Freies Veröffentlichen schützen – in der analogen wie in der digitalen Welt
Freie, unabhängige publizistische Arbeit ist verfassungsrechtlich geschützt und bleibt unverzichtbar für demokratische Kontrolle, informierte Entscheidungen und gesellschaftliches Vertrauen. Der DFJV setzt sich dafür ein, diese Garantien medienneutral zu sichern und dort nachzuschärfen, wo digitale Praxis, neue Verbreitungswege oder Machtverschiebungen Schutzlücken erzeugen. Wo Regelwerke bereits bestehen, fordern wir ihre konsequente Anwendung und Verteidigung. Wo sie fehlen, braucht es klare, verhältnismäßige und praxistaugliche Ergänzungen.
Presse- und Medienfreiheit
Presse- und Medienfreiheit sowie die zugehörigen publizistischen Privilegien sind als Grundrechte verankert. Entscheidend ist, dass sie in der täglichen Praxis auch für digitale Formate und neue Veröffentlichungswege voll wirken. Wir fordern, dass Ermittlungs- und Aufsichtsmaßnahmen die besondere Schutzfunktion dieser Rechte strikt beachten und dass Einschränkungen nicht schleichend über Nebenpflichten, Datenabfragen, administrative Hürden oder technische Umgehungen entstehen.
Eingriffe wie Durchsuchung, Überwachung, Gerätezugriff oder Herausgabeanordnungen müssen die Ausnahme bleiben: richterlich kontrolliert, eng begründet und effektiv angreifbar. Die Anerkennung publizistischer Tätigkeit darf nicht an bestimmten Presseausweisen, Trägermedien oder Unternehmensformen hängen, sondern muss an funktionalen Kriterien festgemacht werden – an der tatsächlichen Veröffentlichungspraxis, nicht an der institutionellen Zugehörigkeit.
Zugänge zu öffentlichen Informationen, Terminen und Akkreditierungen müssen transparent, diskriminierungsfrei und überprüfbar organisiert sein. Für professionell Veröffentlichende braucht es darüber hinaus praxistaugliche Standards und Unterstützung: dokumentierte Workflows, Compliance, Ombudsstellen, Schulungen und Notfallprozesse, damit Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern verlässlich durchgesetzt werden.
Informationszugang und Transparenzgesetz
Der Anspruch auf Informationszugang ist in der Praxis häufig langsam, teuer und fragmentiert. Wir fordern, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht geschwächt, sondern zu einem modernen Transparenzregime weiterentwickelt wird.
Kern ist eine proaktive Veröffentlichungspflicht für zentrale Dokumente und Daten, damit Auskünfte nicht erst mühsam beantragt werden müssen. Auskunfts- und IFG-Verfahren sollen digital, barrierefrei und nachvollziehbar ablaufen – mit verbindlichen Fristen, Statusnachverfolgung und klaren Begründungen bei Ablehnung oder Schwärzung. Gebühren dürfen nicht abschrecken und müssen mindestens strikt gedeckelt, bei öffentlichem Interesse erlassen werden. Schutzgründe wie Datenschutz, Sicherheit oder legitime Geheimhaltung sind eng zu prüfen und konkret zu begründen. Einheitliche Metadaten, maschinenlesbare Formate und offene Schnittstellen ermöglichen die Wiederverwendung für professionelles Veröffentlichen und Forschung. Transparente Bearbeitungsstatistiken und eine Schlichtungsoption erhöhen Verlässlichkeit und senken Konfliktkosten.
Quellenschutz und Zeugnisverweigerung
Quellenschutz und Zeugnisverweigerung sind gesetzlich anerkannt und bleiben unverzichtbar für investigative Recherche und öffentliche Kontrolle. Wir fordern, dass diese Schutzrechte uneingeschränkt gelten und in der digitalen Praxis nicht unterlaufen werden.
Das betrifft insbesondere Abfragen von Kommunikations- und Nutzungsdaten, forensische Auswertungen, Metadaten, Plattform- und Provideranfragen sowie Druck auf Dritte. Wenn Ermittlungsmaßnahmen überhaupt in Betracht kommen, muss eine strenge, dokumentierte Abwägung stattfinden: mit richterlicher Kontrolle, Zweckbindung, Minimierung und klaren Verwertungsverboten bei Rechtsverstößen. Der Schutz darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass Dienst- oder Betriebsgeheimnisse pauschal gegen Veröffentlichungstätigkeit oder Quellenschutz ausgespielt werden. Wo Unsicherheit besteht, braucht es präzise Leitlinien für Behörden und Gerichte sowie klare technische und organisatorische Mindeststandards für sichere Hinweiswege.
Beschlagnahmeschutz für Recherchematerial
Der strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Recherchematerial ist als Ergänzung zum Quellenschutz angelegt und muss in einer digitalisierten Arbeitsrealität wirksam bleiben. Wir fordern, dass bestehende Beschlagnahmeverbote konsequent beachtet und praktisch durchsetzbar gemacht werden – auch bei Datenträgern, Cloudspeichern, Backups, Kollaborationstools und ausgelagerten IT-Diensten.
Entscheidend ist ein verbindlicher Verfahrensstandard: schnelle richterliche Entscheidung, Siegelung und getrennte Verwahrung ohne Vorabdurchsicht, klare Protokollierung, unabhängige Prüfung strittiger Bestände und effektiver Rechtsschutz im Eilfall. Zugriffe über Dritte dürfen den Schutz nicht entwerten. Unzulässige Sicherstellungen sind rückgängig zu machen, Daten vollständig zu löschen und Erkenntnisse unverwertbar zu stellen. Einheitliche Vollzugshinweise und regelmäßige Fortbildung für die Ermittlungs- und Justizpraxis reduzieren Fehlgriffe und Folgeschäden.
Innere Pressefreiheit und Redaktionsstatute
Innere Pressefreiheit ist in vielen Redaktionen gelebte Praxis, aber nicht überall verbindlich abgesichert. Wir fordern, dass Redaktionsstatute und vergleichbare Governance-Regeln flächendeckend etabliert und wirksam umgesetzt werden, damit redaktionelle Entscheidungen unabhängig bleiben.
Mindestbestandteile sind die klare Trennung von Redaktion, Kommunikation und Vermarktung, transparente Regeln zu Interessenkonflikten, Sponsoring und Kooperationen sowie ein nachvollziehbarer Umgang mit Korrekturen. Redaktionsvertretungen sollen bei Leitlinien, Compliance, personellen Schlüsselentscheidungen und grundlegenden Strukturänderungen verbindlich beteiligt werden. Freie Mitarbeit braucht faire Rahmenbedingungen, die Unabhängigkeit nicht durch Vertragsdruck unterlaufen – etwa klare Rechte bei Änderungen, Haftung und Zweitverwertung. Ombudsstellen, Beschwerdewege und externe Audits stärken Glaubwürdigkeit, ohne redaktionelle Freiheit einzuschränken.
Schutz vor missbräuchlichen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP)
Missbräuchliche Einschüchterungsklagen (SLAPP) treffen professionell Veröffentlichende häufig dort, wo Beiträge im öffentlichen Interesse besonders nötig sind. Wir fordern eine robuste und praxistaugliche Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie und ihre Anwendung auch auf rein nationale Fälle – denn viele SLAPPs gegen Veröffentlichende in Deutschland finden ohne grenzüberschreitenden Bezug statt.
Kern sind frühe gerichtliche Prüfungen, beschleunigte Entscheidungen, die Möglichkeit einer schnellen Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen, Prozesskostensicherheit und spürbare Folgen für missbräuchlich Klagende. Schutz darf nicht davon abhängen, ob Betroffene über große Ressourcen verfügen oder nicht. Deshalb braucht es einfache Antragswege, klare Kriterien, spezialisierte Zuständigkeiten und eine Veröffentlichung anonymisierter Leitentscheidungen, damit Schutz in der Praxis erreichbar ist.
Hinweisgeberschutz und Medienzugang
Der Hinweisgeberschutz ist gesetzlich geregelt und muss so angewandt werden, dass er im Alltag tatsächlich funktioniert. Wir fordern eine praxistaugliche Auslegung und Nachschärfung dort, wo Unsicherheit entsteht – insbesondere beim Kontakt von Hinweisgebenden zu professionell Veröffentlichenden.
Wer Missstände im öffentlichen Interesse offenlegt, braucht verlässlichen Schutz vor arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Repressalien – auch wenn interne Wege blockiert sind, Verfahren verschleppt werden oder ein hohes Vertuschungsrisiko besteht. Vertraulichkeit muss durchgehend gesichert sein, einschließlich Schutz vor Identifizierung über Metadaten und Aktenzugriffe. Meldewege sollen niedrigschwellig, sicher und nachvollziehbar sein – auch anonym, mit qualifizierter Erstberatung und klaren Fristen für Folgemaßnahmen. Veröffentlichende sollen sichere Hinweisportale, dokumentierte Prüfprozesse und klare Zuständigkeiten vorhalten, damit Hinweise fair, sorgfältig und rechtssicher bearbeitet werden.
Rechtssichere Recherche bei Kontaktaufnahme
Regeln gegen Nachstellung, Belästigung und unerwünschte Kommunikation sind wichtig und sollen wirksam bleiben. Gleichzeitig braucht professionelle Recherche Rechtssicherheit, damit sachliche, dokumentierte Kontaktaufnahmen nicht vorschnell als Stalking oder Spam eingeordnet werden.
Wir fordern klare, praxistaugliche Kriterien und Vollzugshinweise, die legitime Recherchekommunikation schützen und Missbrauch eindeutig abgrenzen. Dazu gehören erkennbare Identität, transparenter Zweck, angemessene Frequenz, respektvolle Tonalität und besondere Zurückhaltung bei Personen ohne Bezug zum öffentlichen Interesse. Digitale Kontaktwege – E-Mail, Messenger, Direktnachrichten, Plattformfunktionen – müssen ausdrücklich mitgedacht werden. Plattformen sollen geprüfte professionelle Accounts vor automatisierten Fehlklassifikationen schützen und verlässliche Beschwerdewege bereitstellen. Für professionell Veröffentlichende sind Mustertexte, Dokumentationsstandards und Deeskalationsroutinen erforderlich, damit sich Konflikte früh klären lassen.
Privatsphäre und öffentliches Interesse
Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Presse- und Medienfreiheit ist durch Rechtsprechung geprägt und muss verlässlich, vorhersehbar und digitaltauglich angewandt werden. Wir fordern, dass Veröffentlichungen über politisch relevante persönliche Umstände zulässig bleiben, wenn ein klarer Amts- oder Aufgabenbezug besteht – etwa bei Integrität, Interessenkonflikten, Sicherheitsfragen oder Missbrauch öffentlicher Ressourcen.
Gleichzeitig sind Schutzbereiche konsequent zu wahren, insbesondere bei Kindern, bei rein voyeuristischen Details und bei Gesundheitsthemen ohne Amtsbezug. Eilverfahren dürfen nicht zur faktischen Vorabzensur werden: Sie brauchen eine sorgfältige Interessenabwägung, hohe Begründungstiefe und zeitnahe Überprüfung. Mehr Rechtssicherheit entsteht durch systematische Veröffentlichung anonymisierter Leitentscheidungen, durch praxistaugliche Leitlinien für Redaktionen und Gerichte sowie durch klare Standards zu Korrekturen, Gegendarstellung und Transparenz über die Quellenlage.
Abschaffung des erhöhten Ehrschutzes für Politiker
§ 188 StGB stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter einen verschärften Strafrahmen. Diese Sonderstellung ist mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Funktion freier Berichterstattung nicht vereinbar. Wer ein öffentliches Amt ausübt, muss sich mehr Kritik gefallen lassen als andere, nicht weniger. Der erhöhte Ehrschutz dreht dieses Prinzip um und schafft eine Privilegierung, die in einer Demokratie nicht zu rechtfertigen ist.
Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 188 StGB. Die allgemeinen Ehrschutzvorschriften der §§ 185 bis 187 StGB bieten ausreichenden Schutz für alle Betroffenen, unabhängig von ihrem politischen Status. Ein strafrechtlicher Sonderschutz für Amts- und Mandatsträger erzeugt einen abschreckenden Effekt auf kritische Berichterstattung und öffentliche Debatte. Gerade Personen des politischen Lebens stehen zu Recht unter besonderer öffentlicher Beobachtung. Ein verschärfter Strafrahmen, der an die politische Funktion der betroffenen Person anknüpft, widerspricht diesem Grundsatz und ist geeignet, professionell Veröffentlichende bei der Berichterstattung über politische Akteure einzuschüchtern.
Datenschutz und Medienprivileg
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht in Art. 85 DSGVO eine Öffnungsklausel vor, die den Mitgliedstaaten erlaubt, Ausnahmen für Veröffentlichungstätigkeit zu verankern – das sogenannte Medienprivileg. In Deutschland ist die Umsetzung fragmentiert: Die Landespressegesetze und der Medienstaatsvertrag enthalten Regelungen, die aber auf klassische Medienunternehmen zugeschnitten sind und die Realität professionellen Veröffentlichens nicht vollständig abbilden.
Wir fordern Rechtssicherheit bei der Anwendung des Medienprivilegs auf alle Formen professionellen Veröffentlichens. Wer regelmäßig, sorgfältig und unter Beachtung professioneller Standards veröffentlicht – ob in einer Redaktion, als freie Autorin, als Creator, als publizierender Wissenschaftler oder über eigene Kanäle –, muss sich auf die datenschutzrechtlichen Privilegien verlassen können, die für Veröffentlichungstätigkeit vorgesehen sind. Die Abgrenzung darf nicht an der Organisationsform hängen, sondern muss an der tatsächlichen publizistischen Praxis ansetzen. Insbesondere für professionell Veröffentlichende ohne eigene Rechtsabteilung braucht es verständliche Leitlinien und Orientierungshilfen der Datenschutzaufsicht, damit Datenschutz nicht zum Veröffentlichungshindernis wird, sondern zum Qualitätsmerkmal.
Medienpluralismus und Unabhängigkeit
Regelwerke zum Schutz von Medienfreiheit und Meinungsvielfalt existieren – sie müssen jedoch mit der digitalen Realität Schritt halten und konsequent durchgesetzt werden. Wir fordern mehr Transparenz über Eigentum, Einfluss, wesentliche Finanzierungsquellen und relevante Abhängigkeiten, damit Unabhängigkeit nachvollziehbar wird. Offenlegung muss auch über Beteiligungsketten funktionieren und für alle publizistisch relevanten digitalen Angebote praktikabel sein.
Zugänge zu Informationen, Akkreditierungen und öffentlichen Terminen sind diskriminierungsfrei, nach klaren Kriterien und überprüfbar zu organisieren. Öffentliche Kommunikation und Anzeigenvergabe sollen transparent dokumentiert und nach objektiven Kriterien verteilt werden, damit kein informeller Druck entsteht. Neue publizistische Angebote sollen anerkannt werden, wenn sie nachweislich Qualitäts- und Transparenzkriterien einhalten – unabhängig davon, ob sie von einer etablierten Medienmarke oder von einer einzelnen veröffentlichenden Person betrieben werden.
Medienkonzentration und Fusionskontrolle
Konzentrations- und Fusionskontrolle im Medienbereich braucht ein Update für digitale Gatekeeper-Strukturen, crossmediale Beteiligungen und datenbasierte Marktmacht. Wir fordern, dass Meinungsvielfalt und redaktionelle Unabhängigkeit stärker gewichtet werden als reine Umsatz- oder Marktanteilskriterien.
Bei Zusammenschlüssen sollen zwingend Pluralismus-Indikatoren geprüft werden: Reichweite, Gatekeeper-Rolle in Distribution und Suche, regionale Monopole, Cross-Ownership, vertikale Integration und Abhängigkeiten im Werbe- und Datenökosystem. Prüfschwellen müssen so gestaltet sein, dass auch strategische Zukäufe in Publishing- und AdTech-Infrastruktur erfasst werden. Eigentums- und Einflussstrukturen sind vollständig offenzulegen. Wenn Vielfalt gefährdet ist, müssen kontrollierbare Auflagen, Entflechtungen oder Untersagungen möglich sein – ergänzt durch Monitoring, Berichtspflichten und wirksame Nachsteuerung. Vielfalts-Commitments, unabhängige Redaktionsbeiräte und externe Audits können Auflagen in der Praxis flankieren, wenn sie messbar, transparent und sanktionsbewehrt sind.