Der DFJV begrüßt Deutschlands Nein zur Massenüberwachung.
Die Ablehnung Deutschlands der geplanten EU-Chatkontrolle ist ein wichtiger Erfolg für Grundrechte, Pressefreiheit und demokratische Kontrolle. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte dazu bereits am gestrigen Mittwoch: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Zuvor hatte sich bereits die Unionsfraktion im Bundestag gegen eine anlasslose Überwachung von Chats ausgesprochen.
Somit findet der Kompromissvorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft keine Unterstützung. Dennoch ist die Debatte nicht vorbei: In der EU gibt es nach derzeitigem Status quo lediglich eine Sperrminorität einiger Staaten, die den aktuellen Vorschlag zur Chatkontrolle im Rat verhindert. Die Debatte kann zudem in künftigen EU-Verhandlungsrunden erneut aufleben. Dabei sind grundrechtsbedenkliche Bestandteile des Vorschlags, insbesondere das sogenannte Client-Side-Scanning – also die automatisierte Durchsuchung privater Nachrichten direkt auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer – nicht endgültig vom Tisch.
Der DFJV stellt sich seit Jahren gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen immer wieder gegen die Chatkontrolle. Wir fordern die Europäische Kommission und den Rat der EU auf, sicherzustellen, dass keinerlei Maßnahmen ergriffen werden, welche die Vertraulichkeit der Kommunikation und den Schutz journalistischer Quellen gefährden. Die Wahrung der Presse- und Meinungsfreiheit darf nicht zur Disposition stehen. Journalistinnen und Journalisten benötigen eine dauerhafte und verlässliche politische Absicherung ihrer Arbeit.
(bearb. Red. 10.10.2025)
