Das System der Künstlersozialversicherung läuft Gefahr, in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Rund fünfzig Millionen Euro an Künstlersozialabgaben könnten der Künstlersozialkasse laut Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales jährlich verloren gehen, weil Unternehmen (Verwerter) ihren Abgabepflichten nicht nachkommen. Notwendige, verbindliche Kontrollmechanismen, die dies verhindern könnten, fehlen derzeit. Das Problem: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die auch prüft, ob zur Künstlersozialabgabe verpflichtete Unternehmen diese auch tatsächlich abführen, tut dies seit 2010 weniger regelmäßig, da sie hierfür keine gesonderten finanziellen Mittel erhält. Ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sah nun eine verbindliche Prüfung der Abgaben durch die DRV „mindestens alle vier Jahre“ vor. Dieser Passus wurde aber, auch nach heftigem Widerstand verschiedener Verbände, die hierdurch erhebliche Mehraufwände befürchteten, gestrichen.
In der vergangenen Woche hat sich daraufhin auch der Beirat der Künstlersozialkasse, indem Vertreter von Verwertern und Versicherten vertreten sind, in einer Pressemitteilungzum aktuellen Stand der Diskussion um die gesetzliche Regelung der Prüfungspflicht zur Künstlersozialabgabe geäußert. Wörtlich heißt es dort:
„Der Beirat der Künstlersozialkasse ist enttäuscht und befremdet darüber, dass dieFraktionen der CDU/CSU und der FDP im Deutschen Bundestag einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Künstlersozialversicherung verhindern wollen.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen war auch eine Änderung des vierten Buches des Sozialgesetzbuches vorgesehen, die für die Künstlersozialversicherung von besonderer Bedeutung ist. Mit dieser Änderung sollte klargestellt werden, dass die Träger der Rentenversicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Betriebsprüfungen bei allen Arbeitgebern auch die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe alle vier Jahre zu überprüfen haben. Diese von derBundesregierung vorgeschlagene regelmäßige Prüfungspflicht ist nun auf Betreiben der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP in dem oben genannten Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Zur Begründung wird von den genannten Fraktionen unter anderem angegeben, die regelmäßige Prüfungspflicht der Rentenversicherungsträger könne entfallen, weil sie zur weiteren Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes nicht erforderlich sei.Da die Künstlersozialkasse nicht in der Lage ist, die Prüfung selbst sicherzustellen, ist diese Feststellung nicht zutreffend. Die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung finden zurzeit nur sehr eingeschränkt und unzureichend statt. Es besteht deswegen die konkrete Gefahr, dass der zuletzt stabile Abgabesatz der Künstlersozialabgabe erheblich ansteigen wird. Dies würde zu einer besonderen Belastung gerade der Abgabepflichtigen führen, die ihren gesetzlichen Pflichten gerecht werden.
Der Beirat der Künstlersozialkasse fordert die Fraktionen von CDU/CSU und FDP daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehene umfassende Prüfungspflicht der Rentenversicherungsträger umgehend gesetzlich geregelt wird.“
Um den Abgabesatz für zahlende, ehrliche Unternehmen (derzeit 4,1 Prozent) zu sichern und das System der Künstlersozialversicherung langfristig stabil zu halten, muss die Bundesregierung praktikable Alternativangebote machen, so sie die Rentenversicherung nicht auf verbindliche Prüfungen verpflichten will. Der DFJV fordert in diesem Zusammenhang eine eingehende Diskussion mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zwischen allen Beteiligten.
Übrigens: Mitgliedern des DFJV stehen ein Leitfaden zur Künstlersozialversicherungund eine kostenlose, persönliche Erstberatung bei Fragen rund um die KSK zur Verfügung.