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Finfluencer – zwischen Medien-, Wettbewerbs- und Kapitalmarktrecht

Neuer Beitrag im DFJV-Magazin.

„Finfluencer“ sind Personen, die in sozialen Medien Finanztipps geben: Sie informieren, unterhalten und beeinflussen – und bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Finanzjournalismus, Anlageberatung und Werbung. Sie können zum Verständnis des Geschehens auf den Finanzmärkten beitragen und Wissen darüber insbesondere jungen Menschen vermitteln. Zugleich können Finanzempfehlungen in sozialen Medien erhebliche Auswirkungen auf Anlageentscheidungen haben. Um Anlegerinnen und Anleger zu schützen und Transparenz zu gewährleisten, gelten für diese Form der Finanzkommunikation besondere rechtliche Anforderungen. Welchen Pflichten Creatoren sowie Medienschaffende unterliegen, die in diesem Spannungsfeld selbstständig Finanzinhalte veröffentlichen, erörtert die Fachautorin Birgit Groschwitz-Fiebig im DFJV-Magazin. Sie nennt hierzu die medien-, wettbewerbs- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben und stellt die zentralen Inhalte eines aktuellen Leitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor.

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