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VG Wort: Verwaltungsrat beschließt Umsetzung des BGH-Urteils

Die VG Wort hat auf das BGH-Urteil von Ende April, das das bisherige Verteilmodell gekippt hatte, reagiert: Der Verwaltungsrat der VG Wort beschloss am Montag in einer außerordentlichen Sitzung, dass Verlage die in den Jahren 2012 bis 2015 zu Unrecht erhaltenen Ausschüttungsbeträge grundsätzlich bis zum 30. November 2016 zurückzahlen müssen.

Zum Prozedere heißt es in der offiziellen Pressemitteilung der VG Wort: „Die VG WORT wird alle Verlage, die von der Rückzahlung betroffen sind, bis Ende Oktober 2016 noch gesondert anschreiben und über die genaue Höhe des jeweiligen Rückzahlungsbetrags und die einzelnen Verfahrensschritte informieren.“

Inwiefern die Urheber als Wahrnehmungsberechtigte von den Rückzahlungen der Verlage profitieren werden, ist indes noch offen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort, die für den 26. November angesetzt ist, könnte hier Klarheit schaffen.

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