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Julian Assange: Keine Auslieferung an die USA

Nach jahrelangem Seilziehen vor Gericht rückt die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange aus Großbritannien an die USA nun unweigerlich näher. Der Westminster Magistrates’ Court in London hat einen Auslieferungsbeschluss ausgefertigt. Nun muss letztendlich die britische Innenministerin Priti Patel bis zum 18. Mai entscheiden, ob Assange in die USA überstellt wird oder nicht. Dort droht dem Investigativjournalisten, der geheime Dokumente von amerikanischen Militäreinsätzen in Afghanistan und im Irak auf der Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlicht hat, wegen Spionagevorwürfen lebenslange Haft. Seit rund drei Jahren ist Julian Assange im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Auslieferungshaft.

Wie viele andere appelliert auch der DFJV an die britische Innenministerin, die Auslieferung abzulehnen und Assanges Freilassung zu veranlassen. Der Fall kann als Präzedenzfall in Bezug auf den Umgang mit Investigativjournalismus und der Pressefreiheit auf internationaler Ebene gesehen werden. Wir fordern hiermit auch die deutsche Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis zur Pressefreiheit und zu unabhängigem Journalismus auf.

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