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Wegweisendes Urteil: Google haftet für Falschaussagen in KI-Zusammenfassungen

Wir begrüßen den Schritt zu Persönlichkeits- und Reputationsschutz sowie mehr Plattform-Verantwortung.

Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Künstliche Intelligenz falsche Behauptungen verbreitet? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht München I kürzlich in einem  Verfahren gegen Google befasst. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, unwahre Aussagen in seinen KI-generierten Suchübersichten („AI Overviews“) über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Die KI hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht, obwohl sich entsprechende Aussagen aus den herangezogenen Quellen nicht ableiten ließen, wie unser langjähriger Rechtsberater, der Medienanwalt Christian Solmecke, in einer ausführlichen Analyse des Falles auf WBS.legal ausführt.

Rechtlich bedeutsam ist vor allem die Begründung des Gerichts: Die KI-Übersichten sind demnach keine bloße Anzeige fremder Inhalte wie klassische Suchergebnisse. Vielmehr erstelle Google eigenständige Zusammenfassungen in eigener Struktur und Formulierung. Daher könne sich das Unternehmen nicht auf die für Suchmaschinen geltenden Haftungsprivilegien berufen, sondern hafte für die Aussagen seiner KI unmittelbar selbst. Auch das Argument, Nutzerinnen und Nutzer könnten die Angaben anhand der verlinkten Quellen überprüfen, ließ das Gericht nicht gelten. (Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Endurteil des Landgerichts München I, 28.05.2026 – 26 O 869/26).

Der DFJV begrüßt die Entscheidung des LG München I ausdrücklich. Falschdarstellungen durch KI-Systeme können für einzelne Medienschaffende, freie Veröffentlichende, kleine Verlage und andere Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und im Einzelfall sogar existenzbedrohend werden. Wer KI-Systeme entwickelt, betreibt und deren Inhalte veröffentlicht, muss auch Verantwortung für die dadurch verbreiteten Tatsachenbehauptungen übernehmen. Das Urteil stärkt das Persönlichkeitsrecht und den Schutz vor Rufschädigungen und trägt dazu bei, die Haftungs- und Sorgfaltspflichten sehr großer Online-Plattformen beim Einsatz generativer KI weiter zu konkretisieren.

 

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