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Vorratsdatenspeicherung: DFJV kritisiert Pläne zur Wiedereinführung

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband kritisiert die heute veröffentlichten Leitlinien des Bundesjustizministeriums zur „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten„. Diese sehen vor, dass Telefon- und Internetkommunikationsdaten in Deutschland künftig zehn Wochen lang gespeichert werden sollen; bei Standortinformationen beträgt die Obergrenze vier Wochen. Der Datenabruf soll nur bei schwersten Straftaten erfolgen. Eine Speicherung der Standortdaten von sogenannten Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Journalisten gehören, ist laut dem Papier nicht vorgesehen.

Der DFJV begrüßt es zwar grundsätzlich, dass die Verkehrsdaten von Journalisten nicht abgerufen werden dürfen. Jedoch betonte DFJV-Vorstand Christin Fink in Berlin: „Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ist nicht akzeptabel – sie bedeutet eine massive Gefährdung des Informantenschutzes. Mit dem heutigen Tag erleben wir de facto eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung.“

Der DFJV wertet die vorgestellten Pläne als faulen Kompromiss zwischen Justizminister Maas und Innenminister de Maizière und fordert die Bundesregierung dazu auf, vom Irrweg Vorratsdatenspeicherung abzukehren. In der Vergangenheit hatte sich der DFJV bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen gefordert, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen.

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