Gefahr für Pressefreiheit und Quellenschutz.
Der DFJV lehnt die Pläne der Bundesregierung, alle IP-Adressen künftig für drei Monate verpflichtend zu speichern, entschieden ab. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kurz vor Weihnachten vorgelegt hat. Mit diesem Vorhaben wird die seit Jahren geführte Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erneut entfacht – obwohl dieses Instrument rechtlich hoch umstritten und wiederholt gescheitert ist.
Die anlasslose und flächendeckende Speicherung von Kommunikationsdaten stellt aus Sicht des DFJV einen schweren Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit dar. Für Journalistinnen und Journalisten ist der Schutz von Quellen unverzichtbar. Bereits die Speicherung von IP-Adressen ermöglicht Rückschlüsse auf Kommunikationsbeziehungen und Recherchewege. Das gefährdet investigativen Journalismus. Pressefreiheit ist ohne vertrauliche Kommunikation nicht denkbar.
Als Interessenvertretung von Journalistinnen und Journalisten spricht sich der DFJV seit Jahren konsequent gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Diese Haltung beruht nicht nur auf unserer berufspraktischen Perspektive, sondern auch auf rechtlichen Maßstäben. Der Europäische Gerichtshof hat bereits in einem Urteil vom 20. September 2022 entschieden, dass deutsche Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht unvereinbar sind. Gleichzeitig arbeitet die Europäische Kommission derzeit zwar an einem neuen Rechtsrahmen zur Datenspeicherung auf EU-Ebene, dessen Vorschläge werden jedoch voraussichtlich erst Mitte 2026 vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fordert der DFJV die Bundesregierung auf, von der Einführung neuer Speicherpflichten Abstand zu nehmen und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie die freie und unabhängige journalistische Arbeit auf nationaler Ebene vielmehr zu schützen anstatt diese zu untergraben.
