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KI-Kennzeichnungspflichten (Teil 1): Die wichtigsten Regeln für Journalistinnen und Journalisten

08.07.2026 Andrea Dagmar Zimmermann
Titelillustration: Esther Schaarhüls

Heute können KI-Systeme täuschend echte Inhalte erzeugen, die sich kaum oder gar nicht mehr von menschgemachten Inhalten unterscheiden lassen. Wo sich ein Publikum jedoch nicht mehr sicher sein kann, ob die Inhalte, die sie konsumieren, von einem Menschen oder von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, da schwindet das Vertrauen in die Medien und den Journalismus.

Der Gesetzgeber reagiert hierauf mit der Verordnung über künstliche Intelligenz – kurz: KI-Verordnung. Artikel 50 der KI-Verordnung tritt am 2. August dieses Jahres in Kraft und regelt Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte.

Welche Inhalte und Formate gekennzeichnet werden müssen und wann die Kennzeichnungspflicht entfällt, bespricht Andrea Dagmar Zimmermann anhand von alltagsnahen Beispielen mit Rechtsanwältin Vivian Trebst.

Vivian Trebst ist im Urheber- und Medienrecht sowie im Presse- und Äußerungsrecht für die Kanzlei WBS.LEGAL tätig.

Die zweite Folge des DFJV-Podcasts zur KI-Kennzeichnungspflicht erscheint am 29. Juli 2026. 

 

Der DFJV-Podcast ist unser gemeinsames Nachwuchsprojekt mit der Deutschen Journalisten-Akademie (DJA). Studierende sowie erfahrene Medienschaffende machen in gemeinsam mit der Audio-Expertin Brigitte Hagedorn erstellten Beiträgen (fach)journalistische Inhalte oder eigens recherchierte Themen hörbar. Sie möchten bereits veröffentlichte Episoden nachhören? Hier geht es zu allen aktuellen Folgen.


Andreao Dagmar Zimmermann

Andrea Dagmar Zimmermann ist Volljuristin und Juristische Redakteurin und absolviert den Journalismus-Lehrgang an der DJA. Sie beschäftigt sich vorwiegend mit  rechtswissenschaftlichen und gesundheitsbezogenen Themen.

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