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Haben Journalisten ein Einsichtsrecht in Behördenakten?

Im Fall eines Journalisten, der Einsicht in die BND-Unterlagen über Uwe Barschel verlangte und damit vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) scheiterte (BVerwG, Urt. v. 27.11.2013 – 6 A 5.13), war das nicht der Fall.

Das BVerwG war der Auffassung, dass der journalistische Auskunftsanspruch dabei nicht weiter helfe: Danach müsse eine Behörde zwar Auskunft geben, nicht aber Einsicht gewähren. Dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung. Um Einsicht zu erhalten bedarf es einer anderen Rechtsgrundlage.

Das Bundesarchivgesetz ist eine solche andere Rechtsgrundlage. Das BVerwG gelangte allerdings zur Auffassung, dass es zwar Einsichtsrechte gewähren könne, allerdings erst nach Ablauf von 30 Jahren, und diese Frist sei noch nicht abgelaufen und könne auch nicht verkürzt werden. Das BVerwG verweigerte dem Journalisten daher die verlangte Einsicht in die Unterlagen.

Bei Recherchen sollte im Einzelfall stets sorgfältig geprüft werden, ob Einsichtsrechte bestehen. Es gibt diverse gesetzliche Regelungen, die ein Einsichtsrecht enthalten. So kann z.B. das Handelsregister eingesehen werden, ebenso weitere Register (wie z.B. teilweise das Marken- und das Vereinsregister). In bestimmten Fällen können Einsichtsrechte nur bei einem „berechtigten Interesse“ oder einem „rechtlichen Interesse“ geltend gemacht werden. Dies betrifft z.B. das Grundbuch, Gerichtsakten, bestimmte Fälle der Marken- und Vereinsregister.

Wenn ein nicht völlig untergeordnetes öffentliches Interesse besteht, sollte den Medien im Zweifelsfall Einsicht gewährt werden. Allerdings tun sich die zuständigen Stellen damit oftmals schwer. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Fall der Einsicht in Grundbuch und Grundakten zum Grundstück eines (ehemaligen) Bundespräsidenten (BGH, Beschl. v. 17.08.2011 – V ZB 47/11).

Geht es wie im vom BVerwG entschiedenen Fall um Unterlagen eines Geheimdienstes, sind natürlich ggf. auch Geheimhaltungsinteressen zu beachten, die einer Offenlegung und Einsicht entgegenstehen können.

DFJV-Mitglieder haben die Möglichkeit, eine individuelle, kostenfreie und zügige Rechtsberatung (Erstberatung) in Anspruch zu nehmen – auch bei Fragen zu Rechercherechten. Außerdem informieren wir Sie stets aktuell über presserechtliche Neuigkeiten. Weitere ausführliche Informationen zu presserechtlichen Themen bieten auch unsere Leitfäden.

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