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EU-Leistungsschutzrecht: DFJV sieht Pläne der EU-Kommission kritisch

Die EU-Kommission hält an den Plänen zur Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger fest. Dies geht aus einem internen Arbeitsdokument der Kommission hervor, dass die britische Bürgerrechtsbewegung Statewatch am vergangenen Freitag veröffentlichte. Die darin enthaltenen Vorschläge sollen der Öffentlichkeit am 21. September durch den EU-Digitalkommissar Günther Oettinger vorgestellt werden.

Dem Papier zufolge plant die EU-Kommission, ein eigenes, in allen Mitgliedsstaaten der EU geltendes Leistungsschutzrecht einzuführen, das das deutsche Recht stark ausweiten würde. Anders als in Deutschland soll das neue Leistungsschutzrecht nicht nur für Suchmaschinenbetreiber wie Google gelten, sondern generell für alle Unternehmen, die Presserzeugnisse im Internet nutzen. Davon wären zum Beispiel auch soziale Medien und Nachrichtenaggregatoren betroffen.

Der DFJV, der die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger in Deutschland von jeher kritisiert hat, sieht ein EU-weites Leistungsschutzrecht kritisch: „In Deutschland ist das Leistungsschutzrecht de facto gescheitert. Es war von Anfang an innovationshemmend und rückwärtsgewandt. Eine europaweite Lösung ist nur dann akzeptabel, wenn die Interessen der Hauptdarsteller – der Journalistinnen und Journalisten – ausreichend berücksichtigt werden“, so DFJV-Vorstand Christin Fink in Berlin.

Zur Einführung des „Leistungsschutzrechtes für Presseverleger“ in Deutschland (01.08.2013) hat der DFJV einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht: Dieser erklärt das Gesetz und beantwortet DFJV-Mitgliedern die wichtigsten mit diesem Gesetz in Verbindung stehenden Fragen.

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