Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als verfassungswidrig erklärt. Den Richtern zufolge missachtet das BND-Gesetz die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes. Geklagt hatten mehrere Journalistenorganisationen, wie zum Beispiel Reporter ohne Grenzen. Die Kläger befürchten, dass durch das derzeitige BND-Gesetz, Journalisten und ihre Quellen im Ausland überwacht werden. Karlsruhe stellte nun klar, dass sich auf die deutschen Grundrechte wie die Pressefreiheit oder das Fernmeldegeheimnis, auch Ausländer im Ausland berufen können. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit wieder einmal unterstrichen. Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.
Die Überwachung ohne konkreten Anlass im Ausland von Telefonaten, E-Mail-Kommunikation und dergleichen durch den BND haben die Karlsruher Richter grundsätzlich gebilligt. So sei dies wichtig für die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands. Mit Blick auf die Grundrechte müsse dies den Richtern zufolge aber in der verhältnismäßigen Weise geschehen. Generell wurde durch die Klage die Frage aufgeworfen, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind.
Das vom Bundesverfassungsgericht gefällte Grundsatzurteil ist das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren. „Die Bundesregierung bekommt mit dem Urteil die Quittung für ihre jahrelange Weigerung, die digitale Massenüberwachung einzuhegen“, so Mihr. „Wir fordern, dass bei der nun fälligen Reform der Schutz journalistischer Kommunikation im BND-Gesetz verankert wird.“