Was beim professionellen Veröffentlichen zu beachten ist – und wo noch Rechtssicherheit fehlt.
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Sie sollen erkennbar machen, wann Menschen mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder mit künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten konfrontiert werden. Für alle, die professionell veröffentlichen, ist dabei wichtig: Die Verordnung führt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein. Welche Vorgaben greifen, hängt vielmehr von der Art des Inhalts, seinem Verwendungszweck und der menschlichen Kontrolle beziehungsweise der redaktionellen Bearbeitung ab.
Deepfakes klar und wahrnehmbar kennzeichnen
Wer KI-Systeme beruflich zur Erstellung von Inhalten einsetzt, muss insbesondere sogenannte Deepfakes – also täuschend echt wirkende KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen – bei ihrer Veröffentlichung klar und für das Publikum wahrnehmbar offenlegen. Dabei ist eine Kennzeichnung direkt im Beitrag erforderlich, zum Beispiel in Form von dauerhaften visuellen Einblendungen oder akustischen Hinweisen bei Audioinhalten. Für Deepfakes, die Teil eines kreativen Werkes sind – also Kunst, Satire oder Fiktion zugerechnet werden können – gilt eine erleichterte Kennzeichnungspflicht. Dabei genügt ein angemessener Hinweis auf die KI-Erzeugung oder -Manipulation, der die Darstellung und Nutzung des Werks nicht beeinträchtigt.
KI-Texte kennzeichnen
Zudem sind KI-generierte oder manipulierte Texte, die zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, grundsätzlich zu kennzeichnen. Darunter fallen unter anderem Veröffentlichungen zu Politik und demokratischen Prozessen, Recht, öffentlicher Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder auch mögliche Themen öffentlicher Debatten, wie finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen.
„Human Review“ bzw. redaktionelle Kontrolle: Kennzeichnungspflicht entfällt
Die Kennzeichnungspflicht entfällt jedoch, wenn der Text inhaltlich durch einen Menschen überprüft („Human Review“) beziehungsweise redaktionell verantwortet wird. Dies entspricht bei professionellen Veröffentlichungen der Kontrolle durch eine oder mehrere Personen mit dem erforderlichen Wissen und Urteilsvermögen zu einem Thema, wie es beispielsweise beim akademischen Peer-Review-Verfahren der Fall ist. Redaktionelle Kontrolle gilt als gegeben, wenn eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte übernimmt. Hierzu ist eine Fakten- und Quellenprüfung erforderlich. Eine lediglich formale Prüfung von Rechtschreibung oder Grammatik enthebt nicht von der Kennzeichnungspflicht.
Rechtssicherheit bei Kennzeichnungspflichten und Sanktionen gefordert
Der DFJV begrüßt das Ziel, die Herkunft und Bearbeitung medialer Inhalte transparenter zu machen und damit das Vertrauen des Publikums zu stärken. Gerade freiberuflich Tätige und kleinere Medienangebote benötigen klare Orientierung, praktikable Kennzeichnungsformen und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften. Bei der praktischen Umsetzung sieht der langjährige DFJV-Rechtsberater und Medienanwalt Christian Solmecke jedoch erhebliche rechtliche Unsicherheiten: „Die neue KI-Verordnung ist zwar ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz, birgt aber gerade für freiberufliche Journalisten und kleinere Medienhäuser enorme rechtliche Risiken. Die unklaren Grenzen zwischen kennzeichnungspflichtiger KI-Nutzung und zulässiger redaktioneller Bearbeitung können schnell zu unbeabsichtigten Verstößen führen.“ Besonders problematisch seien die möglichen Folgen für kleinere Akteure, meint der Medienanwalt: „Besonders kritisch sehe ich die potenziellen Sanktionen. Zwar mahnt die Verordnung bei kleineren Akteuren zur Verhältnismäßigkeit, die allgemeinen Bußgeldrahmen bei Transparenzverstößen bleiben jedoch massiv. Für freiberufliche Medienschaffende können unklare Rechtsbegriffe und das damit verbundene Abmahnrisiko schnell existenzbedrohend wirken. Hier sind dringend praxisnahe Leitlinien der Aufsichtsbehörden gefordert, damit die Angst vor Strafen nicht den sinnvollen Einsatz neuer Technologien im Journalismus ausbremst.“
DFJV-Mitglieder können erste Fragen zur Kennzeichnung konkreter Inhalte und zum rechtssicheren Einsatz von KI im Rahmen der kostenlosen rechtlichen Erstberatung (Kontakt im Mitgliederbereich) klären und dort auch auf unseren Leitfaden „Rechtsfragen zu KI im Journalismus“ zugreifen.
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Hörtipp: Der DFJV-Podcast behandelt das Thema KI-Kennzeichnungspflichten in zwei Episoden. Im ersten Teil bespricht die Volljuristin und juristische Redakteurin Andrea Dagmar Zimmermann mit der Rechtsanwältin Vivian Trebst anhand von alltagsnahen Beispielen, welche Inhalte und Formate gekennzeichnet werden müssen und wann die Kennzeichnungspflicht entfällt. Im zweiten Teil bilden Haftungs- und Urheberrechtsfragen sowie mögliche Sanktionen einen Schwerpunkt.
