Der Bundestag hat eine Gesetzesinitiative der SPD für ein Bundespresseauskunftsgesetz abgelehnt. Die Initiative resultierte aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20.02.2013 (6 A 2/12), wonach ein Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Bundesbehörden zwar grundsätzlich bejaht wurde und direkt aus dem Grundgesetz abzuleiten sei, ein Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden nach den Landespressegesetzen aber nicht bestehe. Das Gericht entschied damit entgegen der bisherigen Auffassung in Praxis und Rechtswissenschaft.
Durch die Ablehnung des Gesetzentwurfs fehlt damit weiterhin eine klare gesetzliche Grundlage für Presseanfragen an Bundesbehörden. Journalisten sind bei Auskunftsersuchen an Bundesbehörden damit auf den verfassungsrechtlich garantierten Minimalstandard und inhaltlich unbestimmten Auskunftsanspruch unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG angewiesen.
Das Bundesinnenministerium erklärte zwar, die Bundesregierung werde an der bisher bestehenden pressefreundlichen Auskunftspraxis der Bundesbehörden festhalten, im Klartext heißt dies aber, die Bundesregierung antwortet auf Pressenachfragen nur nach Ermessen und nicht auf Basis einer Verpflichtung.
Der DFJV fordert eine neue Gesetzesinitiative nach der Bundestagswahl, damit nicht nur Landesbehörden nach den Landespressegesetzen zur Auskunft verpflichtet sind, sondern auch auf Bundesebene eine Rechtssicherheit entsteht.