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Leistungsschutzrecht: Keine Listung von Verlagsinhalten in Google News ohne Bestätigung des Veröffentlichungsrechts

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger tritt am 01. August 2013 in Kraft. Google hat nun reagiert und lässt sich die unentgeltliche Verwendung von Verlagsinhalten in Google News explizit bestätigen. Wer eine solche Einwilligung nicht erteilt, wird ab August nicht mehr in Google News angezeigt. Weiterhin werden Verlagsinhalte allerdings im allgemeinen Such-Index angezeigt, sofern dies nicht von den Verlagen selbst technisch verhindert wird.

Nach Ansicht von Google-Sprecher Kay Oberbeck schafft Google damit „Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage“.

Verschiedene Verlage haben in ersten Reaktionen erkennen lassen, dass sie das „Opt-in“-Angebot zumindest überprüfen oder annehmen werden.

Eine FAQ zur Google-News-Bestätigungserklärung finden Sie hier.

Inwieweit Textanrisse, wie sie bspw. von Google News angezeigt werden, als „kleinste Textausschnitte“ zu definieren sind, die weiterhin frei genutzt werden können, ist im Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht klar definiert und wird wahrscheinlich noch viele Gerichte beschäftigen. Google vermeidet durch diese Strategie nun rechtliche Unsicherheiten und macht klar, für eine Listung in Google News kein Geld bezahlen zu wollen.

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