Das NDR-Medienmagazin „ZAPP“ hat in seiner gestrigen Sendung über den Fall der Reisejournalistin Angelika Bucerius berichtet (DFJV-News vom 25.07.2014). Das DFJV-Mitglied geriet vergangenes Jahr in einen Rechtsstreit mit einer Reederei, das ihr eine Berichterstattung über eine Reise auf einem Ostsee-Kreuzfahrtschiff untersagen wollte. Nachdem das Landgericht Gießen dem Antrag des Reiseveranstalters folgte und Frau Bucerius ein Berichterstattungsverbot auferlegte – ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit –, erreichte DFJV-Vertragsanwalt Frank C. Biethahn vor dem OLG Frankfurt a.M. eine Aufhebung des pressefeindlichen Urteils. Der Reiseveranstalter hat das Frankfurter Urteil inzwischen ausdrücklich als abschließende Regelung anerkannt und auf die Verfolgung von Ansprüchen verzichtet.
Der „ZAPP“-Beitrag über den Rechtsstreit ist auf der Webseite des NDR abrufbar, ausführlich zu Wort kommt DFJV-Vertragsanwalt Frank C. Biethahn.
Der DFJV begrüßt das Urteil des OLG Frankfurt a.M. ausdrücklich. Es ist ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit in Deutschland insgesamt. Auch hierzulande gibt es leider immer wieder Verstöße gegen die Pressefreiheit – umso mehr gilt es, das Grundrecht der freien Presse stets aufs Neue zu verteidigen. Der DFJV setzt sich seit vielen Jahren für eine unabhängige Berichterstattung ein und hat sich zum Ziel gesetzt, die uneingeschränkte Berufsausübung von Journalisten zu festigen und zu stärken. Seinen Mitgliedern steht der DFJV dabei mit einer umfangreichen Rechtsberatung zur Seite.