Der Deutsche Fachjournalisten-Verband begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internetprovider und Telefonanbieter auszusetzen. Wie die Behörde am gestrigen Mittwoch mitteilte, reagiere sie damit auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. In ihrem Beschluss vom 22. Juni hatten die Richter in Münster die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten als nicht vereinbar mit EU-Recht bezeichnet.
Der DFJV bewertet die Entscheidung der Bundesnetzagentur als folgerichtig: „Dies ist hoffentlich der Anfang vom Ende für die Vorratsdatenspeicherung. Der Informantenschutz bleibt durch die Entscheidung vorerst gewahrt“, so DFJV-Vorstand Christin Fink in Berlin.
Der DFJV hatte sich in der Vergangenheit wiederholt gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.