Wie bereits im Juni berichtet, läuft das System der Künstlersozialkasse Gefahr, in eine finanzielle Schieflage zu geraten, weil derzeit notwendige, verbindliche und regelmäßige Kontrollen fehlen, die sicherstellen würden, dass Unternehmen (Verwerter) ihren Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in vollem Umfang nachkommen.
/finanzierung-der-kuenstlersozialkasse-forderung-nach-verbindlichen-kontrollmechanismen/Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, welcher die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auch zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Künstlersozialabgabe alle vier Jahre verpflichten sollte, wurde in letzter Minute durch die Koalitionsfraktionen gekippt.
Zum Hintergrund: Die Künstlersozialversicherung (KSV) ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei der Finanzbedarf der KSV zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht wird, die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes (20%) und der „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“ (30%).
Eine aktuelle Initiative des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) in Form einer Petition (Sozialversicherung: Prüfung der Abgabeflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung) fordert nun, den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einzubringen.
Der Text der Petition lautet wörtlich:
„Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.“
Begründet wird diese Forderung durch den DTKV wie folgt:
„Dies ist unbedingt erforderlich, weil
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und Unternehmen, die freischaffende Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen nachhaltig entgegenwirkt.„
Die Petition des DTKV zur Künstlersozialversicherung (Prüfung der Abgabeflicht zur Künstlersozialversicherung durch die Rentenversicherung), eingereicht am 10. Juni 2013, ist seit dem 09. Juli 2013 als e-petition unter diesem Link online zu unterzeichnen:
Die Frist der Petition endet am 06.08.2013 um 23:59 Uhr.