennutzer hat. Auch bei Reformen bereits bestehender Gesetze tritt das jeweilige Thema in den Fokus der Justizberichterstattung. Als beispielsweise Soldaten der Bundeswehr in den 1990er Jahren erstmals zu Auslandseinsätzen aufbrachen, erfolgte die Diskussion darüber in den Medien auch unter juristischen Gesichtspunkten.

Journalisten, die sich auf die Justizberichterstattung spezialisiert haben, müssen also in jedem Fall in der Lage sein, ressortübergreifend zu denken. Denn ihre Themen streifen von Fall zu Fall auch die klassischen Mantelressorts wie Politik, Sport oder Wirtschaft. Letzteres ist der Fall, wenn es sich um Wirtschaftskriminalität oder spektakuläre Firmenpleiten handelt, bei welchen im Hintergrund unsaubere Machenschaften vermutet werden. So beschäftigte der Medienmogul Leo Kirch nach dem Zusammenbruch seines Firmenimperiums sowohl Gerichte als auch Medien noch über Jahre hinweg.

Rezipienten

Eine Stamm-Nutzerschaft, wie sie andere Ressorts meist haben, gibt es in der Justizberichterstattung in dem Sinne nicht. Leser und Zuschauer picken sich diejenigen Fälle heraus, die sie interessieren oder sie lesen die Berichte dann, wenn sie in irgendeiner Form betroffen sind. Die größte Zahl an Rezipienten erreichen Justizberichterstatter, wenn Prominente vor Gericht stehen oder im Lokalen. Selbst eher unspektakuläre Straftaten wie ein Einbruch oder ein Raub an der örtlichen Tankstelle ist hier für eine Berichterstattung relevant und sorgt für Gesprächsstoff. Denn hier ist der Leser oder Zuschauer selbst näher am Geschehen und kennt möglicherweise sogar die Täter oder Opfer.

Wird ein juristisches Thema im Stil eines Ratgebers aufgegriffen, kann der Journalist grundsätzlich eher mit einer breiteren Leserschaft rechnen. Die Themen – etwa steuerrechtliche Fragen – sind dann nämlich meist so breit gefasst, dass ein großer Teil der Bevölkerung davon direkt betroffen ist.

Bedeutung

Über ein eigenes Ressort Justizberichterstattung verfügen nur wenige Medien in Deutschland. Dazu gehören die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel, die auch eigene Gerichtsberichterstatter angestellt haben. Für die meisten überregionalen Medien spielt die Justizberichterstattung eher eine untergeordnete Rolle, was bis zu einem gewissen Grad auch an der Medienlandschaft in Deutschland liegt: Im Printbereich wird der Markt von Regionalzeitungen beherrscht, die ein relativ überschaubares Verbreitungsgebiet haben. Die regionalen Medien können nicht gewährleisten, dass in einem festen Ressort Justizberichterstattung regelmäßig interessante Beiträge erscheinen können. Das gilt auch für Medien mit einer bundesweiten Erscheinungsweise. Hier werden die Beiträge aus der Justizberichterstattung im jeweils passenden Mantelressort veröffentlicht.

Justizberichterstattung im Lokalen

Im Lokalteil der Zeitungen spielt die Justizberichterstattung hingegen eine sehr große Rolle. Das gilt vor allem für Redaktionen, die am Ort eines Amts- oder Landgerichts ansässig sind. Viele Medien – auch regionale Fernseh- und Radiosender – haben hier häufig sogar eigene Rubriken für die Justizberichterstattung eingerichtet. Denn hier lässt sich zumindest eine gewisse Regelmäßigkeit in der Berichterstattung verwirklichen, weil für den Leser, Hörer und Zuschauer vor Ort selbst Einbrüche oder Kaufhausdiebstähle von Interesse sind. Das Verbrechen hat sich schließlich in ihrer Nähe zugetragen und sie hätten ja auch persönlich davon betroffen sein können.

Fokus Deutschland

Vom Grundsatz her unterscheidet sich die Justizberichterstattung in Deutschland nicht allzu sehr von der Berichterstattung in anderen Ländern. Der große Unterschied liegt in der jeweiligen Gesetzgebung des Presserechts. So spielen in Deutschland die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eine sehr viel größere Rolle, als beispielsweise in den USA. Dort ist es Tradition, dass sehr viel mehr Gerichtsverhandlungen vor den Augen der Öffentlichkeit abgehalten werden als in Deutschland. Auch der Täterschutz spielt hierzulande eine sehr viel größere Rolle. Auf Fotos und Bildern dürfen mutmaßliche Täter etwa nicht deutlich erkennbar sein. Falls Fotos in Zeitungen abgedruckt werden, behelfen sich die Redakteure dadurch, dass sie über das Gesicht des Betroffenen einen schwarzen Balken legen, sodass er nicht erkennbar ist. Bei der Berichterstattung im Fernsehen werden die Gesichter der Betroffenen verpixelt.

In den USA hingegen ist es mittlerweile üblich, dass bei bestimmten Straftaten wie Pädophilie die Fotos der Täter durch die Justiz gezielt veröffentlicht werden. Dadurch erhofft man sich zwei Effekte: Einerseits soll die Nachbarschaft gewarnt werden, andererseits sollen mögliche Nachahmer abgeschreckt werden.

Qualitätskriterien

Guten von schlechtem Journalismus zu unterscheiden ist bei der Justizberichterstattung selbst für den Laien sehr leicht möglich. Die oft komplizierten juristischen Zusammenhänge müssen im Beitrag so erklärt sein, dass auch ein Laie sie mühelos verstehen kann. Im Idealfall sollte der Mediennutzer in der Lage sein, den Inhalt eines Berichts in eigenen Worten korrekt wiedergeben zu können. Bei einem Gerichtsverfahren etwa bedeutet das: Die Schilderung des Tathergangs, den Prozessverlauf sowie das Urteil inklusive Urteilsbegründung.

Fachleute kritisieren schlechte Justizberichterstattung

Die Kritik an der Qualität der Justizberichterstattung in Deutschland kommt vor allem von Fachleuten wie Rechtsanwälten. Diese Kritik umfasst mehrere Punkte: Zum einen würden durch die zunehmende Regionalisierung der Medienlandschaft selbst unspektakuläre Ereignisse auf der Jagd nach dem besten Bild und der exklusivsten Nachricht künstlich aufgebläht. Vor allem Boulevardjournalisten versuchen oft, schon beim Prozessauftakt Bilder des Angeklagten zu bekommen und die Prozessbeteiligten regelrecht zu belagern. Rechtsanwälte kritisieren, dass dies weder für den Prozessverlauf noch für eine seriöse Berichterstattung förderlich ist. Denn in diesem Fall geben der Angeklagte und möglicherweise der Rechtsanwalt, der versucht, seinen Mandanten zu schützen, ein schlechtes Bild ab. Dadurch entsteht ein gewisser Vorverurteilungseffekt.

Gründe für mangelhafte Qualität

Der Zeitfaktor ist der größte Feind einer qualitativ hochwertigen Justizberichterstattung. Denn angesichts des allgegenwärtigen Termindrucks hat kaum ein Redakteur die Zeit, den kompletten Prozess, der sich oft sogar über mehrere Sitzungstage erstrecken kann, zu beobachten. Der Redakteur behilft sich, indem er zur Anklageverkündung und falls es die Zeit zulässt zur Urteilsverkündung erscheint. Den Prozessverlauf lässt er sich anschließend häufig vom Staatsanwalt oder vom Verteidiger des Angeklagten schildern. Der persönliche und neutralere Eindruck des Außenstehenden fehlt dann aber komplett.

Viele Redaktionen behelfen sich auch dadurch, dass sie Volontäre oder freie Mitarbeiter schicken. Diese besitzen allerdings in den seltensten Fällen das notwendige Verständnis für den Ablauf eines Prozesses oder das Hintergrundwissen, um tatsächlich einen qualitativ hochwertigen Bericht abzuliefern.

Hinzu kommt das Platzdiktat, das alle Mediengattungen gleichermaßen betrifft. Über einen aufsehenerregenden Einbruch, beispielsweise bei einem Juwelier, wird durchaus auf Seite eins der regionalen Tageszeitung oder in den Regionalnachrichten von Radio und Fernsehen berichtet – allerdings nur sehr knapp. Hier müssen die Berichte, die im Lokalteil durchaus noch ausführlicher sein können, auf wenige Zeilen oder auf weniger als eine Minute Sendezeit zusammengestrichen werden. Unter diesen Voraussetzungen ist eine professionelle und hochwertige Berichterstattung schlicht unmöglich, weil das Thema auf die absolut notwendigsten Aspekte reduziert werden muss.

Ein Zeichen für herausragende Qualität

Seit dem Jahr 2000 gibt es mit dem Regino-Preis eine Auszeichnung für herausragende Justizberichterstattung. Ins Leben gerufen wurde der nach einem Abt des Klosters Prüm benannte Preis vom Rechtsanwalt Wolfgang Ferner. Zu den Unterstützern gehört neben der juristischen Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift auch das Oberlandesgericht Koblenz, wo der mit 750 Euro dotierte Preis auch vergeben wird. Neben Prominenten sind bei der Preisverleihung üblicherweise auch zahlreiche Gerichtsberichterstatter anwesend. In der Festrede, welche die Preisverleihung einläutet, werden meist grundlegende Themen in Praxis, Ethik und Problematik der zeitgenössischen Justiz angesprochen.

Die Gefahr der Einflussnahme

Journalisten, die in der Justizberichterstattung arbeiten, agieren aus mehreren Gründen in einem sehr sensiblen Bereich. Beispielsweise laufen sie permanent Gefahr, sachliche Fehler bei der Übersetzung der reichlich komplizierten juristischen Fachsprache in für den Mediennutzer verständliches Deutsch zu machen. Auch die möglichen presserechtlichen Folgen ihrer Veröffentlichung sollten sie permanent im Auge haben. Sehr viel größer ist jedoch die Einflussnahme auf den möglichen Prozessverlauf durch die Berichterstattung im Vorfeld.

Durch eine tendenziöse Berichterstattung kann etwa ein Angeklagter vorverurteilt werden, obwohl sich später während des Prozesses dessen Unschuld herausstellt. Je nachdem, welchen Verbrechens sie angeklagt waren, sind die Betroffenen anschließend trotz der erwiesenen Unschuld in der Öffentlichkeit gebrandmarkt. Im schlimmsten Fall müssen sie die Konsequenzen ziehen und sogar Arbeitsstelle und Wohnort wechseln, weil ihnen der vermeintliche Makel im Kollegenkreis und in der Nachbarschaft noch jahrelang anhaftet.

Wenn Prominente verwickelt sind

Besonders groß ist die Gefahr der Vorverurteilung bei sehr sensiblen Tatbeständen. Ein besonderes Fingerspitzengefühl ist beispielsweise dann gefragt, wenn es um Sexualdelikte wie Vergewaltigungen oder Kindesmissbrauch geht. Als Paradebeispiel darf der Meteorologe Jörg Kachelmann gelten, der 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Frau in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verhaftet worden war. Obwohl das Verfahren am 31. Mai 2011 mit einem Freispruch endete, beendete dies seine Karriere in der Öffentlichkeit.

Sind Prominente in einen Fall verwickelt, sorgen auch andere Delikte für ein entsprechendes öffentliches Interesse. So stand auch der FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß über Monate hinweg unter medialem Dauerbeschuss, nachdem er im Juli 2013 wegen Steuerhinterziehung angeklagt war.

Aufgrund ihrer Eigenschaft als Personen des öffentlichen Lebens rechtfertigt die Verwicklung Prominenter in Straftaten die entsprechende Berichterstattung im Vorfeld. Bei den Journalisten ist in diesen Fällen ein Höchstmaß an Sorgfalt gefragt. Die Flut an Berichten und die öffentliche Meinung – die Angeklagten gelten meist von Vornherein als schuldig, wobei der Neidfaktor der Mediennutzer eine gewisse Rolle spielt – erschwert es der Justiz unnötig, ein gerechtes Urteil zu finden.

Wenn politische Motive hinter den Taten stecken

Als besonders schwieriges Feld gilt angesichts der deutschen Vergangenheit die Berichterstattung über Straftaten, hinter welchen politische Motive stecken. Beispielsweise versuchten Prozessbeteiligte beim NSU-Prozess, bei welchem mehrere Personen einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung in den Jahren 2000 bis 2006 in eine Serie von Morden verwickelt waren, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Für eine internationale Kontroverse sorgte bereits im Vorfeld das Akkreditierungsverfahren für Journalisten, bei welchem nur wenigen ausländischen Berichterstattern ein fester Platz im Gerichtssaal zugestanden worden war. Der Prozess musste daraufhin um drei Wochen verschoben werden.

Wesentlich dramatischere öffentliche Diskussionen spielten sich in den 1970er und 1980er Jahren während der Prozesse um die RAF ab. Der Stammheim-Prozess etwa erstreckte sich über 192 Prozesstage und im Verlauf des Prozesses bekundeten auch zahlreiche Journalisten Partei oder zumindest Sympathie für oder gegen die Ziele der Terrororganisation. Dies widerspricht zwar eindeutig dem journalistischen Gebot der Neutralität, ist aber vor dem damaligen gesellschaftlichen Hintergrund in Deutschland durchaus erklärbar. Die Journalistengeneration, die der Bewegung der Studentenproteste entwachsen war, sah sich vor allem in den ersten Jahren auch als politische Schreiber. Der Tenor ihrer Berichterstattung war in diesen Jahren zumindest politisch links angehaucht.

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