KI-Kennzeichnungspflichten (Teil 2): Wer haftet, wer kontrolliert – und wem gehören KI-Inhalte?
Heute können KI-Systeme täuschend echte Inhalte erzeugen, die sich kaum oder gar nicht mehr von menschgemachten Inhalten unterscheiden lassen. Wo sich Leser-, Hörer- und Zuschauer:innen nicht mehr sicher sein können, ob die Inhalte, die sie konsumieren, von einem Menschen oder von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, da schwindet auch das Vertrauen in Medien und den Journalismus.
Auf die fehlende Erkennbarkeit KI-generierter Inhalte reagiert der EU-Gesetzgeber mit der Verordnung über künstliche Intelligenz – kurz: KI-Verordnung. Artikel 50 der KI-Verordnung gilt ab dem 2. August dieses Jahres und regelt Kennzeichnungspflichten für bestimmte mit KI erstellte Inhalte.
Wann genau mit KI generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen, was für ältere Beiträge gilt und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht drohen, bespricht Andrea Dagmar Zimmermann in dieser Folge mit Rechtsanwältin Vivian Trebst.
Vivian Trebst ist im Urheber- und Medienrecht sowie im Presse- und Äußerungsrecht für die Kanzlei WBS.LEGAL tätig.
Die erste Folge des DFJV-Podcasts zu den KI-Kennzeichnungspflichten behandelt, welche Inhalte und Formate gekennzeichnet werden müssen und wann die Kennzeichnungspflicht entfällt.
Der DFJV-Podcast ist unser gemeinsames Nachwuchsprojekt mit der Deutschen Journalisten-Akademie (DJA). Studierende sowie erfahrene Medienschaffende machen in gemeinsam mit der Audio-Expertin Brigitte Hagedorn erstellten Beiträgen (fach)journalistische Inhalte oder eigens recherchierte Themen hörbar. Sie möchten bereits veröffentlichte Episoden nachhören? Hier geht es zu allen aktuellen Folgen.