Erstberatung zur Künstlersozialkasse
Halbe Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige: Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eines der wirkungsvollsten Absicherungsinstrumente für freiberuflich Veröffentlichende. Wer über die KSK versichert ist, zahlt für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil. Wer den Zugang verliert oder gar nicht erst aufgenommen wird, zahlt das Doppelte.
Genau hier wird es kompliziert. Welche Tätigkeiten erkennt die KSK an, welche nicht? Was passiert bei schwankendem Einkommen? Wie wirkt sich ein paralleles Angestelltenverhältnis aus? Und was gilt für Creator, die über Plattformen veröffentlichen und Einnahmen aus Werbung, Sponsoring oder Abonnements erzielen? Die KSK-Beratung des DFJV über den Vertragsrentenberater gibt auf solche Fragen eine individuelle Einschätzung. Im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Ergänzende Informationen
Die Praxisleitfäden des DFJV enthalten einen ausführlichen Leitfaden zur Künstlersozialversicherung mit den wichtigsten Regelungen im Überblick. Der DFJV setzt sich darüber hinaus medienpolitisch für die langfristige Sicherung der Künstlersozialkasse ein.
Gut zu wissen
Der Vertragsrentenberater unterliegt dem Standesrecht der Rechtsanwälte. Eine über die Erstberatung hinausgehende Beratung oder Vertretung in Rechtsmittelverfahren bedarf einer gesonderten Mandatierung.
Verwandte Leistungen: Steuerberatung · Rechtsberatung · Praxisleitfäden · Interessenvertretung