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Trotz massiver Kritik: EU-Parlament beschließt Urheberrechtsreform

Das EU-Parlament hat am heutigen Dienstag der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt. Für den gemeinsamen Vorschlag von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsländern stimmten 348 Abgeordnete, 274 Parlamentarier waren dagegen. Die EU-Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.

Mit der Reform geht die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger einher, das der DFJV von jeher kritisiert hat, weil es die Interessen der Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders kritisch sieht der DFJV Artikel 13 der Reform, der seit Kurzem Artikel 17 heißt: Er beinhaltet die Einführung von Upload-Filtern. Diese sollen verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf Plattformen wie Facebook oder YouTube hochgeladen wird.

Der DFJV betrachtet die Upload-Filter als bedenkliche Einschränkung der journalistischen Recherchemöglichkeiten, da künftig mit geblockten Beiträgen und nicht auffindbaren Artikeln zu rechnen ist. Eine Einschätzung von DFJV-Vertragsanwalt Christian Solmecke können Sie hier nachlesen.

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